Freigabenproblematik K-Modelle

Alles rund um die Reifen: Tests, Kommentare
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duese
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Re: Metzeler Roatec 01

#1 Beitrag von duese »

Die Disco Schlappen gibt es noch nicht, aber der 180er in HWM war verfügbar, dafür aber noch keine Freigabe. :(
Fährt sich aber auch ohne gut...
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Michael (GF)
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Re: Metzeler Roatec 01

#2 Beitrag von Michael (GF) »

Seit wann haben die K1200/1300er S/R einen 180er ?

Ach ja die Telefonzellen GT fahren etwas schmaler... :wink: :lol:

Zum Thema Freigaben wäre Für Dich DIESER Beitrag sehr informativ
Rollst Du noch oder Fährst Du schon?

Schöne Grüße aus der Region zwischen Harz und Heide.
Michael
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duese
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Re: Metzeler Roatec 01 auf K12/1300 S/R/GT

#3 Beitrag von duese »

Nö Michael,
Freigaben sind völlig überbewertet [SMILING FACE WITH OPEN MOUTH AND TIGHTLY-CLOSED EYES]
Und schlanke Reifen=handlich
Quelle: BMW Motorrad Homepage 25/04/2016

http://www.bmw-motorrad.de/de/de/index. ... eifen.html



Hinweis zum Thema Reifenbindung:

Bei Motorrädern, die seit Mai 2000 erstmalig zugelassen wurden, haben Reifenfabrikatsbindungen nur noch empfehlenden Charakter. Insofern bestehen für unsere BMW Motorradmodelle gemäß der EG-BE (Europäische Betriebserlaubnis) mit Erstzulassung Mai 2000 keine gesetzliche Reifenfabrikationsbindung mehr. Aus rechtlicher Sicht ist allerdings darauf zu achten, dass Reifen über eine Zulassung gem. ECE-Regelung / EU-Richtlinie verfügen sowie den Bestimmungen der Ziffer 15 in der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. der Ziffer 50 der CoC-Papiere entsprechen.

Für Fahrzeuge, die vor Mai 2000 erstmalig zugelassen wurden, gilt folgende Regelung: Ist in Feld 33 (Bemerkungen) des Fahrzeugscheins ein Reifentyp eingetragen, muss dieser gefahren werden! Ausnahme: Bei nachträglich eingetragenem Reifentyp sind Reifenfreigabe und Unbedenklichkeits-bescheinigung mit zuführen!

Wer für ein Motorrad, zugelassen vor Mai 2000, bei z.B. Ummeldung des Fahrzeugs, einen neuen Schein (Zulassungsbescheinigung Teil I) mit Eintrag in Feld 22 „Reifenfabrikatbindung oder Reifenfabrikat gemäß Betriebserlaubnis beachten“ ausgestellt bekommen hat, wird empfohlen, eine Kopie des alten Scheins mit sich zu führen, in dem die Reifentyp Empfehlung des Herstellers noch eingetragen ist!
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Michael (GF)
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Re: Metzeler Roatec 01 auf K12/1300 S/R/GT

#4 Beitrag von Michael (GF) »

Hast Du Dir das Viedeo überhaupt angesehen?

Zur Info: .. meine K1300S hat eine Bindung in Ziff. 33 eingetragen... und die ist mit 2011 deutlich nach 2000 zugelassen worden. Bei einer 2013er des gleichen Modells fehlt diese....

Wie der Kommentator in meinem Link auch deutlich ausführt ist rein juristisch betrachtet das Fahren von Reifen ohne "Freigabe" möglich. Hast Du aber einen Unfalll, bei dem der Reifen als Unfallursache in Frage kommt (z.B. deutliches Pendeln und anschließender Sturz) und man stellt fest, dass der montierte Reifen keine "Freigabe" hatte, könnte es sich bei der Schadenregulierung negativ auswirken.

Und so mancher Monteur weigert sich bei einer eingetragenen Bindung Reifen ohne Freigabe zu montieren..... um seine eigene Haftung im Schadenfall auszuschließen...

Denn schnell wird bei größeren Schäden (z.B. Tod eines Menschen) in unserem Rechtssystem ein Schuldiger gesucht. Der kann ggf. auch beim Monteur gefunden werden...wenn er Reifen ohne Freigabe aufzieht.

Ich habe nach einem M7RR gefragt... und mein Reifenfuzzi wollte ihn nicht montieren... wegen der Eintragung in Ziff. 33
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Re: Metzeler Roatec 01 auf K12/1300 S/R/GT

#5 Beitrag von K_Sprinter60 »

Hallo Michael,

das Thema, genau genommen Reifenfabrikationsbindung wurde im früheren Teil meines Bikerlebens, damals noch Triumph Sprint ST ebenfalls leidenschaftlich diskutiert. Zur Info, bei uns in Deutschland war der Brückenstein BT20 in den Papieren aufgeführt.

Unseren Kollegen im Ausland war das Thema recht egal, und konnten aufziehen was laut den vorgegebenen Werten konform (Größe, Geschweindigkeitsindex, Tragfähikeitsindex...) war und Freude machte.

Ich bin dann bei T Deutschland vorstellig geworden, und mir schriftlich bestätigen lassen, dass T keine Reifenfabrikationsbindung hat. Mit dem Schreiben habe ich dann das KBA angeschrieben und mir dies noch versichern lassen.

Das Austragen aus den Papieren war dann nur noch die Kür! Vorab sprach ich aber noch mit dem Leiter der Zulassungsstelle. Die Zulassungsstelle (in Limburg) hatte diesen Service für umsonst gemacht.

Ich gebe zu, dass es ein bisschen Schreiber- und telefoniererei ist, dass sich aber lohnte.

Ich glaube nämlich kaum, dass BMW einen Reifen explizit in den Papieren vermerkt hat, meine 2014 hat das auch nicht.

Viel Erfolg.

Gruß Thomas


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duese
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Re: Metzeler Roatec 01 auf K12/1300 S/R/GT

#6 Beitrag von duese »

Michael, das Video kannte ich schon. Ist mir aber Latte. Der Text von BMW ist entscheidend und in meinen Unterlagen gibt es keine Bindung, nur eine Empfehlung (!) seitens BMW. Im Übrigen funktioniert der ROADTEC 01 bestens. Selbst bei 260kmh mit Topcase und Koffern läuft sie wie auf Schienen. Handlichkeit wurde im Harz und rund um den Kyffhäuser auch für gut befunden. Dieser Reifen wird nie ein Grund sein für einen Abflug von meiner Dicken. For sure!
Sollte irgendwann eine Freigabe kommen, dann pack ich sie unter die Sitzbank oder aufs smartphone. Bei einer Kontrolle ist für meine Kiste alllet schick. Dimension, Traglast, Geschwindigkeitsindex passen und das war es dann.
Warum wird hier mehr Wert auf das Gelaber von Mopedreifen.de gelegt, als auf den Text von BMW? Für ist entscheident, was der Hersteller vorgibt und nichts anderes. Davon mal abgesehen, wird ein Reifen, der für die FJR1300 eine Freigabe hat, sicherlich auch auf der K1200GT funktionieren. Und er tut es ja eindeutig. Rechtlich, bin ich, da eine Reifenfabrikatsbindung seitens BMW nicht existiert, eh auf der sicheren Seite.
Kann aber Jeder seine eigene Meinung zu haben und vertreten, ich fahre ihn und er funktioniert bestens.
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Re: Metzeler Roatec 01 auf K12/1300 S/R/GT

#7 Beitrag von Michael (GF) »

duese hat geschrieben:schnipp...........Der Text von BMW ist entscheidend und in meinen Unterlagen gibt es keine Bindung, nur eine Empfehlung (!) seitens BMW. Im Übrigen funktioniert der ROADTEC 01 bestens. Selbst bei 260kmh mit Topcase und Koffern läuft sie wie auf Schienen. schnipp....
Den Text von der BMW HP hattest Du ja im Auszug gepostet.... und wenn in Deinen Papieren (Zulassungsbescheinigung I, CoC) nix eingetragen ist... ist ja auch alles gut.

ABER:

wie BMW weiter auf der eigenen HP schreibt:

"Steht in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung Ihres Motorrades eine Reifenfabrikatsbindung bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I der Hinweis: „Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten“ müssen die angegeben Reifen weiterhin verwendet werden."
Quelle: BMW-Motorrad.de

Ist es keine Empfehlung sondern eine verbindliche Auflage :!:

Wenn schon von der BMW-HP zitieren, dann bitte alles und nicht nur aus dem Zusammenhang gerissen ;-)
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Re: Metzeler Roatec 01 auf K12/1300 S/R/GT

#8 Beitrag von Michael (GF) »

K_Sprinter60 hat geschrieben: schnipp......Ich glaube nämlich kaum, dass BMW einen Reifen explizit in den Papieren vermerkt hat, meine 2014 hat das auch nicht... schnipp
Glauben heißt-> nicht wissen.

Was bei Deiner BMW vielleicht zutrifft (keine Eintragung) trifft auf andere eben halt nicht zu.... soll ich Die meinen "Schein" einscannen?
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duese
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Re: Metzeler Roatec 01 auf K12/1300 S/R/GT

#9 Beitrag von duese »

Michael, im Gegensatz zu Dir habe ich nichts aus dem Zusammenhang gerissen, sondern den kompletten Originaltext von BMW gepostet :)
Der von Dir genannte Text:
Reifenfabrikatsbindung gemäß Betrienserlaubnis beachten
Wird vom Straßenverkehrsamt eingetragen.
BMW schreibt nichts vor. Also uninteressant.
Du kannst es ja halten, wie Du magst, dein gutes Recht.
Ändert aber nichts an der Tatsache, daß es keine Bindungen mehr gibt, außer der Hersteller hat explizit einen Reifen eingetragen. Hat BMW aber nicht gemacht. Auf der Homepage findest du den Z6 und den BT020 als Empfehlung, mehr aber auch nicht.
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Re: Metzeler Roatec 01 auf K12/1300 S/R/GT

#10 Beitrag von Michael (GF) »

duese hat geschrieben:schnipp...........sondern den kompletten Originaltext von BMW gepostet :)
Der von Dir genannte Text:
Reifenfabrikatsbindung gemäß Betrienserlaubnis beachten
Wird vom Straßenverkehrsamt eingetragen.
BMW schreibt nichts vor. Also uninteressant.
Du kannst es ja halten, wie Du magst, dein gutes Recht.
Ändert aber nichts an der Tatsache, daß es keine Bindungen mehr gibt, außer der Hersteller hat explizit einen Reifen eingetragen. Hat BMW aber nicht gemacht. Auf der Homepage findest du den Z6 und den BT020 als Empfehlung, mehr aber auch nicht.
Also der komplette Text bzgl. Reifenfabrikatsbindung von BMW liest sich so:

Hinweis zum Thema Reifenbindung:
Bei aktuellen BMW Motorrädern werden in den Fahrzeugpapieren keine Reifenfabrikatsbindungen (Reifenprofilbindungen) mehr ausgewiesen. In der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (EC - Certificate of Conformity, auch CoC genannt) und in der Zulassungsbescheinigung Teil I steht lediglich die Angabe über die Reifendimensionen (Reifengrößen). Die bei Ihrem Motorrad verwendeten Reifendimensionen müssen immer den in der Ziffer 15.1 und 15.2 genannten Reifendimensionen der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. der Ziffer 50 der EG-Übereinstimmungsbescheinigung entsprechen.

Steht in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung Ihres Motorrades eine Reifenfabrikatsbindung bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I der Hinweis: „Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten“ müssen die angegeben Reifen weiterhin verwendet werden.

Ungeachtet dessen haben alle Reifenhersteller die Möglichkeit zusätzliche Reifenfabrikate für Ihr BMW Motorrad freizugeben. Diese zusätzlich freigegebenen Reifen finden Sie auf den Internetseiten der Reifenhersteller. Entsprechende Reifenfreigabebescheinigungen können dort heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Diese Bescheinigungen müssen mitgeführt werden, eine Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I ist nicht erforderlich.
Gleichwohl finden Sie unter der Rubrik „Bereifungsmöglichkeiten“ auf unserer Homepage Reifenempfehlungen für Ihr BMW Motorrad. Diese dort aufgeführten Reifen hat BMW Motorrad getestet und garantiert die bestmöglichen Fahreigenschaften. Für alle dort nicht aufgeführten Reifen können wir keine Aussage bezüglich der Fahreigenschaften treffen, da diese nicht von BMW Motorrad getestet wurden.

Achten Sie beim Kauf von Reifen unbedingt darauf, dass der Reifen eine Typgenehmigung nach der UN-ECE-Regelung Nr. 75 oder nach der Richtlinie 97/24/EG hat. Die Fertigung nach der erteilten Typgenehmigung erkennen Sie an dem Typgenehmigungszeichen („E“ im Kreis für eine Genehmigung gemäß UN-ECE; „e“ im Rechteck für eine Genehmigung nach der EG-Richtlinie). Mehr Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten der Reifenhersteller.

Für ältere BMW Motorräder, die keine EG-Übereinstimmungsbescheinigung haben, gibt es in vielen Fällen eine Reifenfabrikatsbindung. Ist zum Beispiel im alten Fahrzeugschein im Feld 33 (Bemerkungen) ein Reifentyp eingetragen, so müssen diese Reifen weiterhin verwendet werden. Haben diese Motorräder, zum Beispiel durch eine Ummeldung, nicht mehr den alten Fahrzeugschein, sondern bereits die neue Zulassungsbescheinigung Teil I, dann steht im Feld 22 meist „Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis“ beachten. In diesen Fällen empfehlen wir den alten Fahrzeugschein oder eine Kopie aufzubewahren, da aus diesen die vorgeschriebenen Reifenfabrikate hervorgehen.

Auch für diese BMW Motorräder können Sie weitere Reifenfreigaben von den Reifenherstellern erhalten. Dies ist für Besitzer älterer Motorräder wichtig, da die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Reifen in häufigen Fällen nicht mehr hergestellt werden.

Die Reifenfreigabebescheinigungen der Reifenhersteller müssen mitgeführt werden, eine Eintragung in die Zulassungsbescheinigung Teil I ist nicht erforderlich. Die Erprobung der Reifen und die Freigabe erfolgt auch in diesen Fällen durch den Reifenhersteller. Eine Aussage über die Fahreigenschaften ist daher von BMW Motorrad nicht möglich.
Das Straßenverkehrsamt trägt in der Zulassungsbescheinigung Teil I nur das ein, was auch in der Zulassungsbescheinigung Teil II (ehm. Kfz-Brief) und in Teilen und im CoC eingetragen ist. wenn dort eben die Bindung vorgegeben ist, steht`s auch im Teil I.

Somit Scheibt BMW (über das KBA) etwas vor...bei mir ist es nicht wie Du schreibst der Z6 oder BT020 sondern M3 (Erstausrüster) und der BT015.

Wir verzetteln uns hier... geht es doch im Fred um den Roadtech 01.....sorry..... und der ist für die 13S Freigegeben jedoch in HWM bis auf Weiteres nicht lieferbar.

Ich habe gerade BMW angeschrieben .... warum bei einer jüngeren 13S bei Ziffer 22 nix steht und bei meiner 2 Jahre älteren schon...
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Schöne Grüße aus der Region zwischen Harz und Heide.
Michael
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duese
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Re: Metzeler Roatec 01 auf K12/1300 S/R/GT

#11 Beitrag von duese »

Bin gespannt auf die Antwort. Das Thema Freigabe und der Text vom BMW und der Text vom Straßenverkehrsamt zusätzlich die EU Richtlinie. ..dienen scheinbar nur zur Verwirrung des Kunden ;)
Mal im Ernst, wie sollen wir als Kunden Regeln einhalten, die wir nicht kennen, weil sie ja ggf nur in den KBA Unterlagen zu finden wären. Kommt mir schon fast wie der TTIP Mist vor. Unterschreib, was du unterschrieb hast, erfährst du hinterher.
Als Verbraucher kann ich mich nur an das halten, was für mich mit zumutbarem Aufwand zugänglich ist, oder sehe ich das falsch?
Für eventuell anstehende Kontrollen habe ich den Text der Homepage auf dem Smartphone und zur Not die Roland Karte in der Tasche.
Wie geschrieben, bin gespannt, wie BMW zu dem Thema steht.
Einstweilen fahre ich weiter einen sehr guten Reifen.
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Re: Metzeler Roatec 01 auf K12/1300 S/R/GT

#12 Beitrag von K_Sprinter60 »

Michael (GF) hat geschrieben:
Glauben heißt-> nicht wissen.

Was bei Deiner BMW vielleicht zutrifft (keine Eintragung) trifft auf andere eben halt nicht zu.... soll ich Die meinen "Schein" einscannen?
Okay Michael.

Also ist bei Deinem Modell die Reifenfabrikationsbindung in den Papieren eingetragen. Dann wird der Kontakt zu BMW nicht erspart bleiben. BMW wird das von Dir gefahrene Modell bei dem KBA beantragt haben. Dieses dient als Grundlage für die Genehmigung und Erstellung der Papieren. Hat es 2011 einen Facelift gegeben, was der Grund dieser Eintragung sein kann? Liegt vielleicht ein redaktionelles Missgeschick vor?

BMW wird Dir sicherlich auf Anfrage eine "Unbedenklichkeitserklärung" hinsichtlich anderer konformer Reifen geben.
Was sagt der Händler dazu, kann der die Anfrage nicht auch machen?

Nur zu, es wird funktionieren.

Gruß Thomas
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Re: Metzeler Roatec 01 auf K12/1300 S/R/GT

#13 Beitrag von binnichtda »

Hallo,
nachdem schon länger die Freigabe für den Roadtec 01 für mein Mopped raus ist, aber der Reifen bisher nicht lieferbar war, wird er, nachdem er gestern endlich geliefert wurde, heute montiert! 190/55 ZR 17 M/C (75W) TL Roadtec 01 HWM

Also wer auf den Reifen in HWM Ausführung wartet: Er wurde ausgeliefert!!!

;-)

Bin mal gespannt, ob der seinen Vorschußlorbeeren gerecht wird.....
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Michael (GF)
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Re: Metzeler Roatec 01 auf K12/1300 S/R/GT

#14 Beitrag von Michael (GF) »

Es wird immer komischer............ :?

Meine Mail an BMW wurde heute per Brief beantwortet, darin steht sinngemäß:

Wir können uns den Eintrag "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betrienserlaubnis beachten" unter Ziff 22 in der Zulassungsbescheinigung I nicht erklären. Weder in der ABE e1*2002/24*0217 noch im COC sind Reifenfabrikate vorgegeben. (dummerweise habe ich das COC nicht zur Hand, hole morgen eine Nachbestellung ab).

Ich glaube, ich muss einmal ein ernstes Wort mit den Leuten bei der Zulassungsstelle führen....und die Eintragung unter Vorlage des Schreiben von BMW austragen lassen.....

Dann klappt es auch mit dem M7RR..... :) (der auch ohne Freigabe gut funktionieren soll)

P.S. Im Schreiben werden die ausschließlich von BMW freigegebenen "Altreifen" BT 015 und M3 zur Verwendung empfohlen.... offensichtlich hat BMW noch nichts von Weiterentwicklung gehört....

Allen, die einen Roadtech01 HWM ergattert haben: herzlichen Glückwunsch.... wäre schön wenn ihr berichten könntet. Er soll am vorderrad nach einigen KM wie ein Winterreifen klingen (laut).
Rollst Du noch oder Fährst Du schon?

Schöne Grüße aus der Region zwischen Harz und Heide.
Michael
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Re: Metzeler Roatec 01 auf K12/1300 S/R/GT

#15 Beitrag von duese »

Keine Ahnung. Auf der K1200GT funktioniert er ja bestens, wenn das nicht so wäre, müsste ich mich nicht so ärgern. METZELER sagt, dass die BMW Vorgaben beim Test nicht erfüllt wurden. Kriege die Aussage nicht wirklich auf die Reihe, da er bei mir ja bestens funktioniert. Selbst bei 260 km/h mit Koffern und TC bockstabil und im Harz handlich wie nur was.
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Re: Metzeler Roatec 01 auf K12/1300 S/R/GT

#16 Beitrag von duese »

Habe jetzt eigentlich keinen Bock auf ein neues Reifenexperiment :(
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Re: Metzeler Roatec 01 auf K12/1300 S/R/GT

#17 Beitrag von qtreiber »

... dann fahre diesen Reifen doch runter und dann kannst du weiter sehen.

Meine R1200R ist auch von 2006 und bisher habe ich darauf jeden Reifen gefahren den ich wollte. Die meisten ohne Freigabe bzw. kam diese - wenn überhaupt - erst später. Weder TÜV noch Revierförster hat dies - trotz Hinweis - interessiert (s. Seite 2). Entscheiden musst du selbst.
Gruß
Bernd - qtreiber (AUR)
----------------------------------
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V2S Multistrada, V4 Multistrada Pikes Peak, R1250GS, Multi 1260S, R1200R, XCountry, ff

...hier fehlt das Danone-Logo...
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Re: RE: Re: Metzeler Roatec 01

#18 Beitrag von duese »

Michael (GF) hat geschrieben:Im Ausland darf man auch nicht legal mit 250 km/h mit Sozia und Gepäck über die Autobahn ballern....hier schon. Und da bekommt so mancher Reifen Stabilitätsprobleme......
Vermute im Fall der K1200GT (K12s) bekommt der Hinterradreifen ordentlich zu tun. Meine läuft voll beladen mit TC und Sozia immer noch um die 260 km/h.
Wird der Grund sein, warum METZELER bei jedem Reifen für die GT die Karkasse kräftiger gestalten musste nach BMW (!) Vorgaben. Hosenträger zum Gürtel quasi.. Für ähnlich schwere BMWs mit niedrigerer Vmax gibt es ja mittlerweile Freigaben.
Es ist für mich dennoch nicht nachvollziehbar. MICHELIN kocht einen Pilot Road 4 GT zusammen und die Freigabe hat auch für die K1200GT keine Sonderkennung.
FJR1300 ähnliches Gewicht etwas niedrigere Vmax hat Freigabe bekommen.
Ich suche also immer noch den wahren Grund....
Wenn der 01 auf meinem Wohnklo nicht funktioniert hätte, dann würde ich denen ja die Verweigerung der UBB zugestehen.
Es ist aber so, dass ich alle bei mir vorkommenden Konfigurationen erst vorsichtig und dann forciert gefahren bin. Nada, nichts keine Probleme, im Gegenteil. DER perfekte Reifen vorm Herrn. Gut, ich habe den HR nicht 3 Stunden bei 120 Grad C vorgeheizt, nur angefahren und dann auf der BAB 40 km mit 260 km/h gefahren. Lenkrad locker gehalten, Impuls eingeleitet usw. Brückenschwellen. War ihm alles Latte.
Kyffhäuser und Harz mit Sozia einfach nur genial. Lenkt zügig und willig ein, kein plötzliches Reinkippen alles rund.
HR gautscht nicht. Aufstellverhalten topp. Keine Eingewöhnungsphase.
Letztlich aber rechtlich nicht relevant.
BMW lässt den Premium-Zahler im Regen stehen und schiebt den schwarzen Peter den Reifenherstellern zu. METZELER hat den 01 HWM als Universalreifen geplant und deckt damit eine weite Range ab. Siehe auch markige Werbesprüche...
Mir stellt sich wegen der aktuellen Situation mit dem A2 Führerschein (verpflichtende Umsetzung von EU Richtlinien in D) die Frage, wieso kann der Verwalter der maroden Strassen trotz Vorgabe des Liedtextes einfach was anderes singen? Gut, andere Länder, andere Fritten , aber hier geht es doch um Vorgaben der EU.
Ein Franzose wird an der Grenze ja auch nicht mit einem 130km/h Aufkleber versehen oder aufgefordert die Puschen zu wechseln. Ist es jetzt einfach German-Angst oder die Ahnungslosigkeit bezüglich der Fähigkeiten der modernen TourenSportReifen? Bei BMW/METZELER dürften es mittlerweile rein wirtschaftliche Gründe sein. Sonstige Beweggründe kann ich da nicht erkennen. Oder kann mir jemand erklären, warum eine K1300S mit Herstellung Anfang 2010 und Endziffer *07 eine Reifenfabrikatsbindung drin hat, aber eine von Ende 2010 mit Endziffer *08 diese Bindung nicht mehr hat? Welche markanten Unterschiede soll es da geben? BMW hat das Recht nachträglich Typgenehmigungen abändern zu lassen, also den Kunden von dieser Problematik zu befreien.
Versteckt sich aber lieber und ich durfte mir anhören, daß BMW sich für nicht mehr produzierte Maschinen nicht mehr in der Pflicht sieht. Da müssten schon die Reifenhersteller tätig werden.
Okay, jetzt habe ich es verstanden das Prinzip Premium bezieht sich nur auf den Kaufpreis und nicht auf den Einsatz für den Kunden danach, muss man ja erst mal gesagt bekommen, fällt einem sonst nicht auf.
Ich habe mir die Mühe gemacht und das Typgenehmigungsdingens für Motorradreifen durchgelesen. Was da an Vorgaben existiert, sollte eigentlich alle Kriterien abdecken.
Leider war die Aussage der netten Dame von METZELER nicht zielführend für mich, sondern eher niederschmetternd.
Mit einer Freigabe sei auch in nächster Zeit nicht zu rechnen.
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Re: Metzeler Roatec 01 auf K12/1300 S/R/GT

#19 Beitrag von AlbrandSchwabe »

Was habt Ihr eigentlich immer alle mit euren Freigaben?

Die Reifenbindung ist doch bei Euren Eisen auch aufgehoben oder nicht? Ich dürft doch alles fahren, was eurer Reifengröße in den CoC Papieren entspricht! Oder habe ich da einen Denkfehler?

Die Reifenbindung via Freigabe, ist doch nur bindend bei Fahrzeugen vor 2001? bzw. ohne den EU-passus im Fahrzeugschein bei Reifenbindung! Somit braucht ein K12 Fahrer eine Freigabe und die anderen eben nicht. Ich sehe die Freigabe auf den neueren Mopeds eher als Empfehlung, nicht als Freigabe des Herstellers!

Mit dem EU-passus dürft ihr sogar, ganz legal, 2 unterschiedliche Reifenhersteller gleichzeitig fahren! Also vorne ne Heidenau und hinten Avon, falls euch das zusagt... Ihr müsst nur die DImensionen einhalten!

Just my 2 cents
Es grüßt der AlbrandSchwabe


Deutscher durch Geburt,
Schwabe durch die Gnade Gottes!

Und Gott fragte die Steine:
"Steine wollt Ihr Schwaben werden?"
Und die Steine Antworteten:
"Ja schon, nur sind wir nicht hart genug!"
Frank@Pfalz
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Re: Metzeler Roatec 01 auf K12/1300 S/R/GT

#20 Beitrag von Frank@Pfalz »

AlbrandSchwabe hat geschrieben:Die Reifenbindung ist doch bei Euren Eisen auch aufgehoben oder nicht?
leider nein :cry:
_____________________
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Re: Metzeler Roatec 01 auf K12/1300 S/R/GT

#21 Beitrag von duese »

Frank hat recht. Du bewegst dich mit deiner Aussage leider auf sehr dünnem Eis... Habe ich bezüglich K1300S auch oben geschrieben.
Seit 05.2000 gibt es die neue Richtlinie, aber wenn ein Hersteller in der Typgenehmigung einen Reifen vorschreibt (in meinem Fall Z6 oder BT020) , dann ist dieser Reifen verbindlich.
Unser BM für Verkehr und schlechte Straßen hat sich halt anders entschieden. Ich habe auch immer noch meine Zweifel, ob er sich einfach über EU-Richtlinien hinweg setzen darf,aber er tut es und der Verkehrsgerichtstag in Goslar unterstützt das...
Bin , wie bereits geschrieben, verwundert, denn beim Führerschein A2 hat Deutschland ja einen auf den Sack bekommen und muss es jetzt nachträglich umsetzen.
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Michael (GF)
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Re: Metzeler Roatec 01 auf K12/1300 S/R/GT

#22 Beitrag von Michael (GF) »

AlbrandSchwabe hat geschrieben: Die Reifenbindung ist doch bei Euren Eisen auch aufgehoben oder nicht? Ich dürft doch alles fahren, was eurer Reifengröße in den CoC Papieren entspricht! Oder habe ich da einen Denkfehler?
FALSCH!

Duese hat die EG Typengenehmigungsnummer e1*2002/24*0217*04 dort ist eine Bindung eingetragen.
Selbst bei meiner 2010er K13S ist im CoC eine Reifenbindung gemäß Betriebserlaubnis eingetragen (EG Typengenehmigungsnummer e1*2002/24*0217*07).

Dort findet sich der Metzeler M3 und der Bridgestone BT015 .....für alles andere benötige ICH ne Freigabe.
Meine 13er ist eine der letzten, bei dieser Quatsch eingetragen wurde.... :( Das habe ich schriftlich von BMW.

Erst ab EG Typengenehmigungsnummer e1*2002/24*0217*08 ist die Reifenfabrikationsbindung aufgehoben.


Bitte an einen Mod:
Wäre toll die Diskussion um die Freigabenproblematik in einen eigenen Fred zu verschieben... hat ja direkt nix mehr mit dem Roadtech01 zu tun..., oder?
Rollst Du noch oder Fährst Du schon?

Schöne Grüße aus der Region zwischen Harz und Heide.
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Re: Metzeler Roatec 01 auf K12/1300 S/R/GT

#23 Beitrag von AlbrandSchwabe »

Michael (GF) hat geschrieben:FALSCH!

Duese hat die EG Typengenehmigungsnummer e1*2002/24*0217*04 dort ist eine Bindung eingetragen.
Selbst bei meiner 2010er K13S ist im CoC eine Reifenbindung gemäß Betriebserlaubnis eingetragen (EG Typengenehmigungsnummer e1*2002/24*0217*07).

Dort findet sich der Metzeler M3 und der Bridgestone BT015 .....für alles andere benötige ICH ne Freigabe.
Meine 13er ist eine der letzten, bei dieser Quatsch eingetragen wurde.... :( Das habe ich schriftlich von BMW.

Erst ab EG Typengenehmigungsnummer e1*2002/24*0217*08 ist die Reifenfabrikationsbindung aufgehoben.


Bitte an einen Mod:
Wäre toll die Diskussion um die Freigabenproblematik in einen eigenen Fred zu verschieben... hat ja direkt nix mehr mit dem Roadtech01 zu tun..., oder?

Dann muss ich etwas zurückrudern und mich entschuldigen. Ich war der Meinung, dass die Reifenbindung, in Verbindung mit dieser Typgenehmigung, ausser Kraft gesetzt wurde. Das BMW dort ne andere Schiene fährt, ist etwas doof! Sorry nochmal....
Es grüßt der AlbrandSchwabe


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Re: Metzeler Roatec 01 auf K12/1300 S/R/GT

#24 Beitrag von duese »

Ja und die Europäische Kommission hat auf Anfrage eines Parlamentariers folgendermaßen geäußert :
Nach Absicht der Kommission ist die Festlegung von Reifentypen für Krafträder gleichermaßen unannehmbar. Die Kommission wird sich mit den deutschen Behörden in Verbindung setzen, um die Lage zu klären (1) ABI. L 226 vom 18.8.1997
Diese Aussage ist also schon etwas älter, aber deutsche Behörden haben bekanntermaßen manchmal ein heftiges Beharrungsmoment. .
Ich bleibe da am Ball.
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Re: Metzeler Roatec 01 auf K12/1300 S/R/GT

#25 Beitrag von duese »

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