Neue Richtlinien zur Wiederbelebung (HLW)

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helmi123 (inaktiv)
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Re: Neue Richtlinien zur Wiederbelebung (HLW)

#101 Beitrag von helmi123 (inaktiv) »

emca hat geschrieben: 24. November 2017, 11:04 und genau, wenn es nicht gerade in der Walachei ist,

:evil: die Stehen im Gafferstau :idea: :twisted:
sheriff
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Re: Neue Richtlinien zur Wiederbelebung (HLW)

#102 Beitrag von sheriff »

Emca da gebe ich dir recht das Rippen brechen und es knackst ist normal und passiert auch zu 99% dem Rettungsdienstfachpersonal. Es würde nur etwas schaden wenn man keine HLW durchführen würde (das führt zum Tode) selbst eine falsche angewendete HLW ist besser als keine. Das man keinen Puls mehr fühlen muss ist so eine eigenes Diskussionsthema ich habe es noch so gelernt und finde es auch sehr gut (allerdings habe ich auch noch gelernt wie man Kramerschienen für die Fixirung von Brüchen anlegt). mir wurde auch beigebracht wie man Luftkammerschienen anlegt und diese sind jetzt auch nicht mehr im Sanbereich einzusetzen (zurecht) es ändert sich immer wieder etwas im Leitfaden für Lebensrettung um da ständig auf dem laufenden zu bleiben sollte man wirklich ständig am laufenden bleiben, auch was das Thema Helmabnahme angeht als einzelner werde ich dieses nur machen wenn es nicht mehr anders geht zu Zweit geht das schon besser wobei ich in Zukunft im Koffer eine Stifneck dabeihaben werde. Aber das ist weitergehend und geht weit über den EH Bereich hinaus. für den der Erste Hilfe leistet ist eines Wichtig:
1. Etwas tun (man kann nur eines falsch machen wegschauen und nichts tun)
2. Notruf

Nur nichts tun kann zum Tode führen selbst die schlechteste Erste Hilfe kann leben retten. Als Leihe kann man nicht erwarten das man Professionelle Rettungsdienst arbeiten leisten kann und wird auch nicht erwartet und kann auch nicht bestraft werden (das ist doch eine heftige Angst für die wo erste Hilfeleisten das man sie für Fehler bestraft werden können) Mann kann nur fürs nichts tun bestraft werden § 323C StGB (Deutschland) § 95 StGB (Österreich).
teileklaus
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Re: Neue Richtlinien zur Wiederbelebung (HLW)

#103 Beitrag von teileklaus »

erfolgreiche Reaninmationen beim Motoradunfall , selbst beim Autounfall sind nach meiner Erfahrung absolut die Ausnahme.
Szenarien wie herausgeschleuderte Insassen mit sofortigem Herzkreislaufstillstand haben so schwere polytraumatische Ursachen, da nützen auch gutgemente 2 stündige Reanimationen nichts wenn das Blut überallhin versackt.
Heißt nicht, dass man nichtst tun sollte sondern , dass man nicht ENTÄUSCHT sein soll, wenn man alles getan hat, aber sich nichts an der Situation ändert. Was kann man erwarten, wenn einer ungebremst mit 100km/h auf ein Auto einschlägt, Reanimieren? Das Unterlassen in dem Falle führt nicht zum Tod, der ist schon da.
Helmabnahme soll ja nur bei Bewußtlosigkeit erfolgen um das Zurücksinken des Zungengrundes und das damit verbundene Verschließen der Atmungswege verhindern.
Ebenso Erbrechen beim nicht Bewußtlosen ermöglichen, ohne sich daran zu ersticken, weil man auf dem Rücken liegt.
Also mit Bedacht abwägen, was dem Patient dient und nicht versuchen alleine am Helm zu zerren, erst mal den Riemen/ Schloss öffnen, Visier auf usw..ansprechen zusichern dass man da ist und da bleibt und fragen was weht tut..Lage polstern Wärmeerhalt,
Reanimationen im Internistischen Bereich haben dagegen sehr hohe Erfolgsaussichten, Herzinfarkt zB, also da schnell anfangen.
Ich weiß dass manche meiner Aussagen zu hitzigen Debatten führen können. Wer heilt hat recht.
emca

Re: Neue Richtlinien zur Wiederbelebung (HLW)

#104 Beitrag von emca »

Warum sollte das zu hitzigen Debatten führen. Der Thread hat nur sekundär mit dem Motorradunfall zu tun. Es geht darum, dass die Regeln noch einfacher wurden und ich denke, jeder Mensch sollte wissen was zu tun ist und auch der Motorradfahrer.

Wenn so eine Diskussion dazu führt, dass man zumindest weiß, dass man SOFORT die 112 anrufen muss, wenn man auf einen bewußtlosen Menschen trifft, dann wurde schon sehr viel erreicht. [Boshaftmodus on] Und wenn alle anrufen, dann kann wenigstens keiner zum "Handyvideogaffer" werden. [Boshaftmodus off]
sheriff
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Re: Neue Richtlinien zur Wiederbelebung (HLW)

#105 Beitrag von sheriff »

Da spricht Erfahrung. Ich finde deine Aussage sehr zutreffend und wiederholt eigentlich auch schon das was ich sagte?

teileklaus hat geschrieben: 24. November 2017, 21:11 erfolgreiche Reaninmationen beim Motoradunfall , selbst beim Autounfall sind nach meiner Erfahrung absolut die Ausnahme.
Szenarien wie herausgeschleuderte Insassen mit sofortigem Herzkreislaufstillstand haben so schwere polytraumatische Ursachen, da nützen auch gutgemente 2 stündige Reanimationen nichts wenn das Blut überallhin versackt.
Heißt nicht, dass man nichtst tun sollte sondern , dass man nicht ENTÄUSCHT sein soll, wenn man alles getan hat, aber sich nichts an der Situation ändert. Was kann man erwarten, wenn einer ungebremst mit 100km/h auf ein Auto einschlägt, Reanimieren? Das Unterlassen in dem Falle führt nicht zum Tod, der ist schon da.
Helmabnahme soll ja nur bei Bewußtlosigkeit erfolgen um das Zurücksinken des Zungengrundes und das damit verbundene Verschließen der Atmungswege verhindern.
Ebenso Erbrechen beim nicht Bewußtlosen ermöglichen, ohne sich daran zu ersticken, weil man auf dem Rücken liegt.
Also mit Bedacht abwägen, was dem Patient dient und nicht versuchen alleine am Helm zu zerren, erst mal den Riemen/ Schloss öffnen, Visier auf usw..ansprechen zusichern dass man da ist und da bleibt und fragen was weht tut..Lage polstern Wärmeerhalt,
Reanimationen im Internistischen Bereich haben dagegen sehr hohe Erfolgsaussichten, Herzinfarkt zB, also da schnell anfangen.
Ich weiß dass manche meiner Aussagen zu hitzigen Debatten führen können. Wer heilt hat recht.
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