Neue Richtlinien zur Wiederbelebung (HLW)

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Tramper
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Re: Neue Richtlinien zur Wiederbelebung (HLW)

#61 Beitrag von Tramper »

azfrankie hat geschrieben:Ich weiss immer noch nicht, was HWL heisst :cry:
HLW = Herz Lungen Wiederbelebung

Grüessli Tramper
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Handi (inaktiv)
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Re: Neue Richtlinien zur Wiederbelebung (HLW)

#62 Beitrag von Handi (inaktiv) »

Sowohl "Wiederbelebung" als auch die Abkürzung "HLW) stehen sogar von Anfang an im Subject dieses Threads - man müßte halt einfach nur lesen (-> Glashaus, Steine).

Daß es Sinn macht, "Herz-Lungen-Wiederbelebung" nicht permanent auszuschreiben, sondern (vor allem bei Wiederholung) abzukürzen, steht wohl außer Frage.
Manfred
wf
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Re: Neue Richtlinien zur Wiederbelebung (HLW)

#63 Beitrag von wf »

... Jungs, alles falsch. HWL heißt "Herz Wiederbelebung Lunge".... :lol: ....*duck und wech*
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Jürgen(46)
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Re: Neue Richtlinien zur Wiederbelebung (HLW)

#64 Beitrag von Jürgen(46) »

Hallo zusammen,

habe eure Diskussion hier verfolgt. Ich war vor ca. 30 jahren mal Sanitäter bei unserer schönen
Marine. In dieser erstklassigen Ausbildung habe ich auch die HWL gelernt. Lässt sich wunderbar
drüber fachsimpeln und diskutieren, für den medizinischen Laien, der nicht täglich damit befasst ist,
ist diese Geschichte aber schon starker Tobak.

Ich habe vor 3 Jahren einen älteren Herrn in den Dünen von Den Helder wiederbelebt (erfolgreich),
dieser war auf dem Radweg 20 Meter vor mir mir Herzstillstand zusammengebrochen.

Nach dieser Aktion war ich psychisch dermaßen am Ende das meine Frau mich zurück ins
Ferienhaus fahren musste. So eine Sache geht emotional unheimlich tief. Vielleicht bin ich
ja auch ein "Warmduscher" aber ich persönlich möchte so etwas NIEMALS wieder erleben müssen.

Beste grüße aus Hagen,
Jürgen
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Tramper
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Re: Neue Richtlinien zur Wiederbelebung (HLW)

#65 Beitrag von Tramper »

Salü Jürgen

tolle Aktion von dir. Du bist kein Weichei, denn die Emotionen kann man verdrängen oder eben leben. Während der HWL hattest du keine Zeit gehabt dich mit der Situation auseinander zu setzten, du hast intiutiv gehandelt, aber als der Rettungsdienst übernommen hat und du freigestellt wurdest, hattest du Zeit dafür, das nachzuholen. Was ich bedaure, dass man dir als Ersthelfer keinen Debriefer von einem Careteam zur Seite stellte, der dich in dieser schwierigen Phase begleitet. Meist genügt ein kurzes Gespräch, in dem dein Erlebtes kurz reflektiert wird und mit zusätzlichen Informationen ergänzt wird. Dieses Gespräch hilft dir das Erlebte schneller zu verarbeiten und gestärkt zu deiner inneren Ruhe zu finden.

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Handi (inaktiv)
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Re: Neue Richtlinien zur Wiederbelebung (HLW)

#66 Beitrag von Handi (inaktiv) »

Tramper hat geschrieben:Dieses Gespräch hilft dir das Erlebte schneller zu verarbeiten und gestärkt zu deiner inneren Ruhe zu finden.
Aus Deiner Profi-Warte ist das leicht gesagt. Ich kann mir nicht vorstellen, daß mir letztes Jahr so ein Gespräch viel geholfen hätte. Gut, ich hatte nicht diese Probleme und hab auch kein Problem damit, wenn mir sowas mal wieder passiert, aber das Erlebnis hat mich doch Monate beschäftigt (war immerhin mein erstes Mal HLW und beim ersten Kontakt auch mein erster Toter). Aber es kommt halt immer auf die persönliche Konstitution an. Es soll ja Leute geben, die schon beim Anblick von Blut ohnmächtig werden (und nein - ich mache mich darüber nicht lustig!).
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bmw peter
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Re: Neue Richtlinien zur Wiederbelebung (HLW)

#67 Beitrag von bmw peter »

Ich kann Jürgen sehr gut verstehen.

Mir ging es nach einem Mot.-Unfall mit Schädel-Hirntrauma,als Ersthelfer ein Jahr lang nicht gut.

Nachdem ich von den Eltern des verunglückten Sohnes,zum ersten Geburtstag eingeladen war

und erlebt habe wie glücklich Sie über die Hilfe und das Überleben ihres Sohnes waren,geht es mir wieder besser.

Aber vergessen kann ich das nicht,besonders wenn ich auf meiner K sitze.
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Re: Neue Richtlinien zur Wiederbelebung (HLW)

#68 Beitrag von Tramper »

Diese Situationen führen zu einem emotionalen Trauma und die dabei gewonnen Eindrücke sind in der Erinnerung tief verankert. Ein Debrifing nach so einem Erlebnis ist als erste Massnahme zu sehen. Es wäre völlig falsch anzunehmen, dass nach einen Debriefing der Zustand vor dem Ereignis wieder hergestellt wäre. Das Debriefing ist der erste Schritt das Erlebte zu sortieren, verarbeiten, einzuordnen und abzulegen. Ich habe Kollegen die knappern noch heute an Erlebnisse die sie vor 12 Jahren erlebten.

Ebenso prägen solche Erlebnisse für das ganze Leben, es bleibt immer etwas zurück. In vielen Fällen schafft es der Mensch alleine, das Erlebte richtig zu verarbeiten, dass es nicht negativ das weitere Leben beeinflusst. Ich könnte meinen Job schon lange nicht mehr machen, wenn ich nicht nach jedem Einsatz mit meinem Kollegen nochmals bespreche. Extrem belastende Einsätze kommen auch bei mir später immer wieder einmal hoch und wenn nötig, suche ich das Gespräch mit der Vertrauensperson im Betrieb oder einer externen ausgebildeten Person. Es ist übrigens gar nicht so selten, dass ein Helfer Tage, Wochen oder Monate lang mit dem Erlebten klar kommen und Selbstmord begehen.

Leider wird in unserer Gesellschaft das emotionale Trauma zu wenig wahr genommen. Die aus dem gleichgewicht geratene oder erkrankte Seele und Psyche des Menschen sind nicht so wichtig wie Knöchenbrüche und Herzinfarkte. Darum werden fast alle Betroffene mit ihrer Situation allein gelassen obwohl der Behandlungsweg bekannt ist. Jeder Mensch geht anders mit solchen Situationen um, darum gibt es auch kein standartisierter Ablauf mit Massnahmen.

Aus meiner Erfahrung kann ich euch nur raten, versucht nach solchen Erlebnissen nicht einfach zur Tagsordnung überzugehen. Nehmt euch Zeit mit der Situation vor Ort klar zu kommen und fragt die Einsatzkräfte eventuell nach Hilfe, denn in Deutschland sind flächendeckend Strukturen für solche Fälle aufgebaut worden. Denn nicht nur ihr als Ersthelfer sind davon betroffen sondern alle Einsatzkräfte wie Rettungsdienst, Polizei, Feuerwehr oder THW.

Leider können wir an Kursen und Ausbildungen nur die Massnahmen und das richtige Verhalten vermitteln. Die Puppen und Fallbeispiele sind nur gestellt darum hat niemand nach dem Kurs Probleme. Leider können wir die Wirklichkeit nicht zu 100% simulieren auch wenn die Mulagen und aufgebaute Übungsanlage sehr real wirken, der entscheidende Moment wo der Unterschied macht dass irgendwann das Wort Übungsabbruch fällt. Nach jeder Übung findest eine Einsatzbestrechung (Debrifing) statt, bevor man zur nächsten Arbeit über geht. In Wirklichkeit auf der Strasse sagt aber niemand, Halt Übungsabbruch. Und es ist auch nicht üblich, dass mit den Ersthelfern danach eine Besprechung (wo alles nochmal angeschaut wird) statt findet wie beim Kurs.


@handy
Manfred ein Debrifig nützt dir genauso. Es gibt dir die Chance deinen Einsatz als Ersthelfer reflektiert zu bekommen. Damit bekommst du nicht nur Annerkennung für dein beherzes Engament, sondern auch ein Feedback über dein Handeln. Meistens werden die offenen Fragen deinerseits beantwortet, denn Theorie und Praxis sind zweierlei. Aus diesem Gespräch gehst du dann mit gestärktem zurück in den Alltag, dadurch fällt dir die Verarbeitung des Ganzen einfacher und schneller. Aber keine Gesprächstherapie kann dir die Verarbeitung und die Empfindungen dabei ersparen, viele versuchen sogar mit Alkohol oder Drogen das Ganze danach zu dämpfen.

@ bmw peter
Du hattest fast ein Jahr darauf warten müssen auf ein Feedback damit es dir besser ging. Nach einem Debrifing am Einsatzort wirst du dich auch besser fühlen (leider kann der Debrifer dir nicht soviel mitgeben wie der Verunfallte mit seinen Eltern nach seiner Genesung, das ist nie zu toppen) aber der Prozess danach fällt dir leichter weil du etwas mehr Selbstvertrauen hast.

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Handi (inaktiv)
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Re: Neue Richtlinien zur Wiederbelebung (HLW)

#69 Beitrag von Handi (inaktiv) »

Tramper hat geschrieben:Manfred ein Debrifig nützt dir genauso. Es gibt dir die Chance deinen Einsatz als Ersthelfer reflektiert zu bekommen.
Naja, ganz so allein war ich nicht. Eine gute Bekannte von mir ist ja Rettungsassistentin und mit der hab ich natürlich intensiv drüber gesprochen. Und mit ein paar anderen Leuten auch. Trotzdem hatte ich das Bild und die ganze Aktion noch Monate lang vor Augen. Allerdings hatte ich keine Alpträume. Find's nur etwas schade, daß der Typ (er hat's überlebt) es nicht für nötig befunden hat, sich bei mir zu bedanken.
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bmw peter
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Re: Neue Richtlinien zur Wiederbelebung (HLW)

#70 Beitrag von bmw peter »

@Handi

bei mir war es so das der Vater des Verunglückten meine Adresse über die Polizei rausgefunden hat.
Aber normalerweise dürfen die das nicht weitergeben.
Könnte sein das sich deshalb Niemand bei dir gemeldet hat.
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bernd29
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Re: Neue Richtlinien zur Wiederbelebung (HLW)

#71 Beitrag von bernd29 »

Hallo Leute

hab gerade das zweite mal den kompletten Thread gelesen und wollte
Euch allgemein Danken Euer Wissen und auch Erfahrungen mit uns zu teilen.

Werde auf jeden Fall noch vor Saisonbeginn eine Auffrischung machen

@Tramper:
Würde ganz gerne mal bei einer " EH-Tour " von Dir dabei sein. Find ich eine super Sache,
díe Materie vom Profi, direkt auf der Straße nochmal gezeigt zu bekommen.

Vielen Dank, weiter so !!!

Grüße
Bernd
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Re: Neue Richtlinien zur Wiederbelebung (HLW)

#72 Beitrag von Tramper »

Handi hat geschrieben: Trotzdem hatte ich das Bild und die ganze Aktion noch Monate lang vor Augen. Allerdings hatte ich keine Alpträume. Find's nur etwas schade, daß der Typ (er hat's überlebt) es nicht für nötig befunden hat, sich bei mir zu bedanken.
Manfred die Bilder sind bei dir fest abgespeichert, dagegen gibt es keine Behandlung. Aber was man lernen kann, wie mit diesen vor dem magischen Auge erscheinenden Bildern umzugehen.

Von 248 Patienten die ich erfolgreich das Leben gerettet habe, kamen gerade mal 2 vorbei und bedankten sich für meinen Einsatz, 5 hingegen erstatteten Anzeige gegen mich bei der Staatsanwaldschaft, aus diversen Gründen und Motivationen. Alle Untersuchungen wurden von der Staatsanwaltschaft eingestellt bevor es zu einer Anklage kam. Dankbarer sind da die Angehörigen von verstorbenen Patienten, rund 40% danken uns in den Danksagungskarten, obwohl wir keinen Erfolg mit den Reamassnahmen hatten.

@bernd29
vielleicht ergibt es sich mal

Grüessli Tramper
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Andreas.M
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Re: Neue Richtlinien zur Wiederbelebung (HLW)

#73 Beitrag von Andreas.M »

Hallo alle zusammen,

das Institut für Zweiradsicherheit ( IFZ ) hat eine DVD produziert mit der sich Wissenslücken schließen lassen,
Grundwissen wieder aufgefrischt werden kann und neue Erkenntnisse gesammelt werden können.
Das Absichern der Unfallstelle, die richtige Helmabnahme, sachgerechtes Beatmen und die Anwendung der
stabilen Seitenlage biszum Eintreffen des Rettungsdienstes sind nur einge Lektionen aus dem 20-minütigen Lehrfilm,
der sich nicht nur an Motoradfahrer, sondern an alle Verkehrsteilnehmer wendet. Die DVD kann beim IFZ für 19,90 EUR
plus Versandkosten bestellt werden. (online www.ifz.de oder Tel. 0201/83539-0).
pfüad Gott
Andreas

Ich bin wie ich bin und das ist gut so, und nicht wie andere mich gerne hätten.
wf
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Re: Neue Richtlinien zur Wiederbelebung (HLW)

#74 Beitrag von wf »

...jepp, hatte mir die DVD schon bestellt und hab sie am letzten WE mal angeschaut.
Ist zu empfehlen.
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Re: Neue Richtlinien zur Wiederbelebung (HLW)

#75 Beitrag von Tramper »

Ich habe kurz den Trailer der IFZ DVD angeschaut und da zwei Fehler entdeckt, denn es ist schon Bitter mit den Johanniter. Aber vieleicht liegt der Fehler am Schnitt des Trailers weil man nicht alles sieht.

Trotzdem finde ich die Idee dieser DVD gut, und sie könnte sicher auch mich als Profiretter darin unterstützen, Vergessenes und einmal Gelerntes wieder in Erinnerung zu rufen.

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wf
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Re: Neue Richtlinien zur Wiederbelebung (HLW)

#76 Beitrag von wf »

In Ergänzung:
Die DVD ist ca. 20 Minuten lang.
Sie ist nicht sehr detailliert.
Das Wesentliche wird m.E. vermittelt.

Die Länge und der Inhalt haben pro und con:

pro:
- nicht zu lang
- nicht zu detailliert
- die Hürde, sie wirklich anzuschauen, ist bei 20 Min. nicht groß
- keiner schläft ein :wink:

con:
- Info ein bisserl knapp
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Re: Neue Richtlinien zur Wiederbelebung (HLW)

#77 Beitrag von Professor_Slot »

Thomas_Ziegler hat geschrieben:Und was wenn der Wiederbelebte dich dann wegen seiner zwei gebrochenen Rippen wegen Körperverletzung anzeigt :( .
Wie schon gesagt: das hätte juristisch auch nicht den Hauch einer Chance. Dieses Gerücht wurde m.E. nur von Leuten in die Welt gesetzt, die in solchen Situationen sich feige verkrochen/nicht angehalten oder nur gegafft haben.
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K 100 RS, Jg. 1984, 2009 - ? (43'000 km)
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Re: Neue Richtlinien zur Wiederbelebung (HLW)

#78 Beitrag von Tramper »

Thomas_Ziegler hat geschrieben:Und was wenn der Wiederbelebte dich dann wegen seiner zwei gebrochenen Rippen wegen Körperverletzung anzeigt :( .
Professor_Slot hat geschrieben: Wie schon gesagt: das hätte juristisch auch nicht den Hauch einer Chance. Dieses Gerücht wurde m.E. nur von Leuten in die Welt gesetzt, die in solchen Situationen sich feige verkrochen/nicht angehalten oder nur gegafft haben.
Ich wurde schon sieben mal wegen Körperverletzung nach der medizinischen Erstversorgung durch den Patienten angezeigt. Solange die Massnahme adequat zur Erhaltung seines Lebens oder seiner Gesundheit diente und den allgemein gelehrten Algorhythmen entsprach, wurden die Verfahren jedesmal durch die Staatsanwaltschaft nach der Befragung eingestellt.

Wird aber bei den Wiederbelebungsmassnahmen mit einem Brotmesser der Bauch aufgeschlitzt oder mit einem Vorschlaghammer der Unterschenkelknochen zertrümmert, dann ist die Anzeige wegen Körperverletzung gerechtfertigt.

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Re: Neue Richtlinien zur Wiederbelebung (HLW)

#79 Beitrag von wf »

Tramper hat geschrieben:Ich wurde schon sieben mal wegen Körperverletzung nach der medizinischen Erstversorgung durch den Patienten angezeigt.
... ist das so üblich in eurem Job? So was gibt es?
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Re: Neue Richtlinien zur Wiederbelebung (HLW)

#80 Beitrag von Thomas »

Ich wurde schon sieben mal wegen Körperverletzung nach der medizinischen Erstversorgung durch den Patienten angezeigt.
Undank ist der Welten Lohn.
Dürfen eigentlich Schlachter zu Sanitätern ungeschult werden?
Wenn ja, dürfen sie auch außerhalb von Pflegeheimen eingesetzt werden?
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Re: Neue Richtlinien zur Wiederbelebung (HLW)

#81 Beitrag von Jörg54 »

Warum soll es in der Branche nicht auch Sadisten geben? Hat doch irgendwie eine besondere Nähe zu Gewalt.

Jörg
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hätte er die Motorräder nicht nachgereicht
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Re: Neue Richtlinien zur Wiederbelebung (HLW)

#82 Beitrag von Handi (inaktiv) »

Leute, es geht hier um Erste Hilfe. Abweichende Diskussionen können gerne ich anderen Threads geführt werden!
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Re: Neue Richtlinien zur Wiederbelebung (HLW)

#83 Beitrag von Josch »

Hier aktuell bei uns in der Zeitung, ist schon eine Sauerei was in manchen A-löchern vorgeht. Interessant ist jedenfalls das jemand für den Schaden aufkommt.


Ersthelferin beklaut: Hilfe in Sicht


Nach diesem Unfall nahe Zöllnitz auf der Landstraße zwischen Jena und Stadtroda hatte die 19-Jährige den beiden Schwerverletzten geholfen: Ein Dieb nutzte die Gelegenheit, ihr das Portemonnaie zu entwenden.
Diese Kaltblütigkeit regt die Thüringer auf: Eine junge Frau hatte einer Schwerverletzten Erste Hilfe geleistet. Währenddessen klaute ihr ein Dieb das Portemonnaie. Bleibt sie auf dem Schaden sitzen?

Jena. Die Landstraße zwischen Jena und Stadtroda ist viel befahren. So auch an jenem Freitagmittag, als eine 73 Jahre alte Frau mit ihrem Ford Escort auf die Gegenfahrbahn gerät. Dort prallt sie mit einem Seat zusammen. Beide Fahrerinnen verletzten sich schwer.
Eine 19-Jährige steigt aus ihrem weißen VW Polo und rennt zur Unfallstelle, um Erste Hilfe zu leisten. Währenddessen klaut ihr ein Unbekannter oder eine Unbekannte das Portemonnaie samt EC-Karte, das sie in ihrem unverschlossenen Fahrzeug zurückgelassen hatte.
Die Volksseele kocht: Sie will den Dieb am liebsten öffentlich vorführen lassen. Doch noch tappt die Polizei im Dunkeln. Nach Auskunft der Polizei­inspektion Saale-Holzland ist bislang kein Täter ermittelt.
Unfallkasse als erster Ansprechpartner
Doch bekommt die Frau ihren Schaden ersetzt? "Sie hat zumindest gute Chancen, wenn sie einen Antrag stellt", sagt Lars Eggert, stellvertretender Geschäftsführer der Unfallkasse Thüringen. Der gesetzliche Unfallversicherungsträger erbringt bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten Leistungen für die Betroffen, gleicht aber auch Schäden aus, die im Rahmen der Ersten Hilfe entstanden sind.
Trägt ein Ersthelfer Verletzungen davon, besteht der Anspruch auf eine kostenlose Heilbehandlung, Verletztengeld, Berufshilfe oder gar eine Verletztenrente. Sollte der Ersthelfer in einem schwerwiegenden Unglücksfall zu Tode kommen, haben Hinterbliebenen Anspruch auf Rente und Sterbegeld.
Daneben sind auch Sachschäden versichert, erläutert Eggert. Etwa, wenn dem Ersthelfer bei der Rettung die Brille abstürzt oder das Handy runterfällt. Einen entsprechenden Schaden sollten Betroffene formlos geltend machen. Fristen müssen sie nicht beachten. Die Unfallkasse prüft dann den Vorfall.
Die Regelungen gelten nicht nur bei Ersthelfern in Unglücksfällen, sondern laut Eggert auch, wenn Personen von einer Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts zur Unterstützung einer Diensthandlung herangezogen werden. Das gilt auch für Personen in Unternehmen, die bei Unglücksfällen oder im Zivilschutz unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich helfen, oder an Ausbildungsveranstaltungen dieser Firmen teilnehmen. Auch Personen, die sich bei der Verfolgung oder Festnahme einer Person, die einer Straftat verdächtig ist, oder zum Schutz eines widerrechtlich Angegriffenen einsetzen, werden laut Unfallkasse bei dabei aufgetretenen Schäden entschädigt.
Eggert empfiehlt der 19-jährigen Ersthelferin von Zöllnitz, ihren Schaden bei der Unfall­kasse in Gotha zu melden - die Chancen stehen gut, dass sie ihn ersetzt bekommt. Im Zweifel holt sich der Versicherer das Geld vom Dieb zurück, falls dieser gefasst wird. Kommentar
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Re: Neue Richtlinien zur Wiederbelebung (HLW)

#84 Beitrag von sheriff »

Ich gebe dir bedingt recht (habe letztens den Eh Ausbilderlehrgang abschlossen) es ist wirklich so das die HLW 30 zu 2 ist.
Ausnahme bei Wasserunfällen (Ertrinkungsfälle) dort wird mit 2 Beatmungen angefangen wird erst nach denen kommen die 30 zu 2.
Allerdings folgender verlauf 1. Person sehen versuchen anzusprechen (kein Schmerzreiz durch den Leihen auch absolut keine der Bekannten Ohrfeigen als Schmerzreiz) leicht an den Schultern fassen leicht schütteln und Kopf bzw. Ohr Richtung Mund Augen auf Buskorb und die Hände auf Brust / Bauch (hören Sehen und Fühlen vom Atem) wenn Atmung vorhanden stabile Seitenlage wenn keine Atmung zuerst mal in den Rechenraum schauen ob Fremdkörper vorhanden sind wen nein HLW wenn mehrere Helfer anwesend kann einer das Kommando geben den Frühdefi vorzubereiten während die HLW gemacht wird und ganz Wichtig den Notruf nicht vergessen Außer ihr habt Lust das ganze mehrere Stunden zu machen. Und zum Thema Druckpunkt da hast du recht Handi, Mitte von der Brust ist der Druckpunkt. Aber es schadet nicht wenn alle in regelmäßigen abständen ein EH Kurs besucht wird um alles mal wieder zu wiederholen gerade auch was das Thema Helm Abnahme angeht.
yadappes
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Re: Neue Richtlinien zur Wiederbelebung (HLW)

#85 Beitrag von yadappes »

Du bist ein richtig guter Wiederbeleber. Hast grade einen 2 1/2 Jahre alten Thread wiederbelebt. :lol:
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