Reifen, wie legen Prüforganisationen die neue Gesetzeslage aus
Reifen, wie legen Prüforganisationen die neue Gesetzeslage aus
Hallo, nach dem Hinweis einen neuen Faden dafür aufzumachen, hier ist er, zu recht.
Mein Erlebnis in kurzer Fassung.
Mopped hat 14 Jahre alte Reifen (stand vergessen in der Garage)
Ich bin auf den Artikel „Reifenskandal - Das große Regelchaos“ aus der Zeitschrift Motorrad NR: 18 vom 14.08.2020 aufmerksam geworden.
Aufmerksam gelesen, cool dachte ich, endlich darf ich selbst entscheiden was ich fahren möchte.
(Sicherheit auf der einen Seite, Bevormundung auf der Anderen [vielleicht auch zurecht])
Aber rein ins Netz, nette Reifen von Conti gefunden, Größe, Querschnitt, Geschwindigkeitsindex, Felgengröße und Lastindex passen.
Perfekt
Auf zum freundlichen TÜV Prüfer.
Hallo, ich bin der Hoschi und will auf die R11R diesen Reifen montieren.
Mein Mopped hat eine EG-Typgenehmigung und die Angaben des Reifens entsprechen der Serie.
Die Reifen sind in 2020 produziert worden.
Ich hätte gerne wenn sie montiert sind TÜV.
Kollege TÜV, NEIN, das geht nicht.
Ich also frustriert heim, nochmals studiert was ich falsch ausgelegt habe. Nichts.
Einen Artikel vom ADAC gefunden, der untermauert meine These.
Ich zu Dekra und GTÜ, das selbe Ergebnis.
SIE BRAUCHEN EINE UNBEDENKLICHKEITSERKLÄRUNG!
Einwand zwecklos.
Frust
Heim ans Telefon.
BMW:
Total netter Herr am anderen Ende.
Hallo Herr Hoschi, sie dürfen selbst verständlich ihre neu erworbenen Reifen fahren.
Ihr Fzg hat eine EG-Typgenehmigung.
Conti:
Selbstverständlich dürfen sie die Reifen fahren.
Es legt ja niemand mehr Wert auf unsere Testreihen.
Wir haben immer sehr viel Testes gefahren und viel Geld dafür ausgegeben damit der Endverbraucher kein Schaden entsteht.
Ich wieder zur Prüfstelle, „Nein, diese Reifen dürfen sie nicht fahren“
Ende vom Lied war, die Reifen habe ich vor der Montage zurück geschickt und neue geordert.
WAS LÄUFT HIER FALSCH?
MACHE ICH HIER EINEN DENKFEHLER?
LG, Hoschi
Mein Erlebnis in kurzer Fassung.
Mopped hat 14 Jahre alte Reifen (stand vergessen in der Garage)
Ich bin auf den Artikel „Reifenskandal - Das große Regelchaos“ aus der Zeitschrift Motorrad NR: 18 vom 14.08.2020 aufmerksam geworden.
Aufmerksam gelesen, cool dachte ich, endlich darf ich selbst entscheiden was ich fahren möchte.
(Sicherheit auf der einen Seite, Bevormundung auf der Anderen [vielleicht auch zurecht])
Aber rein ins Netz, nette Reifen von Conti gefunden, Größe, Querschnitt, Geschwindigkeitsindex, Felgengröße und Lastindex passen.
Perfekt
Auf zum freundlichen TÜV Prüfer.
Hallo, ich bin der Hoschi und will auf die R11R diesen Reifen montieren.
Mein Mopped hat eine EG-Typgenehmigung und die Angaben des Reifens entsprechen der Serie.
Die Reifen sind in 2020 produziert worden.
Ich hätte gerne wenn sie montiert sind TÜV.
Kollege TÜV, NEIN, das geht nicht.
Ich also frustriert heim, nochmals studiert was ich falsch ausgelegt habe. Nichts.
Einen Artikel vom ADAC gefunden, der untermauert meine These.
Ich zu Dekra und GTÜ, das selbe Ergebnis.
SIE BRAUCHEN EINE UNBEDENKLICHKEITSERKLÄRUNG!
Einwand zwecklos.
Frust
Heim ans Telefon.
BMW:
Total netter Herr am anderen Ende.
Hallo Herr Hoschi, sie dürfen selbst verständlich ihre neu erworbenen Reifen fahren.
Ihr Fzg hat eine EG-Typgenehmigung.
Conti:
Selbstverständlich dürfen sie die Reifen fahren.
Es legt ja niemand mehr Wert auf unsere Testreihen.
Wir haben immer sehr viel Testes gefahren und viel Geld dafür ausgegeben damit der Endverbraucher kein Schaden entsteht.
Ich wieder zur Prüfstelle, „Nein, diese Reifen dürfen sie nicht fahren“
Ende vom Lied war, die Reifen habe ich vor der Montage zurück geschickt und neue geordert.
WAS LÄUFT HIER FALSCH?
MACHE ICH HIER EINEN DENKFEHLER?
LG, Hoschi
- hixtert
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Re: Reifen, wie legen Prüforganisationen die neue Gesetzeslage aus
Lass dir doch mal von den Graukitteln die Rechtsgrundlage nennen, mit der sie ihre Ablehnung begründen.
Vielleicht haben sie auch nur die interne Handlungsanweisung übersehen, die die Neuerungen im EU-Recht behandelt.
Vielleicht haben sie auch nur die interne Handlungsanweisung übersehen, die die Neuerungen im EU-Recht behandelt.
Grüße
Reinhard
Anglizismen sind für mich ein No-Go
Reinhard
Anglizismen sind für mich ein No-Go
Re: Reifen, wie legen Prüforganisationen die neue Gesetzeslage aus
Er hat mir das TÜV-Interne Papier gezeigt.
Die Arbeitsanweisung ist dort falsch, im Sinne von nicht zum Verkehrsblatt 15/2019 angepasst, ausgelegt.
Selbst nach Rückfrage zur Hauptorganisation hat sich daran nichts geändert.
Die Arbeitsanweisung ist dort falsch, im Sinne von nicht zum Verkehrsblatt 15/2019 angepasst, ausgelegt.
Selbst nach Rückfrage zur Hauptorganisation hat sich daran nichts geändert.
- qtreiber
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Re: Reifen, wie legen Prüforganisationen die neue Gesetzeslage aus
wäre in deinem Fall zwar keine Endlösung mit der TÜV-Stelle, aber weshalb das Moped nicht zum Freundlichen bringen und dort TÜV abnehmen lassen? Der Prüfer kommt mindestens 1x in der Woche und der Preis ist (hier) der gleiche. Wäre interessant und vermutlich hättest du den Stempel.
Gruß
Bernd - qtreiber (AUR)
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R 1300 GS - EZ 03-2024
Ehemalige:
V2S Multistrada, V4 Multistrada Pikes Peak, R1250GS, Multi 1260S, R1200R, XCountry, ff
...hier fehlt das Danone-Logo...
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Re: Reifen, wie legen Prüforganisationen die neue Gesetzeslage aus
beziehen sich diese neuen EG Gesetze und Freigaben nicht auf die Allgemeinen Europäischen Straßen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 130 KM/h?
Re: Reifen, wie legen Prüforganisationen die neue Gesetzeslage aus
@qtreiber: Klar das wäre auch eine Möglichkeit, mein Verhältnis zum TÜV war bisher auch immer ungetrübt.
Solange wie mein Freund noch die Prüfstelle betrieben hat war das toll, Diskussion auf Augenhöhe.
Ich habe auch längere Anfahrzeiten in Kauf genommen dafür.
Da ich an meinen Fahrzeugen aber zu 95% alles selbst mache fällt es mir schwer den TÜV aus der Hand zu geben
@Bubi: Nein, es gilt für alle EU-Regionen. Deswegen auch das Verkehrsblatt 15/2019.
Solange wie mein Freund noch die Prüfstelle betrieben hat war das toll, Diskussion auf Augenhöhe.
Ich habe auch längere Anfahrzeiten in Kauf genommen dafür.
Da ich an meinen Fahrzeugen aber zu 95% alles selbst mache fällt es mir schwer den TÜV aus der Hand zu geben
@Bubi: Nein, es gilt für alle EU-Regionen. Deswegen auch das Verkehrsblatt 15/2019.
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Re: Reifen, wie legen Prüforganisationen die neue Gesetzeslage aus
Hallo Bubi, genau das ist die Datei die ich zum TÜV mitgenommen habe.
2.1 >> Der zweite Absatz ist im Konjunktiv geschrieben.
Kann sein, muss aber nicht
Sehr schwammig das Ganze.
In 2.3 ist es dann doch etwas genauer definiert.
Also, Unbedenklichkeitsschreiben und gut ist.
2.1 >> Der zweite Absatz ist im Konjunktiv geschrieben.
Kann sein, muss aber nicht
Sehr schwammig das Ganze.
In 2.3 ist es dann doch etwas genauer definiert.
Also, Unbedenklichkeitsschreiben und gut ist.
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Re: Reifen, wie legen Prüforganisationen die neue Gesetzeslage aus
2.1 In Deutschland werden Reifenfabrikatsbindungen für Motorräder wegen hohen zulässigen
Höchstgeschwindigkeiten und wegen besonderer Rechtsbedingungen in anderer Weise
gehandhabt.
Die Reifenbindungen sind auch in den Deutschen Haftpflichtversicherungen Bestandteil, so dass das Thema Hierzulande schon im Keim erstickt.
Das schwammige Rest ist nur eine gut gemeinte Sicherheitsempfehlung an Europa, falls sie doch mal durch Deutschland fahren und sich ausprobieren wollen.
Höchstgeschwindigkeiten und wegen besonderer Rechtsbedingungen in anderer Weise
gehandhabt.
Die Reifenbindungen sind auch in den Deutschen Haftpflichtversicherungen Bestandteil, so dass das Thema Hierzulande schon im Keim erstickt.
Das schwammige Rest ist nur eine gut gemeinte Sicherheitsempfehlung an Europa, falls sie doch mal durch Deutschland fahren und sich ausprobieren wollen.
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Re: Reifen, wie legen Prüforganisationen die neue Gesetzeslage aus
Moin Hoschi,
nur mal zum Verständnis:
Stehen in den Fahrzeugpapieren ( Brief / Schein ) Namen von Reifenherstellern ?
nur mal zum Verständnis:
Stehen in den Fahrzeugpapieren ( Brief / Schein ) Namen von Reifenherstellern ?
Mit zünftigem Biker-Gruß,
Thomas
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Re: Reifen, wie legen Prüforganisationen die neue Gesetzeslage aus
Bei älteren Modellen mit Reifenbindung durchaus z.B. K1200 RS 589
.
.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
K12RS von 01/00-02/13 über 130TKM, 06/12 bis 06/15 F800ST, jetzt wieder RS aber mit einem R davor: -> R12RS (LC)
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Re: Reifen, wie legen Prüforganisationen die neue Gesetzeslage aus
Nein, da steht nur der Satz:Old School hat geschrieben: ↑26. September 2020, 07:06 Moin Hoschi,
nur mal zum Verständnis:
Stehen in den Fahrzeugpapieren ( Brief / Schein ) Namen von Reifenherstellern ?
Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten
Im Schein, Brief oder sonst wo steht nichts.
Das war auch mein Verständnisproblem.
Wie komme ich als Sterblicher an das Pamphlet im Register des KBA dran?
Re: Reifen, wie legen Prüforganisationen die neue Gesetzeslage aus
Jep, da bin ich bei dir.
Dieses Motorrad hat noch eine ABE-Zulassung.
Die R1150R R11R hat eine EG-Zulassung.
Und in dem Rundschreiben des ADAC beziehen sie sich auf die E-Prüfnummer.
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Re: Reifen, wie legen Prüforganisationen die neue Gesetzeslage aus
Hi mal aus einen anderen Forkm kopiert.
Der Ersteller ist Polizist und Reifentestfahrer bei Mopedreifen.de:
Das Bundesministerium für Verkehr hat sich zum Thema Bereifung von Motorrädern geäußert und eine Änderung der bisherigen Praxis herbeigeführt.
https://www.bmvi.de/SharedDocs…bination ... aeder.html
Für die meisten R 1200/1250 GS und S1000XR Fahrer ändert sich dadurch fast nichts, wir können nach wie vor alles fahren was den Größen, Geschwindigkeitsindex und Tragfähigkeitserfordernissen entspricht und brauchen keine Herstellerbescheinigungen, egal wie man die auch nennt.
.
Viele fahren aber noch R80 oder R100, die noch eine Baumusterzulassung vom KBA haben, oder Motorräder mit Umbauten, die irgendwie Fahrwerk oder Freigängigkeit der Reifen (Heckumbau) beeinträchtigen könnten. Die müssen seit neuestem die Reifen wieder von einer Prüforganisation wie TÜV oder DEKRA begutachten lassen und dann zur Zulassungsstelle stapfen um sich das eintragen zu lassen.
Genau erklärt das
Der Ersteller ist Polizist und Reifentestfahrer bei Mopedreifen.de:
Das Bundesministerium für Verkehr hat sich zum Thema Bereifung von Motorrädern geäußert und eine Änderung der bisherigen Praxis herbeigeführt.
https://www.bmvi.de/SharedDocs…bination ... aeder.html
Für die meisten R 1200/1250 GS und S1000XR Fahrer ändert sich dadurch fast nichts, wir können nach wie vor alles fahren was den Größen, Geschwindigkeitsindex und Tragfähigkeitserfordernissen entspricht und brauchen keine Herstellerbescheinigungen, egal wie man die auch nennt.
.
Viele fahren aber noch R80 oder R100, die noch eine Baumusterzulassung vom KBA haben, oder Motorräder mit Umbauten, die irgendwie Fahrwerk oder Freigängigkeit der Reifen (Heckumbau) beeinträchtigen könnten. Die müssen seit neuestem die Reifen wieder von einer Prüforganisation wie TÜV oder DEKRA begutachten lassen und dann zur Zulassungsstelle stapfen um sich das eintragen zu lassen.
Genau erklärt das
- joerg58kr
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Re: Reifen, wie legen Prüforganisationen die neue Gesetzeslage aus
Das ist doch auf Seite 7/11 des ADAC Schreibens erklärt, bzw. wie man an die entsprechenden Informationen kommt: CoC, BA, Unbedenklichkeitserklärung, wobei die eigentliche Betriebserlaubnis die CoC darstellt.BMW-Hoschi hat geschrieben: ↑26. September 2020, 08:15 Nein, da steht nur der Satz:
Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten
Im Schein, Brief oder sonst wo steht nichts.
Das war auch mein Verständnisproblem.
Wie komme ich als Sterblicher an das Pamphlet im Register des KBA dran?
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Re: Reifen, wie legen Prüforganisationen die neue Gesetzeslage aus
Jo, erklär das mal nem TÜV-Hansel der das noch nicht kennt
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Re: Reifen, wie legen Prüforganisationen die neue Gesetzeslage aus
In der CoC steht ja eigentlich wie im früheren Brief alles drin. Wahrscheinlich aber kein 180er Schlappen für eine R1150R, sondern nur die 170er auf der 5" Felge. Die Neuregelung besagt dazu ja unter Pkt 1.2 Änderungen bei abweichenden Reifendimensionen, dass eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht ausreicht.
K12RS von 01/00-02/13 über 130TKM, 06/12 bis 06/15 F800ST, jetzt wieder RS aber mit einem R davor: -> R12RS (LC)
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Re: Reifen, wie legen Prüforganisationen die neue Gesetzeslage aus
https://www.bmw-motorrad.de/de/service/ ... tions.html
man sollte auch wissen das diese Freigegebenen Reifen auf die jeweilige Modelle optimal mit Rücksicht auf Gewicht, ABS, ASC, Fahrwerk, usw. teuer entwickelt und getestet wurden.
man sollte auch wissen das diese Freigegebenen Reifen auf die jeweilige Modelle optimal mit Rücksicht auf Gewicht, ABS, ASC, Fahrwerk, usw. teuer entwickelt und getestet wurden.
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Re: Reifen, wie legen Prüforganisationen die neue Gesetzeslage aus
Genau das ist es was für Reifenhersteller monieren.
Habt ihr spaßeshalber mal bei Conti nachgeschaut was bei den Reifen Freigaben als erstes kommt?
Habt ihr spaßeshalber mal bei Conti nachgeschaut was bei den Reifen Freigaben als erstes kommt?
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Re: Reifen, wie legen Prüforganisationen die neue Gesetzeslage aus
Diese Prüfer sind meiner Erfahrung nach motorrad-kompetenter und aufgeschlossener. So würde ich das auch machen. Außerdem vom Reifen- Hersteller eine sog. Service-Information für Reifenumrüstungen vorlegen. Die entsprechen den früheren Unbedenklichkeitsbescheinigungen und sollen als Richtschnur für eintragungspflichtige Veränderungen bzw. Einzelabnahmen dienen, denn darauf scheint es wohl in diesem Fall hinauszulaufen.qtreiber hat geschrieben: ↑23. September 2020, 08:51 wäre in deinem Fall zwar keine Endlösung mit der TÜV-Stelle, aber weshalb das Moped nicht zum Freundlichen bringen und dort TÜV abnehmen lassen? Der Prüfer kommt mindestens 1x in der Woche und der Preis ist (hier) der gleiche. Wäre interessant und vermutlich hättest du den Stempel.
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Thomas
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Re: Reifen, wie legen Prüforganisationen die neue Gesetzeslage aus
Hier ist das Dokument damit ich die 180er fahren darf.
http://moto.permission.jfnet.de/MITAS/B ... R_R11R.pdf
Grüßele
http://moto.permission.jfnet.de/MITAS/B ... R_R11R.pdf
Grüßele
Re: Reifen, wie legen Prüforganisationen die neue Gesetzeslage aus
Ein Dokument von 2015 mit Bezug auf Verkehrsblatt aus dem Jahr 2000, für Produktionszeit ab 10/98?
In der Continental Antwort zu meinem Kärtchen wird Bezug genommen auf das Verkehrsblatt 15-2019 vom 15.08.2019.
Meiner Meinung nach gehört das neuer = aktualisiert auf die Jetztzeit, Produktionszeit nach 31.12.2019.
Bei Abweichung der Reifenbreite würde ich das genauestens prüfen, was du an Belegen hast und ob diese gültig sind.
In der Continental Antwort zu meinem Kärtchen wird Bezug genommen auf das Verkehrsblatt 15-2019 vom 15.08.2019.
Meiner Meinung nach gehört das neuer = aktualisiert auf die Jetztzeit, Produktionszeit nach 31.12.2019.
Bei Abweichung der Reifenbreite würde ich das genauestens prüfen, was du an Belegen hast und ob diese gültig sind.
- joerg58kr
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Re: Reifen, wie legen Prüforganisationen die neue Gesetzeslage aus
Die Freigabe von Mitas für den 180/55 bezieht sich auf eine R1150R Rockster mit einer serienmäßigen 5,5" Hinterradfelge, die normale R1150R hat aber nur eine 5" Felge und darf damit auch nur einen 170/60er fahren. Ansonsten muss eine Einzelabnahme erfolgen. Eine 180er wird auf der schmalen 5" Felge auch viel zu weit zusammengezogen.
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Re: Reifen, wie legen Prüforganisationen die neue Gesetzeslage aus
Danke für die Info.joerg58kr hat geschrieben: ↑28. September 2020, 18:19 Die Freigabe von Mitas für den 180/55 bezieht sich auf eine R1150R Rockster mit einer serienmäßigen 5,5" Hinterradfelge, die normale R1150R hat aber nur eine 5" Felge und darf damit auch nur einen 170/60er fahren. Ansonsten muss eine Einzelabnahme erfolgen. Eine 180er wird auf der schmalen 5" Felge auch viel zu weit zusammengezogen.
Da suchst du Reifen, gibst dein Mopped in der Selektion ein und bekommst falsche Reifen angezeigt.
Finde ich nicht gut.
Hab explizit nach R1150R R11R gesucht.
Als Vorschlag kam die GS, R, und Rockster.
Ich habe explizit die R ausgewählt.
Ich werde mit dem Händler Kontakt aufnehmen.