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FRS 3263
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Re: EILMELDUNG >>>> R1200RT LC - Fahrverbot <<<<

#76 Beitrag von FRS 3263 »

Du hättest jetzt schon gegen den Teil "$2.500 payment to be used at their discretion" verstoßen. :lol:
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The Mask
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Re: EILMELDUNG >>>> R1200RT LC - Fahrverbot <<<<

#77 Beitrag von The Mask »

FRS 3263 hat geschrieben:Du hättest jetzt schon gegen den Teil "$2.500 payment to be used at their discretion" verstoßen. :lol:
Sachlich bleiben Herr Kollege, das Thema ist zu ernst!

Außerdem hätte ich nicht dagegen verstoßen, da das Dokument ja für den internen Gebrauch (USA) gedacht war/ist. Also müsste man denjenigen zur Verantwortung ziehen, der es nach Außen getragen hat und es somit in Facebook gepostet werden konnte.
Das ist heutzutage leider od. für den Konsumentn Gott sei Dank durch die weltweiten elektronischen Medien fast nicht zu verhindern.
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Jette
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Re: EILMELDUNG >>>> R1200RT LC - Fahrverbot <<<<

#78 Beitrag von Jette »

Für Deutsche führt "to be used at their discretion" leicht in die Irre. Aber es heißt nicht anderes, als "kann nach eigenem Ermessen verwendet werden". Jedenfalls finde ich die dargestellten Optionen doch insgesamt ziemlich kundenfreundlich. Z.B. ein Ersatzmopped zu bekommen und dann nochmal 1000,- $ obendrauf, ist für einen Sommer schon eine akzeptable Alternative.
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KULIO
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Re: EILMELDUNG >>>> R1200RT LC - Fahrverbot <<<<

#79 Beitrag von KULIO »

Servus,

die RT ist ja leider auch bei BMW kein Einzelfall. Wenn man sich die Liste der Vorfälle so anschaut ....

http://www.adac.de/infotestrat/motorrad ... W&Modelle=

Gruß aus OWL,

Kai-Uwe
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The Mask
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Re: EILMELDUNG >>>> R1200RT LC - Fahrverbot <<<<

#80 Beitrag von The Mask »

Jette hat geschrieben:Für Deutsche führt "to be used at their discretion" leicht in die Irre. Aber es heißt nicht anderes, als "kann nach eigenem Ermessen verwendet werden". Jedenfalls finde ich die dargestellten Optionen doch insgesamt ziemlich kundenfreundlich. Z.B. ein Ersatzmopped zu bekommen und dann nochmal 1000,- $ obendrauf, ist für einen Sommer schon eine akzeptable Alternative.
liebe Jette,

ich möchte es nicht ausjudizieren, da käme mit Sicherheit mehr dabei heraus.

Nach vorläufigem Stand der Dinge mit min. 8-12 Wochen Standzeit, ist die Saison gelaufen und mein gerade bekommenes Motorrad eine Saison älter in der ich es nicht nutzen konnte. Leihmotorrad hin od. her, alles recht nett, aber ich habe mir dieses Motorrad gekauft weil ich dieses Motorrad wollte und kein Anderes. Sonst hätte ich meine R1200R nicht hergeben müssen und/oder hätte mir eine GS od K1600 gekauft.
Außerdem steht ja noch die Option im Raum das Motorrad zu wandeln, sprich es zurück zu geben. Dann hat BMW einige dieser Geräte stehen und mit Sicherheit keine gute Nachrede bei diesen Kunden.
Der Imageschaden ist so schon groß genug und BMW muss froh sein wenn man so Markentreu ist; es gibt so viele Hersteller mit so viel schönen und guten Motorrädern, aber nein wir haben uns für BMW und die sog. deutsche Qualität und Wertarbeit entschieden.
Prämiummarke dann auch bitte Prämiumvorgangsweise!

@ Kai-Uwe: danke so ist es, man sollte sich wirklich ernsthaft überlegen das Gerät zurück zu geben, wer weis was da noch alles auf uns zukommen wird!
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Re: EILMELDUNG >>>> R1200RT LC - Fahrverbot <<<<

#81 Beitrag von chris1200 »

KULIO hat geschrieben:Servus,

die RT ist ja leider auch bei BMW kein Einzelfall. Wenn man sich die Liste der Vorfälle so anschaut ....

http://www.adac.de/infotestrat/motorrad ... W&Modelle=

Gruß aus OWL,

Kai-Uwe

Nur dass hier ein fahrverbot ausgesprochen wurde...dass ist schon sehr selten und lässt auf einen hochgefährlichen defekt schließen. Dafür spricht auch die großzügige Entschädigung ohne verhandeln,welche bmw in USA gewährt. Wenn da einer wegen dem defekt draufgeht wird lustig.....da kommen dann andere summen ins Spiel.

Betroffenen wurde ich raten mit dem USA zettel Schön zum Händler gehen und unter die Nase halten... Jede wette ihr bekommt hier das selbe wenn ihr ihn es darauf anlegt.
Meine Wahl wäre ersatzmoped und die. 1000 zum tanken und übernachten...... :D


Hab aber "leider" nur ne lt.....
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Re: EILMELDUNG >>>> R1200RT LC - Fahrverbot <<<<

#82 Beitrag von Reisebär »

Also...mein Tip:

Rechtsanwaltlichen Rat einholen und dann klagen oder so ein fehlerhaftes Moped zurück geben.

Was BMW sich hier erlaubt ist einzigartig.

Normalerweise müsste in jeder Mopedzeitung und in jeder Art von Medien veröffentlicht werden, was BMW mit seinen Kunden anstellt.

Bin ich froh, das ich mit meiner LT dieses Problem nicht habe......

Fahrverbot....also wirklich.....geht gar nicht.

Ich würde klagen.
(Als ich damals ein Lagerproblem hatte....wurde ich für meinen BMW-Händler so ungemütlich, das er meinen LT-Schaden übernehmen musste)
Natürlich bin ich in diese Werkstatt nie wieder gefahren. Das Vertrauen ist dahin.

Macht bei BMW Dampf....sonst passiert bei deren Hochnäsigkeit wenig.

Reisebär Heinz
Jagen, habe ich nicht mehr nötig !
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Re: EILMELDUNG >>>> R1200RT LC - Fahrverbot <<<<

#83 Beitrag von Grisu112 »

Erstmal ein Hallo in die Runde ;-)

Ich bin neu hier und freue mich auf eine nette Zeit hier.

Wie ich bisher hier lesen konnten haben noch mehr Fahrer Probleme durch das "Fahrverbot" für die R1200RT.

Ich habe mir die Maschine vor drei Wochen als erste Maschine für mich gekauft.
Da es sich um eine Maschine aus der Ausstellung mit Vollausstattung handelt sollte die Übergabe bereits eine Woche nach Vertragsunterzeichnung erfolgen. Leider verzögerte sich dies schon um eine Woche :-(

Dann kam die nächste "gute" Nachricht....das Fahrverbot wurde ausgesprochen. Mehrmals wurde ich vertröstet in den letzten zwei Wochen. Eine Leihmaschine sollte gestellt werden - die betonung liegt auf sollte!
Heute kam dann die Info das es sich bis Oktober mit der Auslieferung hinziehen könnte. Das gesamte Federbein müsste neu konstruiert werden. Wie kann den bitte so etwas bei einer über 20.000 € teuren Maschine passieren? Wer schläft den da???

Man möchte nun so wie es sich anhört gern den Vertag wandeln in eine 1600er - aber die ist mir zu groß und ich lege auch nicht noch einmal Geld nach....

Das Thema Leihmotorrad sieht wie folgt aus: Ich soll mich immer melden wenn ich eine Tour vorhabe. Dann kann ich, sofern es denn passt eine 800er oder 1600er Maschine abholen - nach der Tour soll sie aber zurück in die Filiale. Eine Kilometerbegrenzung soll es auch noch geben...

Das kann echt nicht wahr sein oder? Ich möchte mich einfach wenn mir danach ist mich nach Feierabend auf die Karre setzen und fahren.

Hat den einer schon ohne Probleme eine Leihmaschine erhalten?

Viele Grüße
Grisu
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Thomas F.
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Re: EILMELDUNG >>>> R1200RT LC - Fahrverbot <<<<

#84 Beitrag von Thomas F. »

Grisu112 hat geschrieben: den Vertag wandeln ...
oder "Rücktritt vom Kaufvertrag"

Klingt doch gut.

Du gibst das Moped zurück, bekommst im Gegenzug das gezahlte Geld und das evtl. in Zahlung gegebene Krad zurück.

Nutzung kann nicht berechnet werden :lol:

Und falls BMW das Problem dieses Jahr noch in Griff bekommt, bestellst Du nächstes Jahr 'ne neue und hast dann sogar ein 2015er Modell
Gruß aus Halle/Westfalen

Thomas

Wenn Gott gewollt hätte das es saubere Motorräder gäbe, hätte er Spüli in den Regen getan.
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Lingman
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Re: EILMELDUNG >>>> R1200RT LC - Fahrverbot <<<<

#85 Beitrag von Lingman »

@Grisu112: Willkommen im Forum! Tut mir leid, mein Beitrag wird deine Laune nicht heben, aber: tritt vom Kaufvertrag zurück (zur Not mit Rechtsbeistand), und kaufe ein anderes Motorrad, das dir gefällt, BMW oder nicht, und kaufe es auf keinen Fall bei diesem "Händler". Anscheinend meint er, vom Olymp herabgestiegen zu sein um das Kundenvieh mit Ware zu beglücken - von einem Vogel, der schon mit Neukunden so umspringt, hast du auch in Zukunft nichts als Probleme und Unverschämtheiten zu erwarten.
Grüße ausm Ruhrpott

Bernd
Grisu112
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Re: EILMELDUNG >>>> R1200RT LC - Fahrverbot <<<<

#86 Beitrag von Grisu112 »

@Thomas F.: Der Verkäufter windet sich hin und her....ein Rücktritt wäre schwer möglich...die Maschine ist ja da..blablabla.
Habe jetzt erstmal meinen Anwalt in die Sache einbezogen. Das ist ja auch meine erste Maschine überhaupt, also kann ich auch keine alte zurück bekommen ;-)
Soll es den überhaupt ein 2015 Modell geben?

@Lingmann: Danke für die Begrüßung.
Ich werde noch mal das Gespräch suchen. Allerdings meinte er beim ersten Gespräch schon das es keine Leihmaschine dauerhaft gibt, ansonsten würde mir dafür noch etwas berechnet werden. Ich verursache an der Leihmaschine ja schließlich dann auch Verschleiß.....
Im Ganzen muss ich sagen das ich mir von der Marke etwas mehr Kundenservice erwartet haben. Leider gibt es in unserem Umkreis nur Filialen dieses Händlers.

Schade.
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compuhonk
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Re: EILMELDUNG >>>> R1200RT LC - Fahrverbot <<<<

#87 Beitrag von compuhonk »

Hallo

Ich bin auch besitzer einer 1200RTLC mit dem Fahrverbot, habe die BMW als Vorführer gekauft.

Mein :D wird die Maschine am Wochenende bei mir abholen und mir dafür eine neue 1200GS bringen und das ohne Kilometerbegrenzung oder extra Kosten. ein wandel möchte ich auch nicht da ich die RT sehr gut finde.

Hoffe für uns alle das die Sache schnell vorbei geht.
Mein :D konnte mir die 8-12 Wochen nicht bestätigen, laut BMW nur ein "paar" Wochen :lol:

Gruß
Andreas
Gruß
Andreas
Grisu112
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Re: EILMELDUNG >>>> R1200RT LC - Fahrverbot <<<<

#88 Beitrag von Grisu112 »

Moin Leute,

ich habe noch eine kleine Frage an Diejenigen die bereits eine Leihmaschine von ihrem Händler erhalten haben. Wie sieht es bei euch mit der Selbstbeteiligung aus?
Mein Händler überlässt mir eine Leihmaschine nur mit einer Selbstbeteiligung von 2.000 €.

Gruß
Grisu
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Elvis1967
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Re: EILMELDUNG >>>> R1200RT LC - Fahrverbot <<<<

#89 Beitrag von Elvis1967 »

Das ist üblich. Anders wird er seine Selbstfahrer Vermietfpahrzeuge nicht versichert haben. Und wenn du die Kiste zerlegst, warum soll er auf den Kosten sitzen bleiben. Wenn du deine RT schrottest, entstehen ja auch Kosten. Wer trägt die, wenn du keine VK ohne SB hast?
Gruß Frank
----------------
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Grisu112
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Re: EILMELDUNG >>>> R1200RT LC - Fahrverbot <<<<

#90 Beitrag von Grisu112 »

Ich habe bei meiner Maschine eben keine 2.000 € Selbstkosten ;-)
Darum müsste ich auch weniger zahlen wenn ich meine Maschine zerlegen würde - geht ja aber nicht weil ich sie ja nicht fahren darf ;-)

Ich finde bei der ganzen Aktion ist zumindest mein Händler sehr unflexibel....denke immer mehr über eine Rückabwicklung nach.
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Re: EILMELDUNG >>>> R1200RT LC - Fahrverbot <<<<

#91 Beitrag von chris1200 »

Die Sache ist recht einfach.

Ich habe ein sehr teures Produkt gekauft und kann das nicht nutzen, da es einen Mangel hat, was ja von BMW selbst zugegeben wird.
Angemessene Frist zur Nachbesserung setzen, was sicher keine 8 wochen sein können. Nicht jeder kauft ein Bike als spassgraet, sondern ist darauf angewiesen um z.b. zur Arbeit zu fahren. Frist kann nicht eingehalten werden, also defekt nicht behoben werden, daher würde ich wandeln.

Ich wäre längst beim Anwalt...... wir reden hier nicht von einer kleinem defekt wie ausgefallene Cockpitbeleuchtung.....hier geht es u.U um Leben.

Wenn man nicht zu beginn sofort den Druck auf die Herrschaften ausübt, sitzen die das aus...... und wenn das bei 50%der kunden klappt haben die gewonnen.
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KULIO
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Re: EILMELDUNG >>>> R1200RT LC - Fahrverbot <<<<

#92 Beitrag von KULIO »

Die Händler scheinen da recht unterschiedlich informiert zu sein. Alle vom Fahrverbot Betroffenen sollen laut BMW mobil gehalten werden. Mir hat man auch eine neue GS LC hingestellt und meine RT abgeholt. Musste auch den Standard Mietvertrag von BMW unterschreiben, ohne Berechnung, aber mit den 2000 Euro Selbstbeteiligung. Meine RT Versicherung ist zwar auch günstiger mit der Beteiligung, aber wenigstens bin ich wieder auf 2 Rädern mobil. Es soll ja noch ein offizielles Anschreiben von BMW nächste Woche folgen. Bin mal gespannt. Jedenfalls hatte ich mit der neuen GS auch kein Glück. Musste bei der ersten Probefahrt wieder zum Freundlichen, wegen blinkender Anzeigen im Cocpit. Diagnose: Kabelbruch im Kabelbaum. Habe dann die nächste neue GS mit 5 KM in Empfang genommen. Bis jetzt läuft sie ohne Probleme.

Munter bleiben, wenn eine Person zu schaden gekommen wäre würden wir nicht über diese "Luxusprobleme" diskutieren. Bin froh das niemandem etwas passiert ist aufgrund des Mangels.

Gruß aus OWL,

Kai-Uwe
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Lumi
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Re: EILMELDUNG >>>> R1200RT LC - Fahrverbot <<<<

#93 Beitrag von Lumi »

Dem Motorradtester der aus Südspanien mit Vollgas heimgedüst ist wird's auch mulmig sein.
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Re: EILMELDUNG >>>> R1200RT LC - Fahrverbot <<<<

#94 Beitrag von bobby29 »

Kann ich verstehen. Solange niemand körperlich zu Schaden gekommen ist, kann man froh sein. Alles weitere ist ersetzbar.
André R850R

Re: EILMELDUNG >>>> R1200RT LC - Fahrverbot <<<<

#95 Beitrag von André R850R »

Servus @Darkman,
wir bauen in Berlin keinen Mist zusammen. Das Federbein ist ein Zuliefererteil, für welches wir nix können. Der Lieferant erprobt seine Teile selbst, bevor er es an uns verkauft. Die Ursache des Fehlers ist jetzt bekannt und es werden Maßnahmen eingeleitet.

In diesem Sinne

Andere Firmen mit großem Namen (Harley) backen die Fehler z.B. selbst.
For example: falsch verlegte Bremsleitung.
Wenn dass bei BMW passiert, dann kannst Du darauf gerne herum hacken :D

In diesem Sinne
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Re: EILMELDUNG >>>> R1200RT LC - Fahrverbot <<<<

#96 Beitrag von buirer »

André R850R hat geschrieben:Servus @Darkman,
wir bauen in Berlin keinen Mist zusammen.
Und bei allen Fehler der R12R waren natürlich alles nur die Zulieferer schuld.....

Zweimal zu kurze Bremsleitungen? Der Zulieferer!
Falsches Motormapping? Der Zulieferer!
Rostende Tanks? Der Zulieferer!
etc. etc.
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smoover
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Re: EILMELDUNG >>>> R1200RT LC - Fahrverbot <<<<

#97 Beitrag von smoover »

.... und das alles trotz DIN ISO Zertifikat :wink:
Schöner deutscher Industirestandard :wink:
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Re: EILMELDUNG >>>> R1200RT LC - Fahrverbot <<<<

#98 Beitrag von Frank@Pfalz »

André R850R hat geschrieben:Die Ursache des Fehlers ist jetzt bekannt und es werden Maßnahmen eingeleitet.
Hi André,

kannst (darfst ?) Du das genauer beschreiben ?

brennend würde uns interessieren:
- woran liegt's denn nun genau ?
- wie lange braucht der Hersteller um einwandfreie Teile herzustellen
- wann hat BMW diese Teile vorliegen
- wann können die Betroffenen mit dem Austausch rechnen ....

Danke (für das, was Du uns sagen darfst) :!:
_____________________
Gruß
Frank
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Re: EILMELDUNG >>>> R1200RT LC - Fahrverbot <<<<

#99 Beitrag von aimypost »

Frank@KS hat geschrieben: kannst (darfst ?) Du das genauer beschreiben ?
Hersteller hat sich nicht an die Spezifikation gehalten bzw. nicht maßhaltige Teile an BMW geliefert.

Passiert ja nicht zum ersten Mal.
Entweder die Konventionalstrafen für die Zulieferer sind nicht hoch genug oder BMW kontrolliert die Zulieferer zu wenig.
Strafen sind ja so eine Sache........
greetings
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Re: EILMELDUNG >>>> R1200RT LC - Fahrverbot <<<<

#100 Beitrag von FRS 3263 »

@André R850R:

BMW kann und wird sich gewiß nicht der Verantwortung entziehen, auch wenn es am Ende im Detail an einem Zulieferteil lag.

- BMW hat sich entschieden dieses Teil nicht selbst zu produzieren.
- BMW hat die Verträge mit dem Zulieferer gestaltet.
- BMW hat die Qualitätskontrolle auch dem Zulieferer auferlegt.

Wer jetzt noch argumentiert, der Zulieferer hat das Debakel zu verantworten, hat die Kausalkette nicht verstanden.


Daß die guten Mitarbeiter am Band in Berlin nichts für Managemententscheidungen können, ist hier (glaub ich) jedem klar. :)
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