Cee Bailey's Scheibe #2

Fragen, Informationen und News zu allem was man an der LT nachrüsten und der Fahrer anziehen kann
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Ham
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Absolut verwirrt

#76 Beitrag von Ham »

Hi zusammen,

bin gerade aus den Dolos zurück gekommen und dabei festgestellt, daß mir die hohe Scheibe von BMW auf langen Etappen eindeutig zu niedrig ist (bin 193 cm hoch bei Sitzbankstellung oben) - mir hat der Luftzug das leicht geöffnete Visier von meinem Concept nach hinten abgerissen....
Beim suchen im Forum bin ich nun auf diesen Fred gestossen - und "ziemlich" verwirrt, was jetzt die Höhe der neuen Scheibe anbelangt. Momentan schau ich bei hochgefahrener Scheibe genau auf den oberen Rand - wenn ich den Hals ein bisschen einziehe, passt es gerade noch - sitze ich aufrecht, knalls am Visier und ich habe Turbulenzen am Helm. Welche Höhe ist dann nun ideal - niedriger wie die BMW-Scheibe sollte sie nicht sein, wäre evtl. diese k1200lt/viewtopic.php?t=3337 Scheibe was für mich?
Grüße
Harry

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kub0711

Re: Absolut verwirrt

#77 Beitrag von kub0711 »

Ham hat geschrieben:mir hat der Luftzug das leicht geöffnete Visier von meinem Concept nach hinten abgerissen....
:shock: :shock: Wie machsn das????
Meins klappt bei 80 einfach zu und gut.
Abundzu vergess ich sogar auf der AB bei 180, die Scheibe hochzufahren.

(niedrige Original, 1,82, sprich die hohe müsste dicke reichen)

Gruss
kai-uwe
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Dieter Siever
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#78 Beitrag von Dieter Siever »

Hi Harry,

bei der Cee Bailey's Scheibe ist die Form etwas anders als bei der BMW Scheibe. Die Scheibe macht einen spoilerartigen Bogen im oberen Bereich. Dadurch ist die Scheibe wirksamer als die BMW Scheibe. Die angebotenen Cee Bailey's Scheibe mit +-0 könnte für dich gut passen. Man sollte aber unbedingt eine Probefahrt machen. Es gibt nicht nur poitive Meinungen zu der Scheibe.

Dieter
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Ham
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Re: Absolut verwirrt

#79 Beitrag von Ham »

Servus Kai-Uwe,
kub0711 hat geschrieben: :shock: :shock: Wie machsn das????
Meins klappt bei 80 einfach zu und gut.
Tja, das hätte ich auch gerne gewusst... Tempo war so ca. 110km/h, Scheibe ganz oben und Visier 1 oder 2 Stufen geöffnet - auf einmal machts nen Ruck, mir hauts den Kopf nach hinten und das Visir steht ergonomisch als Spoiler hinter dem Helm.
Der Helm kam vor 3 Wochen von Schuberth aus der "Inspektion" zurück.... Dabei wurden die Scharniere des Kinnteils und der Visirbefestigung getauscht - zus. wurde ein neues Visier montiert (natürlich kostenlos)... Naja - Paket ist schon wieder auf dem Weg zu Schuberth...
Grüße
Harry

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Ham
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#80 Beitrag von Ham »

Hallo Dieter,
dietersiever hat geschrieben:angebotenen Cee Bailey's Scheibe mit +-0 könnte für dich gut passen.
Danke für die Info, dann schau ich mal nach dieser Höhe - es kann für mich ja nur besser werden :-) Jetzt muss ich mal schauen, ob es mit dem Versand der Scheibe klappt (abholen ist für mich leider zu weit)
Grüße
Harry

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frankenralf
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Erlöschen der ABE bzw BE (EU)

#81 Beitrag von frankenralf »

Hallo zusammen,

auch wenn das Thema unter Umständen schon mal gewälzt wurde würde mich trotzdem folgendes interessieren:

Hat schon mal einer von euch bei der Tüv Prüfung oder einer anderen Gelegenheit (Verkehrskontrolle oder ähnliches) mit montierter Ceebaileys Scheibe ein Problem gehabt :?:

Fakt ist, daß die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) mit dem Anschrauben dieser Scheibe in Deutschland erlischt. :!: :!:
Das hat, wie jeder weiß, versicherungstechnische Konsequenzen. :roll:
Klar ist aber auch: Wo kein Kläger, da kein Richter. :lol:

Meinungen; Anregungen zu dem Thema?
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rdeck1
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#82 Beitrag von rdeck1 »

Also ich habe mein Moped mit der 10.000er Inspektion bei BMW direkt den TÜV mitmachen lassen.

Weder Scheibe noch Amiblinker beanstandet

Gruss
Rainer
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kub0711

Re: Erlöschen der ABE bzw BE (EU)

#83 Beitrag von kub0711 »

FrankenRalf hat geschrieben:Fakt ist, daß die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) mit dem Anschrauben dieser Scheibe in Deutschland erlischt. :!: :!:
Das wäre übel, aber dem ist IMO nicht so.
Zum Erlöschen der BE ist eine KONKRETE Gefahr nötig.
(Anders bei Veränderung Lärm- Abgasverhalten, da isse sofort weg)
Da die Scheibe aber an einem US-Fahrzeug gemäss int. Abkommen nicht beanstandet werden kann, kann man auch keine konkrete Gefahr behaupten. Gleiches gilt für die Ami-Blinker, denn beides ist in den USA offiziell zugelassen. Ne Mängelkarte gibts trotzdem, wenns denn je einen juckt (höchst unwahrscheinlich, ich hab die Polizei gegenüber und die schwarzen Blinkerlein).

Ein versicherungstechnisches Problem hast Du IMHO nur, wenn DURCH die Scheibe/Blinker o.ä. Schäden entstehen. Das müsste aber mit mehr als nur Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden.

Gruss
kai
frankenralf
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Re: Erlöschen der ABE bzw BE (EU)

#84 Beitrag von frankenralf »

kub0711 hat geschrieben:
Das wäre übel, aber dem ist IMO nicht so.
Zum Erlöschen der BE ist eine KONKRETE Gefahr nötig.
Hallo Kai,

leider sieht das der Ober- :D nicht so. Siehe hierzu das folgende mail:

From: Motorrad@bmw.de [mailto:Motorrad@bmw.de]
Sent: Wednesday, October 19, 2005 9:22 AM
To: Ralf Schlenz
Subject: Re: BMW K 1200 LT

Sehr geehrter Herr Schlenz,

vielen Dank für Ihr E-Mail.

Leider müssen wir Sie enttäuschen. Für den von Ihnen gewünschten Windschild gibt es von unserer Seite keine Freigabe, da es sich hierbei um ein Bauteil eines (amerikanischen) Zubehörherstellers handelt.

Darüber hinaus wird wahrscheinlich auch kein (deutsches) TÜV-Teilegutachten bzw. keine Unbedenklichkeitsbescheinigung seitens des Herstellers vorliegen, so dass dieser Windschild in Deutschland (Europa) nicht legal gefahren werden kann (die Montage führt dann automatisch zum Erlöschen der ABE bzw. EU-BE).

Wie Ihnen bereits von BMW of North America Inc. mitgeteilt wurde, werden von unserer Seite Produkte von Fremdherstellern aus grundsätzlichen Erwägungen und Gründen der Produkthaftung nicht getestet und auch nicht zur Verwendung an unseren Fahrzeugen freigegeben. Eine Freigabe kann daher nur durch den jeweiligen Hersteller erfolgen, der dann auch die Gewährleistung und Produkthaftung für die von ihm produzierten bzw.vertriebenen Artikel übernehmen muss.

Die rechtlich legale Verwendung des Windschild in Deutschland kann nur vom Hersteller selbst sichergestellt werden, in dem er für sein Zubehörteil eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, eine ABE oder ein TÜV-Teilegutachten von den hierfür zuständigen Prüforganisationen erstellen lässt. Dadurch würde der Anbau und Betrieb des Windschildes hinsichtlich der ABE bzw. EU-BE des Fahrzeugs legalisiert.
Mit besten Grüßen aus München

BMW Motorrad Direct


Es scheint also nicht so ganz eindeutig zu sein. Es scheint eine Art "Grauzone" zu sein.
Also wirds wohl dabei bleiben: Wo kein Kläger da kein Richter. Die Rechtsunsicherheit bleibt.
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kub0711

#85 Beitrag von kub0711 »

Schon klar, Ralf,

BMW wird sich da nicht in die Nesseln setzen.
Daher wirst Du solch eine Antwort seitens des Herstellers immer bekommen.

ABER etwas anderes ist die rechtliche Seite für dich:
Ein Erlöschen der BE setzt nach §19 Abs.2 StVZO einen der folgenden Fälle voraus:
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
wobei bei 2. nach herrschender Rechtsmeinung IMO eine konkrete Gefährdung vorliegen muss.

Das bedeutet natürlich nicht, dass man mit der Scheibe einfach losdüsen darf, aber im Extremfall bekommst Du IMO eben kein Ticket wegen Erlöschen der BE, was mit der sofortigen Stillegung des Fahrzeugs einhergehen würde, sondern eben nur eine Mängelkarte und die Auflage, das i.O. zu bringen.
Bei einem Unfall wird wohl auch die Versicherung keinen Terz machen, solange kein direkter Zusammenhang mit dem nichtzugelassenen Teil herzustellen ist.

Beim Erlöschen der BE sieht das anders aus: Keine ordnungsgemässe BE - kein Versicherungsschutz.

Da sind also noch genügend Grauabstufungen dazwischen, dass man das für sich selbst akzeptieren kann. Man muss halt abwägen, ob das nichtzugelassene Teil jemanden auf den Plan rufen könnte und ob man bereit ist, die (moderaten) Konsequenzen daraus zu tragen (Umbau, Vorführung, geringe Gebühr). Der Sicherheitsgedanke steht natürlich an erster Stelle, da kann man aber bei der ceebaileys-Scheibe aufgrund ausreichender Erfahrungen davon ausgehen, dass die Scheibe das hergibt.

Anders sah es zB bei den heissgeliebten Alu-Spoilern auf diversen PKWs aus, die mittlerweile als gefährdend eingestuft sind. Hätte man sich mE denken können wegen der Messerwirkung der Bleche.

Ein echtes Erlöschen der BE zu riskieren würde ich niemandem raten, dass kann im allerdümmsten Fall in Vollpension ausarten.

Gruss
kai

Bei den Ausführungen notwendig: Dies stellt keine Rechtsberatung dar, die Aussage entspringt meinem eigenen Wissen und meiner Überzeugung, wie die Rechtslage sein müsste. Gewähr und Genaueres nur bei ihrem RA.
frankenralf
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#86 Beitrag von frankenralf »

Kai,

danke für die Gewissensberuhigung. 8)
Unter Umständen liegt ja Ceebaileys was dran ihr Produkt auf dem deutschen Markt zu legalisieren.
Mal sehen was der Hersteller dazu meint.
Denn eins ist klar: Ich will eigentlich keinen Rückbau riskieren. Auch nicht nur zu Vorführzwecken. Denn meine alte Scheibe hab ich schon verhökert. :wink:
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Thomas_Ziegler
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#87 Beitrag von Thomas_Ziegler »

Hallo Ralf, hallo Uwe,

ist schon ein interessantes Thema 8) . Ist mal wieder der alte Grundsatz der Prüfer: Keine Abweichung gegenüber den zu Grunde gelegten Rechtsvorschriften festgestellt, wenn auch vorhanden. Aber so sind zum einen der Betreiber (Fahrer) als auch der Prüfer aus dem Schneider :roll: . Uwe's Ausführungen wie immer sehr gut recherchiert, man beachte das Kleingedruckte :lol: .

Gruß
Thomas
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kub0711

#88 Beitrag von kub0711 »

Tja, so isches, leider weiss ich von Abmahnung mehr als nur die Schreibweise. :?
Gruss
kai-uwe
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Eagle
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#89 Beitrag von Eagle »

Es wurde mittlerweile viel geschrieben über die Möglichkeit die Ceebylies-Scheibe doch legalisiert zu bekommen.
Gesetz hin oder her es geht doch!

http://home.arcor.de/p.madel/Ceebaylis.jpg

Die Scheibe hat mittlerweile eine DOT-Nummer, mit dieser kann der TÜV was anfangen. Die Höhe der Scheibe muss so gewählt werden, das der Fahrer bei niedrigster Einstellung drüber schauen kann. Dann sollte es auch mit dem Herrn vom TÜV klappen.
LT Bj. 2003 int. ABS
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Jetsfred
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#90 Beitrag von Jetsfred »

Hab mir nun auch eine Cee Baileys #2 mit Höhe -3 in iceblue bei einer Körpergrösse von 1.84 zugelegt.
Die sieht ja voll geil aus- hoffe sie macht beim Fahren auch so ne scharfe Figur....

Grüsse aus Bayern, Freddy
Ein Motorrad kann man nicht wie eine Frau behandeln, ein Motorrad braucht Liebe

Grüsse Freddy
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Thomas Frank
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#91 Beitrag von Thomas Frank »

So, ich hab mir nun alle Beiträge durchgelesen und denke ich werde mir auch so eine Scheibe besorgen. Aber nochmal kurz 2 Fragen an die "Profis"
  • Ich bin 190 cm, also für mich die -1 oder - 2 Scheibe. Richtig verstanden?

    Möchte gerne für meine bordeauxfarbene LT eine gefärbte Scheibe, aber welche? Hat evtl. einer ein Bild von gefärbten Scheiben?
Danke vorab für die Infos

Thomas
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gerard
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#92 Beitrag von gerard »

Hallo Thomas,

Wie schon gesagt, ich habe seit 25 mai 2005 meine LT mit die Cee Bailey Scheibe klar #2 -2.
Hatte vorher die hohe Scheibe original von BMW. Der Unterschied ist groß ! Es ist Perfekt, sehr gute Windschutz ...

Ich bin selbe 1,90 groß und mit -2 zufrieden (-2 entspricht die hohe Scheibe original von BMW).
Ich habe nie Probleme mit dem TÜV gehabt ... weil wir in Frankreich noch keine TÜV haben für die Motorräder .
Möchte gerne für meine bordeauxfarbene LT eine gefärbte Scheibe, aber welche? Hat evtl. einer ein Bild von gefärbten Scheiben?
Leider kenne ich niemand, eine gefärbte Scheibe montiert hat.
Und ich denke gerad mit gefärbte Scheibe gibt gewiß Problem mit TÜV ! ODER ?!?!?
Gruß ... Gérard und Conni aus Süd West Frankreich im Atlantikküste ... dort wo es den guten Bayonner Schinken gibt.
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kub0711

#93 Beitrag von kub0711 »

Die Färbung ist dem TÜV schnuppe, denn das ist ein Winschild und keine Windschutzscheibe.
Ich hatte sogar mal angefragt, ob ich eine Farbfolie verwenden dürfte - kein Problem.
Die einzigen Kriterien sind Material und Höhe. Wie schon mal erwähnt, musst Du gerade drübergucken können.

Gruss
kai-uwe
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Jetsfred
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#94 Beitrag von Jetsfred »

Hi Thomas,
Gerard hat recht, ich würde mich auch für die -2 entscheiden, sonst sitzt du nämlich permanent im "Schaufenster"
PS: Zur Farbe deiner LT bleib bei klar, ev. graufärbung

Grüsse aus Bayern, Freddy
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Grüsse Freddy
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#95 Beitrag von frankenralf »

Hallo,

ich schließe mich an. Bei 1,90 würde ich keinesfalls eine höhere Scheibe als -2 nehmen. Ich habe jetzt bei 1,86 die -3 und wäre wahrscheinlich auch mit der -4 zufrieden.
Allerdings hatte ich original die niedrige Scheibe und bin es nicht gewohnt beim fahren durch die Scheibe zu schauen.
Anscheinend bevorzugen das manche anderen Fahrer.
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#96 Beitrag von frankenralf »

Schönen guten Abend;

ich habe mir heute die behördliche Genehmigung beim TÜV eingeholt. :wink:
Meinem Antrag auf Betriebserlaubnis wurde entsprochen. :lol: :lol:

An dieser Stelle nochmals mein herzlicher Dank an all diejenigen die mich mit Rat und Tat unterstützt haben. :D :D

Das mit der Eintragung im Fahrzeugschein werde ich mir vorerst sparen, :twisted:
denn das würde die Komplettausstellung neuer Fahrzeugpapiere zur Folge haben. :evil: Da lasse ich lieber die Prüfurkunde bei den Papieren.
Man Bemerke: Jede Änderung und sei es nur eine vorübergehende Stillegung führt dazu, dass neue Papiere auszustellen sind. Denn Fahrzeugschein und Brief gibt es nicht mehr.

Das ist mal wieder pure Geldschneiderei zugunsten der europäischen Harmonisierung. :evil: :evil:

Wo führt das wieder hin?
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fliewatüt
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#97 Beitrag von fliewatüt »

Hallo Ralf
Allerdings hatte ich original die niedrige Scheibe und bin es nicht gewohnt beim fahren durch die Scheibe zu schauen.
Anscheinend bevorzugen das manche anderen Fahrer.
dazu gehöre ich - sonst ist es nicht möglich, auch bei 140 km/h noch zu rauchen :wink: :roll: :P

Rauchende LT-Grüße

Peter
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Kranturm
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#98 Beitrag von Kranturm »

fliewatüt hat geschrieben:Hallo Ralf
dazu gehöre ich - sonst ist es nicht möglich, auch bei 140 km/h noch zu rauchen :wink: :roll: :P

Rauchende LT-Grüße

Peter
Hi Peter
Ich gebe ja zu das das rauchen bei der Großen besser geht aber es klappt auch bei der Kleinen :wink:
Gruß vom rauchenden Peter
Gruß Peter
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kub0711

#99 Beitrag von kub0711 »

FrankenRalf hat geschrieben:Das mit der Eintragung im Fahrzeugschein werde ich mir vorerst sparen, :twisted:
denn das würde die Komplettausstellung neuer Fahrzeugpapiere zur Folge haben. :evil: Da lasse ich lieber die Prüfurkunde bei den Papieren.
Das blöde an den neuen Papieren ist, dass solche Geschichten eh nimmer drinne stehen, du also sowieso die Papiere mitschleppen musst.
Reifenbindung steht auch nur noch EINE drin, also auch da zur Vermeidung von Unstimmigkeiten: Papiere mit.

Das war ein originaler Schuss ins Knie seitens der EU.
Die armen Jungs von der Rennleitung müssen nächstens umständlich nachgucken, ob irgendwas in einer BE aufgeführt ist, weils eben nicht mehr drinsteht.
Im Zweifel werden sie daher so manchem die Kiste ausm verkehr ziehen, der nix dafür kann. :evil:

Es wird sogar offiziell empfohlen, bei bestehenden Eintragungen den alten Brief nur ungültig machen zu lassen und ihn mitzuführen!

Gruss
kai-uwe
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Kranturm
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#100 Beitrag von Kranturm »

So
Bei mir ist es auch bald so weit. :lol:
Heute ersteigert http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... :BCA:DE:31

Freue mich schon auf nächstes Jahr :lol:
Gruß Peter
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