Parken auf Gehwegen usw.

Alles über das Fahren, Schieben, Parken, Aufbocken, Abbocken, Hinlegen, Aufrichten...
Antworten
Benutzeravatar
Dieter Siever
Moderator
Beiträge: 5673
Registriert: 3. März 2003, 23:41
Mopped(s): K1200LT 04
Wohnort: 28197 Bremen
Kontaktdaten:

Parken auf Gehwegen usw.

#1 Beitrag von Dieter Siever »

Vor einigen Tagen habe ich mein Moppet, neben vielen anderen Moppet´s, am Rande einer Fußgängerzone geparkt. Da war jede Menge Platz, hat keinen behindert und ich war mir keines Vergehens bewusst.
Nun habe ich einen Binnenbrief von der Verkehrsbehörde erhalten. Zahlen Sie binnen 7 Tagen 30 Euronen sonst wird ein Bußgeldbescheid erlassen. Begründung: „Parken in einer Fußgängerzone“
In Bremen ist in der Innenstadt kaum ein ausgewiesener Stellplatz vorhanden. In die Parkhäuser dürfen Moppet´s nicht einfahren. Die Schrankenanlagen reagieren auf Moppet´s nicht.
Was habt Ihr da für Erfahrungen gemacht. Parkschein ziehen und auf den Sitz legen ist auch nicht einfach, Parkhäuser verboten, andere Parkplätze nicht vorhanden und tausend Fahrräder geduldet.
Hier wird eine Minderheit diskriminiert!
:evil:

Dieter
Grüße Dieter - Mod: K1200LT, Admi: Wiki
http://wiki.bmw-bike-forum.info/images/ ... T-Logo.jpg
1. LT, Bordellrot 1990
2. LT, Elektric-orange-met. 2005

Satzzeichen retten Leben! Komm wir essen Opa! Komm, wir essen, Opa!
Kuba

#2 Beitrag von Kuba »

In Bremen stehen Moppeds eigentlich immer an den gleichen Stellen:
- In der Martinistraße vor der Nordwest-Bank
- Ecke Pelzerstraße hinter Horten Galeria
- Schlachte-Eck vor der Osteria bzw. Handelskrankenkasse
- Schlachte vor dem La Habana
- Weserburg vor dem Restaurant.

An allen diesen Orten handelt es sich rechtlich um Fußwegbereiche und keine ausgewiesenen Stellplätze für Moppeds. Dennoch stehen die Maschinen dort nach meiner Beobachtung völlig unbehelligt und frei von Parkzetteln.

Als wir neulich mit 4 Maschinen im Spessart in einer Kleinstadt auf einem öffentlichen und gebührenpflichtigen Parkplatz parkten, verwies uns die dort anwesende Politeuse sogar noch auf die an die eigentlichen Pkw-Stellflächen angrenzenden freien Flächen und meinte, daß wir dort gerne gebührenfrei stehen könnten soweit wir niemanden behindern. Sobald wir jedoch als solche ausgewiesene Parkflächen benützten, wolle sie auch einen Parkzettel an der Maschine sehen, sonst gäbs einen Bon.

Mein Fazit vorbehaltlich weiterer rechtlicher Aufklärung:

Ich würde unter Hinweis auf die in HB ganz offensichtliche unterschiedliche Handhabung in der Tolierungspraxis und mit Hinweis darauf, daß niemand behindert wurde, Widerspruch einlegen. Ich denke, daß die Straßenverkehrsbehörde sich nicht gerne ein eventuell für sie ungünstiges Urteil einfangen möchte und deshalb das hier eventuell von einer übereifigen Politante angezettelte Verfahren einstellen wird.

Solltest Du aber die Frechheit besessen haben mitten in der Obernstraße, oder auf dem Markplatz Deinen Hobel präsentiert zu haben, dann werden die das Verfahren sicherlich aus ebenso grundsätzlichen Erwägungen heraus gerade nicht einstellen.

Siehe jedoch auch folgenden Text unter

http://mitglied.lycos.de/bikerpage/Recht/Parken.htm

Parken auf Geh-/ Radweg und in Fußgängerzone

Immer wieder im Gespräch, das Parken auf dem Gehweg/ Radweg. Trotz allem ist es aber nach § 12 (4) StVO tatsächlich verboten, wird aber größtenteils geduldet, da in den seltensten Fällen eine Behinderung stattfindet. Darauf kann sich jedoch niemand berufen, wenn er einen Bon erhalten hat.

Für das Parken an sich sind 15,- Euro zu zahlen, was sich aber auf 25,- Euro erhöht, wenn eine Behinderung vorliegt. Aber der ganze Spaß kann auch noch teurer werden, wenn es sich um eine Fußgängerzone handelt. Hier gibt es in dem Sinne ja keinen besonderen Gehweg. Allein das Parken wird mit 30,- Euro verfolgt. 35,- Euro kostet es, wenn eine Behinderung vorliegt oder wenn die Parkdauer 3 Stunden übersteigt.

Arbeiten die Verkehrsüberwacher mal wieder zu intensiv und zocken nur noch ab, ist eine kleine Demonstration in Form von Parkhausbelegungen anzuregen:

In Bremen ist dies schon vorgekommen. In der dortigen Innenstadt befindet sich ein kleiner Parkplatz für Motorräder. Da aber in den warmen Monaten dort viel Andrang herrscht, stehen auch viele Motorräder außerhalb der Parkplätze. Daraufhin wurde von den Verkehrsüberwachern dort "abgeklebt". Als sich nach diversen Rücksprachen mit der zuständigen Behörde nichts änderte, wurde im Rahmen einer Demonstration an einem Samstagmorgen in aller Frühe sämtliche Parkplätze umliegender Parkhäuser mit Motorrädern zugeparkt. Wie viele Autofahrer wegen verzweifelter Parkplatzsuche deswegen zu spät zur Arbeit kamen, möchte ich nicht wissen. Auf jeden Fall hatte es sich ab dem Zeitpunkt mit dem Verwarnen für eine längere Zeit erledigt.



Bei dem Erlaß eines Bußgeld- oder Verwarnungsgeldbescheides verfügt die Polizeibehörde über einen Ermessensspielraum. Dieses Ermessen umfaßt unter anderem auch ein sogenannte Entschließungsermessen; der Polizist hat sich daher gefragt: "Soll ich nun einschreiten oder soll ich nicht?"

Auf der Suche nach einer entsprechenden Rechtsnorm oder auch nur nach einer Verwaltungsvorschrift, die das Ermessen der Polizei entsprechend regelt, wird man nirgendwo fündig.

Dennoch : Solange das Zweirad keinen anderen über die Maßen behindert, wird von dem Erschließungsermessen meistens dergestalt Gebrauch gemacht, daß das eigentliche Falschparken hingenommen wird nach dem Motto " Wenn auch noch die Motorroller- und Motorradfahrer die offiziellen Parkplätze der Innenstadt benutzen, ist das Chaos perfekt."



Im Übrigen gibt es sehr wohl auch für Kräder eine Möglichkeit seine Parkzeit zu dokumentieren:

Die Parkscheibe -abschließbar- nach StVO aus Kunststoff für Krafträder und sonstige offene Kraftfahrzeuge (z.B. Cabriolets oder Trikes), so die offizielle Bezeichnung im Gebrauchsmusterverzeichnis des Deutschen Patent- und Markenamtes in München.

Ob im Auto (auch Cabriolets), am Motorrad, oder am Trike - in allen offenen und geschlossenen Fahrzeugen ist diese Parkscheibe anwendbar. Die Saugnoppen dienen der gewohnten Anbringung an der Windschutzscheibe. Bei Verwendung am Motorrad können diese mühelos entfernt werden.

Motorradfahrer brauchen nun nicht mehr lange nach einer geeigneten Parkmöglichkeit für ihr geliebtes Zweirad zu suchen ! Diese Parkscheibe erlaubt problemloses Abstellen des Krades auf allen Parkplätzen, auf denen die Anbringung einer Parkscheibe gefordert wird !

Durch eine Bohrung in der Grundplatte der Parkscheibe und entsprechender Bohrung in der Stellscheibe fädelt man ein handelsübliches Schloss (max. Bügel- stärke 6mm) und befestigt die P-Scheibe sicher an einer geeigneten Stelle des Fahrzeugs.

Die nebenstehende Abbildung zeigt die Befestigung der Parkscheibe an der Bremsscheibe des Motorrades. Hierdurch erzielt man eine zusätzliche Dieb- stahlsicherung !

http://www.motorroller-info.de/assets/i ... ad_WEB.jpg



Gruß
McKing
Beiträge: 5
Registriert: 23. Juli 2003, 13:18
Wohnort: bei Aschaffenburg

Parken ....

#3 Beitrag von McKing »

geniale Idee mit der Parklochdiebstahlscheibe oder wie das Ding gleich heißt.....

Gruß,
McKing (AB-PF 90)
Heute ist morgen schon gestern
Benutzeravatar
Dieter Siever
Moderator
Beiträge: 5673
Registriert: 3. März 2003, 23:41
Mopped(s): K1200LT 04
Wohnort: 28197 Bremen
Kontaktdaten:

#4 Beitrag von Dieter Siever »

In Bremen stehen Moppeds eigentlich immer an den gleichen Stellen:
Und Ansgaritorstr. Höhe Fa. Ristedt, das ist rechts neben dem Gewerbehaus zwischeh den Blumenkübeln.
An allen diesen Orten handelt es sich rechtlich um Fußwegbereiche und keine ausgewiesenen Stellplätze für Moppeds. Dennoch stehen die Maschinen dort nach meiner Beobachtung völlig unbehelligt und frei von Parkzetteln.
Bei mir natürlich nicht!!

Solltest Du aber die Frechheit besessen haben mitten in der Obernstraße, oder auf dem Markplatz Deinen Hobel präsentiert zu haben, dann werden die das Verfahren sicherlich aus ebenso grundsätzlichen Erwägungen heraus gerade nicht einstellen.
So frech war ich nun auch wieder nicht!

Ich werde mal Widerspruch einlegen und horchen was das rauskommt.

Dieter
Grüße Dieter - Mod: K1200LT, Admi: Wiki
http://wiki.bmw-bike-forum.info/images/ ... T-Logo.jpg
1. LT, Bordellrot 1990
2. LT, Elektric-orange-met. 2005

Satzzeichen retten Leben! Komm wir essen Opa! Komm, wir essen, Opa!
Benutzeravatar
Ralph
Beiträge: 1201
Registriert: 21. November 2002, 15:06
Mopped(s): K1200LT - R1150GS
Wohnort: Essen

Parkflächen für Motorräder

#5 Beitrag von Ralph »

Hi LTler,

zu dem Thmea kann ich nur sagen was da einem in manchen Gemeinden für unsere Größe an Parkfläche zugewiesen wird, ist schlichtweg ein Witz. Auch jetzt im Urlaub habe ich wieder festgestellt, das die ausgewiesenen Parkflächen für ein Motorrad unserer Größe einfach zu klein sind. In Italien waren die Flächen also so bemessen, das da vielleicht ein Roller draufpasst, aber keine LT.
In Gargnano haben wir dann zwei Bikes auf einen Autostellplatz geparkt, was die örtliche Ordnungsmacht (kam auf nem Roller) erstmal dazu bewegt hat mächtig Terz zu machen. Nachdem wir dann unsererseits erstmal unserem Unmut richtig Luft verschafft hatten, bekamen wir dann passende Motorradparkplätze angewiesen, die aber im Normalfall so was von beschissen ausgeschildert sind, das man sie auf anhieb nicht findet.
In Malcesine gabs dann auch einen Parkplatz für Zweiräder in der Stadtmitte wo auch die Autos parkten, aber wir haben verzweifelt die Zufahrt gesucht. In die Autoeinfahrt durften wir wg. Schil erst gar nicht rein, aber alle standen da in der Ecke klar ersichtlich auf dem großen Autoparkplatz. Wir haben die 'Einfahrt ' dann gefunden, sie bestand aus einem mit der Schaufel an den Bordstein geworfenen Haufen Teer, wo man dann hätte hochfahren sollen. War echt ein Witz...
Hier in Essen ndarf man übrigens auch nicht mehr überall parken, es gibt mittlerweile auch hier ausgewiesene Parkflächen für Motorräder. Als ich neulich mit dem Roller meiner Tochter mal in der Stadt war und dort parken wollte, hatte ich schon Probleme das Ding da unterzubringen, geschweige denn meine Dicke.
Es gibt aber auch wiederum andere Extreme, auf der Großglockner Hochalpenstraße gibt es Parkmöglichkeiten für Motorräder immer in der ersten Reihe, man kann also überall bis vorne vor fahren und dort sein Bike abstellen, sehr vorbildlich.
Nur ärgerlich wenn dann da wieder so ein paar Deppen aus der Tcheschei und aus Italien ihre Dosen geparkt haben... aber das ist dann ein anderes Thema....
Gruß Ralph

Lebe jeden Tag als wäre es dein letzter - jetzt auch mit GS unterwegs
E-SK 69*Canyon Red EZ 03/00*Mitglied im 150TKM Club*Baehr*Baehr Capo*Garmin 276Cx*iPhone + Grom USB3*
Benutzeravatar
Bernd_LT
Beiträge: 31
Registriert: 13. Mai 2003, 13:11
Wohnort: 47178 Duisburg

Demo wirkt

#6 Beitrag von Bernd_LT »

Liebe Dickschifftreiber,

bei uns in Duisburg hat´s gewirkt, schon vor vielen Jahren, zu Zeiten der seligen DM.....
Da sind Samstags morgens (natürlich am langen Samstag, den´s damals noch gab) ein paar hundert Biker in die Stadt und haben sich auf alle verfügbaren Parkplätzen breit gemacht. gar nicht mal die Parkhäuser sondern die bei uns gebührenpflichtigen Parkplätz unter freiem Himmel belegt. Jeder hat einen Parkschein gekauft, ans Mopped gepappt und ist spazieren gegangen. Da man nach Ablauf der Parkzeit nicht "nachlösen" darf wurde eben Reise nach Jerusalem gespielt, jeder ein Plätzchen weiter und neues Ticket dran.
Umsatz hat der Handel an dem Tag nicht viel gemacht.
Aber nun haben wir in DU City mindestem´ns drei große Parkflächen für Moppeds nebst einigen kleineren Gelegenheiten z.B. da wo Parkbuchten durch Bäume eh´ zu klein für PKW sind. Die Plätze sind asphaltiert oder gepflastert, die Absperrpfähle stehen so, daß auch eine LT oder GW auf jeder Seite eine Handbreit Luft hat und sind kostenlos. Auch muß man nicht am Ar... der Welt parken (wie im centrO).

Geht doch, man muß nur wollen.

Der Hit allerdings war in Hermeskeil, Hunsrück: Da gibt´s Moppedparkplätze nur gegen Gebühr, wo man sein Ticket festmachen soll steht nicht auf dem Schild(bürgerstreich).

Gruß
Bernd
Benutzeravatar
Bernd_LT
Beiträge: 31
Registriert: 13. Mai 2003, 13:11
Wohnort: 47178 Duisburg

Der ultimative Moppedparkplatz....

#7 Beitrag von Bernd_LT »

...... und siene Ausschilderung.
Nicht mehr zu toppen.

http://hammerwitze.de/funpics/verkehr/f ... kehr14.jpg

:shock:
Bernd
Benutzeravatar
Dieter Siever
Moderator
Beiträge: 5673
Registriert: 3. März 2003, 23:41
Mopped(s): K1200LT 04
Wohnort: 28197 Bremen
Kontaktdaten:

#8 Beitrag von Dieter Siever »

Hallo Ihr Falschparker,

von der FREIEN HANSTADT BREMEN habe ich zur Sache ein freundliches Schreiben erhalten.
In diesem Schreiben werde ich aufgeklärt, das ein Verwarnungsverfahren ein Unterwerfungsverfahren ist. Entweder ich unterwerfe mich dem Verfahren und zahle das Verwarngeld oder ich muss gerichtlich dagegen vorgehen.

Zu meinen schriftlichen Einlassungen könne man wegen der Vielzahl der Vorgänge nicht Stellung nehmen. Mann versichert mir aber wenigstens, die Angelegenheit gewissenhaft geprüft zu haben.

Naja, werde wohl bezahlen. :?

Dieter
Grüße Dieter - Mod: K1200LT, Admi: Wiki
http://wiki.bmw-bike-forum.info/images/ ... T-Logo.jpg
1. LT, Bordellrot 1990
2. LT, Elektric-orange-met. 2005

Satzzeichen retten Leben! Komm wir essen Opa! Komm, wir essen, Opa!
Antworten