KFZ Schein voll und dann ?

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Lumi
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KFZ Schein voll und dann ?

#1 Beitrag von Lumi »

Ich komm grad vom TÜV und hab im Schein noch Platz
für 1 Stempel. Was passiert dann ?
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Michael (GF)
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Re: KFZ Schein voll und dann ?

#2 Beitrag von Michael (GF) »

Musst Du wohl das Fahrzeug verschrotten.................. MHD abgelaufen. :wink: :lol:


Die Zulassungsbescheinigung wird dadurch "unbrauchbar", somit könnte bei der Zulassungsstelle IMHO eine neue beantragt werden = Kosten
Hast Du noch den "alten" Schein (Zulassung vor 2005), musst Du dann sogar den alten Kfz-Brief abgeben und bekommst die neue Zulassungsbescheinigung II

Gibt aber auch Berichte, dass ein Beiblatt angeheftet wird.

Man kann aber auch mal bei der zuständigen Zulassungsstelle oder dem TÜV nachfragen (zumal man ja dort gerade war) :roll:

Hast ja sowieso noch 4 Jahre Zeit (frischer TÜV+Platz für 1 Stempel inkl. 2 Jahre). Also warum jetzt schon fragen, was erst in 4 Jahren aktuell werden wird? Bis dahin hat man noch 3 Mal die Vorschriften geändert.
Rollst Du noch oder Fährst Du schon?

Schöne Grüße aus der Region zwischen Harz und Heide.
Michael
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DieterQ
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Re: KFZ Schein voll und dann ?

#3 Beitrag von DieterQ »

Lumi hat geschrieben: 18. Juli 2018, 15:19 hab im Schein noch Platz für 1 Stempel
Das kann ich nicht glauben. Ich habe einen Autoanhänger der schon über 30 Jahre alt ist. Der TÜV findet immer einen Platz für den Stempel. Zur Not wird auch der bedruckte Teil des Scheins überstempelt.
Gruß Dieter
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grysu
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Re: KFZ Schein voll und dann ?

#4 Beitrag von grysu »

DieterQ hat geschrieben: 18. Juli 2018, 17:01 Das kann ich nicht glauben. Ich habe einen Autoanhänger der schon über 30 Jahre alt ist. Der TÜV findet immer einen Platz für den Stempel. Zur Not wird auch der bedruckte Teil des Scheins überstempelt.
Stimmt. Ich habe schon 17 Stempel im Fahrzeugschein (Anhänger).
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Werner
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Re: KFZ Schein voll und dann ?

#5 Beitrag von Werner »

Michael (GF) hat geschrieben: 18. Juli 2018, 15:38 ......... Die Zulassungsbescheinigung wird dadurch "unbrauchbar", somit könnte bei der Zulassungsstelle IMHO eine neue beantragt werden = Kosten
Hast Du noch den "alten" Schein (Zulassung vor 2005), musst Du dann sogar den alten Kfz-Brief abgeben und bekommst die neue Zulassungsbescheinigung II

Gibt aber auch Berichte, dass ein Beiblatt angeheftet wird ............
Es wird ein Beiblatt angeheftet.
Den alten Brief niemals hergeben. Der wird entwertet und dann kann man ihn auf Verlangen mitnehmen wenn er nicht sowieso mitgegeben wird.
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Michael (GF)
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Re: KFZ Schein voll und dann ?

#6 Beitrag von Michael (GF) »

Werner hat geschrieben: 20. Juli 2018, 07:26 Den alten Brief niemals hergeben. Der wird entwertet und dann kann man ihn auf Verlangen mitnehmen wenn er nicht sowieso mitgegeben wird.
Stimmt, ist in sofern wichtig, weil in der neuen Zulassungsbescheinigung Teil II nicht so viele Angaben enthalten sind wie im alten Brief (z.B. bei der 12er RS Reifengrößen 170er/180er)
Rollst Du noch oder Fährst Du schon?

Schöne Grüße aus der Region zwischen Harz und Heide.
Michael
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