Gebrauchte R1250R HP

Alles, was mit der Technik der WASSERgekühlten R1200/R1250xx zu tun hat
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mhitzler
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Re: Gebrauchte R1250R HP

#26 Beitrag von mhitzler »

Hi Thor63,

du hast mit allem Recht. Wichtig ist zunächst, dass man Gewährleistung/Sachmängelhaftung und Garantie immer getrennt betrachten muss.
Auch dein Hinweis bei privaten Verkäufern, dass diese solche Schadensersatzansprüche nicht ausschließen dürfen bzw. dadurch der gesamte Ausschluss ungültig wird, ist richtig.
Ich wollte da jetzt nur nicht zu weit ausholen.
Es heißt eben, vor einem Vertragsabschluss genau hinzuschauen und sich auch (und gerade bei solchen größeren Beträgen) kundig zu machen, oder auch mal Experten zu Rate zu ziehen.
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Weissblau
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Re: Gebrauchte R1250R HP

#27 Beitrag von Weissblau »

Thor63 hat geschrieben: 12. März 2020, 20:43 Da denke ich bist Du auf dem Holzweg!

Kaufst Du ein gebrauchtes Motorrad von Privat geht die Gewährleistung vom zuvor verkaufenden Händler nicht auf Dich über.
Bei der Car-Garantie ist das in den Bedingungen geregelt. Manche Garantien, auch Händlereigengarantien, schließen das aus, oder man braucht die Zustimmung des Garantiegebers bzw. der Garantiegesellschaft.
Wenn das (bei der Car-Garantie) so ist, ich weiss dies nicht, ist das ok.
Wobei bei BMW eine Car-Garantie ja erst ausserhalb der zweijährigen Sachmängelhaftung / Gewährleistung zum tragen kommt. In dem Fall muss es sich wohl um eine Fahrzeug handeln, welches älter als zwei Jahre ist.

------------------------------------------------------------------------------
Meine Aussage bezog sich auf ein BMW Fahrzeug, welches neu erworben wurde und danach vom Erstbesitzer an privat verkauft wird. Da trifft dann das gesagte zu:
Weissblau hat geschrieben: 12. März 2020, 15:05 Das steht auf jeden Fall in dem Kaufvertrag zwischen BMW Vertragshändler und dem Erstbesitzer / Eigentümer.
.......
Die Gewährleistung über das Fahrzeug bleibt auch bei Verkauf an privat bestehen!!
Mir liegen die Kaufverträge meiner ehemaligen S1000R v. 2014 und der von der R1200R von 2017 vor. In beiden BMW Kaufverträgen steht drin, das die Gewährleistung über zwei Jahre bei Verkauf bestehen bleibt.
Dies ist nicht BMW typisch, es ist normal.
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Weissblau
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Re: Gebrauchte R1250R HP

#28 Beitrag von Weissblau »

Alpenbummler hat geschrieben: 12. März 2020, 22:13 Erlaube mir eine Frage dazu: wenn ein neu beim BMW-Händler gekauftes Motorrad nicht sofort angemeldet wird, sondern z.B. wegen Krankheit des Käufers noch ein paar Monate beim Käufer in der Garage steht, wann beginnt dann die Gewährleistung zu laufen? Tatsächlich ab Übergabe oder erst ab Zulassung?
Als ich meine R1200R LC Ende 2017 in meine Garage stellen lies, hätte ich auch am liebsten den Laufzeitbeginn der BMW Gewährleistung erst ab der EZ im März 2018 gehabt.
Leider war / ist dies nicht machbar. Wie bereits von mhitzler gesagt wurde, beginnt die Gewährleistung immer ab Aushändigung der BMW an den Käufer.

Auch dieses kann ich in meinen beiden BMW Kaufverträgen nachlesen. :wink:
mhitzler
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Re: Gebrauchte R1250R HP

#29 Beitrag von mhitzler »

Weissblau hat geschrieben: 14. März 2020, 15:13 Wenn das (bei der Car-Garantie) so ist, ich weiss dies nicht, ist das ok.
Wobei bei BMW eine Car-Garantie ja erst ausserhalb der zweijährigen Sachmängelhaftung / Gewährleistung zum tragen kommt. In dem Fall muss es sich wohl um eine Fahrzeug handeln, welches älter als zwei Jahre ist.

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Meine Aussage bezog sich auf ein BMW Fahrzeug, welches neu erworben wurde und danach vom Erstbesitzer an privat verkauft wird. Da trifft dann das gesagte zu:



Die Gewährleistung über das Fahrzeug bleibt auch bei Verkauf an privat bestehen!!
Mir liegen die Kaufverträge meiner ehemaligen S1000R v. 2014 und der von der R1200R von 2017 vor. In beiden BMW Kaufverträgen steht drin, das die Gewährleistung über zwei Jahre bei Verkauf bestehen bleibt.
Dies ist nicht BMW typisch, es ist normal.
Hi Weissblau, das ist dann eine Kulanzregelung von BMW, oder genauer von deinem BMW-Händler.
In den einschlägigen Paragraphen des BGB wird immer von Käufer und Verkäufer gesprochen, zwischen denen ein Kaufvertrag erfolgt ist. D. h., beim Weiterverkauf wird der Käufer seinerseits zum Verkäufer und so weiter. D. h. dann durchaus, dass ein Wiederverkäufer seinerseits beim Erstverkäufer Rückgriff nehmen kann. Was aber das Gesetz nicht vorsieht, dass der 2. Käufer einen Rechtsanspruch gegenüber dem 1. Verkäufer hat.

Abgesehen davon hoffe ich ehrlichgesagt, nie die Car-Garantie in Anspruch nehmen zu müssen. Aber es ist doch ein gutes Gefühl, sie abgeschlossen zu haben.
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joerg58kr
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Re: Gebrauchte R1250R HP

#30 Beitrag von joerg58kr »

mhitzler hat geschrieben: 14. März 2020, 17:14 Abgesehen davon hoffe ich ehrlichgesagt, nie die Car-Garantie in Anspruch nehmen zu müssen. Aber es ist doch ein gutes Gefühl, sie abgeschlossen zu haben.
Sei froh wenn du es nicht musst, du wirst überrascht sein, was im Falle eines Falles, sprich Reparatur, plötzlich außen vor ist und nicht übernommen wird. :cry:
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Michael1975

Re: Gebrauchte R1250R HP

#31 Beitrag von Michael1975 »

Bzgl. Garantie und Zulassung, meine 1250 RS wurde mir im November ausgeliefert, Gewährleistung (gesetzlicher Anspruch) beginnt natürlich sofort.
Garantie (freiwillige Leistung des Herstellers) beginnt ab Zulassung, wurde vom Händler so aktiv kommuniziert und bestätigt; ich sollte meinem Händler daher auch noch die Zulassungsbescheinigung nach erfolgter Zulassung zukommen lassen.
D.h. gesetzliche Gewährleistung (theoretisch mit Beweislastumkehr, erlebe ich gerade mit einem 13 Monate alten IPhone) von November 2019 bis November 2021, Hersteller Garantie von März 2020 bis März 2023
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Weissblau
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Re: Gebrauchte R1250R HP

#32 Beitrag von Weissblau »

Bei BMW sollte das aber heissen:

Michael1975 hat geschrieben: 14. März 2020, 22:17 Bzgl. Gewährleistung / Mängelhaftung und Zulassung: meine 1250 RS wurde mir im November ausgeliefert, Gewährleistung (gesetzlicher Anspruch) beginnt natürlich sofort.
Gewährleistung beginnt ab Aushändigung / Übergabe, wurde vom Händler so aktiv kommuniziert und bestätigt; ich sollte meinem Händler daher auch noch die Zulassungsbescheinigung nach erfolgter Zulassung zukommen lassen.
D.h. gesetzliche Gewährleistung (praktisch bei BMW ohne Beweislastumkehr,.......) von November 2019 bis November 2021, Hersteller Garantie gibt es von BMW nicht.
Praktisch und faktisch spielt es bei BMW Fahrzeugen für den Kunden keine Rolle ob BMW eine Herstellergarantie gibt oder so wie es BMW regelt die Gewährleistung über zwei Jahre. BMW handhabt das genauso wie andere Hersteller die eine Garantie geben. Falls es zu einem Schaden innerhalb der ersten 24 Monate nach Übergabe kommt, sieht BMW es so als sei der Mangel bereits bei Auslieferung vorhanden gewesen.

Somit alles wurscht, passt so oder so für den Kunden.

BMW Verkaufsbedingungen:
Bildschirmfoto 2020-03-15 um 12.47.19.png
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Michael1975

Re: Gebrauchte R1250R HP

#33 Beitrag von Michael1975 »

Ich fände es ganz gut, wenn du meine Zitate nicht verfremdet, kommentierte doch bitte so, dass ersichtlich ist, was von dir und was von mir stammt.
Um genau zu sein, gibt BMW zusätzlich zur Gewährleistung von 2 Jahren noch ein Jahr zusätzliche Garantie (2+1 Garantie).
Den Gewährleistungsbeginn legt BMW auf den Tag der Erstzulassung (wenn dieser nicht mehr als 6 Monate nach Auslieferung liegt), zumindest nachdem, was mein Händler mir schriftlich bestätigt hat
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Weissblau
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Re: Gebrauchte R1250R HP

#34 Beitrag von Weissblau »

Michael1975 hat geschrieben: 15. März 2020, 12:50 Ich fände es ganz gut, wenn du meine Zitate nicht verfremdet, kommentierte doch bitte so, dass ersichtlich ist, was von dir und was von mir stammt.
.......
Das habe ich! Wohl für jedermann offensichtlich mit grossen Buchstaben + Unterstreichungen. Zusätzlich liegt mein Beitrag direkt unter deinem. :roll:

Habe nun genug zu diesem Thema beigetragen.
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Alpenbummler
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Re: Gebrauchte R1250R HP

#35 Beitrag von Alpenbummler »

Michael1975 hat geschrieben: 15. März 2020, 12:50Ich fände es ganz gut, wenn du meine Zitate nicht verfremdet, kommentierte doch bitte so, dass ersichtlich ist, was von dir und was von mir stammt.
Das kann ich nur unterstreichen. Ich hab' mich beim lesen des Zitats auch gewundert was da steht. Das war doch gestern noch ganz anders!?!. Mir fielen deine Änderungen auch nicht als solche auf.
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Alpenbummler
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Re: Gebrauchte R1250R HP

#36 Beitrag von Alpenbummler »

Michael1975 hat geschrieben: 15. März 2020, 12:50Um genau zu sein, gibt BMW zusätzlich zur Gewährleistung von 2 Jahren noch ein Jahr zusätzliche Garantie (2+1 Garantie).
Den Gewährleistungsbeginn legt BMW auf den Tag der Erstzulassung (wenn dieser nicht mehr als 6 Monate nach Auslieferung liegt), zumindest nachdem, was mein Händler mir schriftlich bestätigt hat
Ich werde das nächste Woche zu klären versuchen
Wenn's noch geht würde ich bei dieser Gelegenheit dann die Garantieverlängerung abschließen.

Weißt du zufällig auch, ob eine solche Versicherung (innerhalb der 2-jährigen Laufzeit) auf einen möglichen Käufer übergeht? Man zahlt doch die 265€ zu Beginn der Laufzeit, oder nicht?
Thor63

Re: Gebrauchte R1250R HP

#37 Beitrag von Thor63 »

@Weissblau
In Zitaten den Text farblich oder auf andere Weise hervorzuheben, um einen Bezug dazu herzustellen, finde ich OK.
Allerdings Textpassagen zu verändern geht mal garnicht! Irgendwann weis niemand mehr wer was geschrieben hat! :idea:
Michael1975 hat geschrieben: 15. März 2020, 12:50 Um genau zu sein, gibt BMW zusätzlich zur Gewährleistung von 2 Jahren noch ein Jahr zusätzliche Garantie (2+1 Garantie).
Den Gewährleistungsbeginn legt BMW auf den Tag der Erstzulassung (wenn dieser nicht mehr als 6 Monate nach Auslieferung liegt), zumindest nachdem, was mein Händler mir schriftlich bestätigt hat
BMW spricht hier nie von Garantie sondern von "Nachbesserung" was ein Begriff aus der Sachmängelhaftung ist.
Dein Händler scheint hier zu glauben für seinen Hersteller versprechen machen zu dürfen. Schon interessant, denn unten kannst Du aus dem offiziellen Text von der BMW-Website lesen, dass der BMW-Händler das Jahr zusätzlich schenkt.
Wenn Dir Dein Händler das mit dem Gewährleistungsbeginn schriftlich bestätigt greift er in die Gesetzgebung ein, was faktisch im Vertrag ungültig ist. Wie sowas in einem Rechtsstreit ausgeht ist ungewiss.
BMW schreibt auf der Website auch immer von der "Gesetzlichen Gewährleistung" und die beginnt immer mit der Übergabe der Ware!
BMW (bzw. eigentlich der Händler) verzichten wohl auf den Beweis des Kunden, dass Fehler schon vor Übergabe vorlagt. Trotzdem kann ja der Beweis erbracht werden, dass der Fehler nachher entstanden ist!
Aus dieser Überzeugung heraus, verlängert Dir BMW Motorrad als erster Premiumhersteller die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten bei Deinem neuen Bike ab Modelljahr 2020 um ein weiteres Jahr. Damit hast Du dann 36 Monate Sorgenfreiheit und erhältst in diesem Zeitraum im Falle eines Mangels eine kostenfreie Nachbesserung. Was das für Dich bedeutet: Du profitierst jetzt drei Jahre lang.
Dein BMW Motorrad Händler schenkt Dir deshalb ein Extra-Jahr Sorgenfreiheit zusätzlich zu der gesetzlich geregelten Gewährleistung. Denn sollte einmal etwas nicht rund laufen, sorgen die Servicepartner und Mechaniker von BMW Motorrad dafür, dass Du schnell wieder weiterfahren kannst – und das kostenfrei und überall im Ausland gültig. Denn neben den 24 Monaten gesetzlicher Gewährleistung sicherst du Dir weitere 12 Monate Anspruch auf Nachbesserung bei einem Mangel, und das auf jedes neue BMW Motorrad ab Modelljahr 2020
Jetzt noch länger die Vorteile genießen: Ein Jahr Sorgenfreiheit extra gewährt Dir Dein BMW Motorrad Vertragshändler für Dein neues Bike ab Modelljahr 2020.
Thor63

Re: Gebrauchte R1250R HP

#38 Beitrag von Thor63 »

Alpenbummler hat geschrieben: 15. März 2020, 18:43 Weißt du zufällig auch, ob eine solche Versicherung (innerhalb der 2-jährigen Laufzeit) auf einen möglichen Käufer übergeht? Man zahlt doch die 265€ zu Beginn der Laufzeit, oder nicht?
Auszug der Garantiebedingungen BM196 der Car-Garantie:
CGGB.JPG
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Thor63

Re: Gebrauchte R1250R HP

#39 Beitrag von Thor63 »

joerg58kr hat geschrieben: 14. März 2020, 19:27 Sei froh wenn du es nicht musst, du wirst überrascht sein, was im Falle eines Falles, sprich Reparatur, plötzlich außen vor ist und nicht übernommen wird. :cry:
Es wäre mal interessant was nicht übernommen wurde! Man kann sich ja vor Abschluss die Bedingungen vorlegen lassen und dann entscheiden.

Meine Garantie hat 269€ inkl. Mwst. für 2 Jahre gekostet. Mwst. raus (kriegt ja der Staat) bleiben 226€ oder 113€ pro Jahr!
Das ist schon in größeren Städten der Stundenverrechnungssatz für 1 Stunde Arbeit.
frr
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Registriert: 6. März 2020, 22:18

Re: Gebrauchte R1250R HP

#40 Beitrag von frr »

ufff...Danke für die vielen Beiträge die mein Post verursacht hat.

...ich habe noch einmal alles über den Haufen geworfen und jetzt wird es eine neue R 1250 R HP mit 3+2 :D

Wollte noch schnell die HP Teile dazu buchen (Zylinder / Motor vorne), aber die für mich bestimmte ist schon in der Frozen Zone angekommen.
Man würde mir eine neue zuordnen, aber die dauert dann bis Ende April und ich rechne nicht damit, dass die Lieferzeit eingehalten werden kann, da 99,9%ig eine Corona-Werksschließung mit Kurzarbeit kommen wird.

Also besser nehmen was man kriegen kann, wenn man im April auf dem Bock sitzen will.

Vielen Dank nochmal and die Kollegen in Mannheim für die Flexibilität und Liefertreue.

Bei einer Sache könntet ihr mir bitte helfen - ich will nicht den Akra, aber welchen anderen titanfarbigen, wertigen Zubehörauspuff könnt ihr empfehlen.
Gibt es den Remus auch in Titan?
Bin für Ideen dankbar.

Und vielleicht fährt man ja mal gemeinsam im Frühling an die österreichische Grenze und zurück.
Damn...nervt mich das, dass ich Namlos nicht abfahren kann. Zuletzt mit der Nuda vor X Jahren.

Bleibt gesund...frr
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Vmax
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Re: Gebrauchte R1250R HP

#41 Beitrag von Vmax »

Gratuliere zur Neuen! Hoffentlich bekommst Du sie ohne große Verzögerung und kannst sie auch schnell anmelden.
Die Corona Krise wirft leider viele Pläne über den Haufen. Aber Hauptsache man wir bleiben gesund.
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