Gebrauchte R1250R HP

Alles, was mit der Technik der WASSERgekühlten R1200/R1250xx zu tun hat
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frr
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Gebrauchte R1250R HP

#1 Beitrag von frr »

Hallo zusammen,

will mir eine gebrauchte R1250R kaufen.

Beim Keyless-Go - sind da ein oder 2 Schlüssel dabei bei Auslieferung?

Gab es viele Kinderkrankheiten bei diesem Modell? Das Gerät in der engeren Auswahl ist von 08/2019.

Wüsstet ihr, ob 2019 auch 3 Jahre Garantie geben wurde ab Auslieferung?
Muss mal beim Händler nachfragen, ob ich noch eine Anschlussgarantie abschließen kann.

Zurzeit hat sie nich einmal 1.000km und ist von privat.

Schöne Grüße ... Frank
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Weissblau
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Re: Gebrauchte R1250R HP

#2 Beitrag von Weissblau »

Die 1200 LC verfügt über einen Schlüssel. Bei der 1250 weiss ich es nicht. Vermutlich kaum anders.

BMW gibt eine Gewährleistung, keine Herstellergarantie.

Meines Wissens nach gelten die drei Jahre Gewährleistung für 2020'er Modelle ab einer EZ 01.08.19.

PS.: Datumkorrektur
Zuletzt geändert von Weissblau am 7. März 2020, 15:59, insgesamt 1-mal geändert.
frr
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Re: Gebrauchte R1250R HP

#3 Beitrag von frr »

Weissblau hat geschrieben: 7. März 2020, 15:49
Meines Wissens nach gelten die drei Jahre Gewährleistung für 2020'er Modelle ab einer EZ 01.08.20.
OK...du meinst wahrscheinlich 08.2019. Dann sollte es passen und ein Schlüssel scheint dann auch weiterhin gültig.

Danke für dein Feedback.

-Frank
Mangfalltaler

Re: Gebrauchte R1250R HP

#4 Beitrag von Mangfalltaler »

Hallo Frank,

meine 1250 HP ist von 04/2019, da waren es nur die üblichen 2 Jahre Garantie. Mit Keyless Go bekommst Du einen normalen und einen Notschlüssel, letzterer kann bei Verlust des ersteren oder leerer Batterie eingesetzt werden.

Zum Vorgängermodell R1200R hat sich ja nicht allzuviel verändert, neuer Motor der sich schon längst bewährt hat und das TFT ist mittlerweile auch etabliert und funktioniert richtig gut. Somit keine Kinderkrankheiten.
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Weissblau
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Re: Gebrauchte R1250R HP

#5 Beitrag von Weissblau »

vertippt! 01.08.2019 :D
Thor63

Re: Gebrauchte R1250R HP

#6 Beitrag von Thor63 »

Bei der Gewährleistung kommt es auf das Baudatum und nicht auf die Erstzulassung an. Genaues kann dazu nur der Händler oder BMW sagen!
frr
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Re: Gebrauchte R1250R HP

#7 Beitrag von frr »

...ich rufe morgen mal den Händler an.
2+1 Service steht im Kaufvertrag.

Gekauft habe ich schon.

400km Laufleistung ca. 20% unter Liste (08/2019). Vielleicht etwas zu teuer als Privatverkauf, aber das Teil ist wie neu.

Freue mich schon auf besseres Wetter um sie heimzuholen (100km).

Freue mich auf den Frühling. :D

Kann jemand einen Tankrucksack empfehlen? Vielleicht von SW Motech?
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Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Thor63

Re: Gebrauchte R1250R HP

#8 Beitrag von Thor63 »

frr hat geschrieben: 8. März 2020, 23:22 Kann jemand einen Tankrucksack empfehlen? Vielleicht von SW Motech?
Ich hatte DIESE Kombination auf meiner 1200 RS und jetzt auf der 1250 RS montiert!

Wenn Du noch bis Juni warten kannst, bringt SW-Motech einen neuen (nicht so hakligen) Tankring, der über Magnete geführt wird, heraus!
frr
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Re: Gebrauchte R1250R HP

#9 Beitrag von frr »

Vielen Dank für den tollen Tipp!
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Weissblau
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Re: Gebrauchte R1250R HP

#10 Beitrag von Weissblau »

Als kleinere Alternative nutze ich den DAYPACK.
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Addur
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Re: Gebrauchte R1250R HP

#11 Beitrag von Addur »

frr hat geschrieben: 8. März 2020, 23:22
Freue mich schon auf besseres Wetter um sie heimzuholen (100km).



78C84012-0EF0-49EE-8AC5-F1DDA32C54C7.jpeg
Servus frr,
meinen Glückwunsch zur neuen Mopete.
ich verstehe dich zu 100%, denn meine steht auch noch knapp 200 km von meiner Garage entfernt, aber am Freitg ist es so weit .
Ich bremse schon am Anfang der Geraden
mhitzler
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Re: Gebrauchte R1250R HP

#12 Beitrag von mhitzler »

Hallo erstmal,
obwohl ich schon den zweiten Boxer (erst ST, dann RS) durch den Schwarzwald und das Elsass treibe, bin ich bisher hier eher stiller Mitleser.

Allerdings möchte ich jetzt doch etwas beitragen. Hier in dem Thread ist nämlich einiges zum Thema "Gewährleistung" gesagt worden, was so zumindest nicht der aktuellen Rechtslage entspricht.
Zunächst: Ich glaube, dass hier "Gewährleistung" und "Garantie" synonym verwendet oder auch verwechselt werden.
Generell gilt:
"Gewährleistung" (oder Sachmängelhaftung) ist eine gesetzliche Auflage für den Verkäufer und regelt, wie Verkäufer und Käufer im Falle von Sachmängeln umzugehen haben. Diese Regeln sind nur im Rahmen der Gesetze änderbar.
"Garantie" ist eine freiwillige Zusage von - irgendjemandem!!, dass bei Eintreten von bestimmten Ereignissen(Schäden) der Garantiegeber darauf mit den in den Garantiebedingungen beschriebenen Vorgehensweisen reagiert.
Garantien sind freiwillige Zusagen und ihre Ausgestaltung richtet sich immer nach den jeweiligen Garantiebedingungen (sofern diese nicht gegen Gesetze verstoßen).
Gesetzliche Gwährleistungsansprüche können durch Garantiebedingungen nicht eingeschränkt werden.


Deswegen jetzt zu einigen Aussagen hier:
"
BMW gibt eine Gewährleistung, keine Herstellergarantie.

"
Sorry, das ist - was uns als Käufer betrifft, gerade falsch. Wir kaufen in der Regel ein Motorrad von einem Händler oder einer Privatperson. Die gesetzliche Gewährleistung gilt immer zwischen Käufer und Verkäufer.
BMW muss im Rahmen der Gesetze Gewährleistung dem Händler gegenüber leisten , und der dann mir als Käufer. (Ausnahme: Ich kaufe ein Motorrad direkt von BMW, oder der Händler ist selbst tatsächlich ein BMW-eigener Betrieb).
Aktuell steht auch auf den BMW-Motorradseiten, dass im Anschluss an die Gewährleistung eine Car-Garantie-Verlängerung erworben werden kann.
Aber wann die Garantien tsächlich beginnen und enden, steht immer in den jeweils gebuchten Garantiebedingungen.

Nächster Satz:
"
Bei der Gewährleistung kommt es auf das Baudatum und nicht auf die Erstzulassung an. Genaues kann dazu nur der Händler oder BMW sagen!
"
Sorry, ganz falsch. Die Gewährleistungsfristen beginnen mit der Übergabe des jeweiligen Gegenstandes. Das Baudatum ist da völlig irrelevant. Unterschieden kann nur werden danach, ob es Neu oder gebraucht ist.

Noch einige Hinweise an den TO:
Ob die Garantie auf dich übertragbar ist (wenn abgeschlossen), regeln die Bestimmungen dieser Garantie.
Die Gewährleisungsansprüche in deinem Fall richten sich nach dem Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dir. Ein Privatverkäufer darf die Sachmängelhaftung bei gebrauchten Gütern ausschliessen. Dies muss aber auch so nachweisbar vereinbart sein, sprich in einem Kaufvertrag schriftlich und rechtssicher niedergelegt sein.
Habt ihr dazu gar nichts vereinbart (und einfach Geld gegen Ware getauscht): Dann hat der Verkäufer (und nicht etwa der ursprüngliche Händler) dir im Mängelfall die volle Gewährleistung inklusive der 6-monatigen Beweislastumkehr zu gewähren.

Sorry für die langen Erklärungen, aber gerade bei den finanziellen Grössenordnungen sollte man schon einschätzen können, was auf einen realiter zukommt.


Zum Tankrucksack hab ich auch noch eine Bemerkung: Ich hab mich für meine 1200RS letztendlich für den Originalrucksack entschieden, weil der sauber auf dem Tank und nicht nur auf der Halterung aufliegt und mit Riemen befestigt wird. Mir war das Risiko, die Tankhalterung irgenwie zu verbiegen, zu gross.
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Weissblau
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Re: Gebrauchte R1250R HP

#13 Beitrag von Weissblau »

mhitzler hat geschrieben: 11. März 2020, 10:00 .............


Deswegen jetzt zu einigen Aussagen hier:
"
BMW gibt eine Gewährleistung, keine Herstellergarantie.

"
Sorry, das ist - was uns als Käufer betrifft, gerade falsch. ...........
..........
BMW gibt keine Herstellergarantie. Die gekaufte Car-Garantie ist auch keine Herstellergarantie. Nur eine bezahlte Versicherung die im Leistungsfall zahlt.

Nur der Verkäufer / BMW-Händler gewährt die zweijährige Gewährleistung / Mängelhaftung dem Käufer gegenüber bzw. einem nachfolgenden Eigentümer. Die Regelung zwischen BMW und seinem Vertragshändler kann dem Käufer egal sein. Ansprüche auf eine Mängelbeseitigung muss der Käufer auch direkt beim Verkäufer des BMW Fahrzeuges oder einen anderen Händler, der von BMW anerkannt ist (also BMW Vertragshändler), stellen.
Zuletzt geändert von Weissblau am 11. März 2020, 15:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Weissblau
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Re: Gebrauchte R1250R HP

#14 Beitrag von Weissblau »

mhitzler hat geschrieben: 11. März 2020, 10:00 ...........

Noch einige Hinweise an den TO:
Ob die Garantie auf dich übertragbar ist (wenn abgeschlossen), regeln die Bestimmungen dieser Garantie.
Die Gewährleisungsansprüche in deinem Fall richten sich nach dem Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dir. Ein Privatverkäufer darf die Sachmängelhaftung bei gebrauchten Gütern ausschliessen. Dies muss aber auch so nachweisbar vereinbart sein, sprich in einem Kaufvertrag schriftlich und rechtssicher niedergelegt sein.
Habt ihr dazu gar nichts vereinbart (und einfach Geld gegen Ware getauscht): Dann hat der Verkäufer (und nicht etwa der ursprüngliche Händler) dir im Mängelfall die volle Gewährleistung inklusive der 6-monatigen Beweislastumkehr zu gewähren.

.....
Der BMW Händler übernimmt hier die Mängelhaftung bis zu zwei Jahre nach Auslieferung.
Dies gilt auch bei einem Eigentümerwechsel des Fahrzeuges! Jeder der von privat ein BMW Fahrzeug erwirbt, übernimmt somit die zweijährige Gewährleistung / Mängelhaftung(**) des BMW Händlers. Welche auch bei einem anderen BMW Vertragshändler in Anspruch genommen werden kann.

Selbstverständlich sollte jeder Privatverkäufer eine gesetzliche Gewährleistung vertraglich dem neuen Eigentümer gegenüber aussschliessen.
Dies kann dem Käufer auch egal sein, da er hier ja ein Fahrzeug mit einer zweijährigen Gewährleistung (**) erwirbt.
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Re: Gebrauchte R1250R HP

#15 Beitrag von mhitzler »

Zitat:
Der BMW Händler übernimmt hier die Mängelhaftung bis zu zwei Jahre nach Auslieferung.

Es kann sein, dass der BMW-Händler dies freiwillig und auch bei Eigentümerwechse übernimmt. Aber dann ist das eine freiwillige Garantie und nicht die gesetzliche Gewährleistung.
Und deswegen sollte man sich vor dem Privatkauf bei dem jeweiligen Händler versichern, ob das auch gilt - insbesondere, ob er die gesetzliche Sachmängelhaftung übernimmt.
Und nebenbei: Ein Privatverkäufer darf, muss aber nicht die Gewährleistung ausschliessen.
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Weissblau
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Re: Gebrauchte R1250R HP

#16 Beitrag von Weissblau »

Wir reden hier von einer BMW R1250R von 2019. Genau darauf bezogen kommen meine hiesigen Antworten. :)


Es gibt immer noch keine BMW Herstellergarantie! :wink: Es gibt nur die Händler Gewährleistung / Mängelhaftung, welche der BMW Vertragshändler auf zwei Jahre ohne Diskussionen mit dem Eigentümer des BMW Fahrzeuges leisten wird.
Thor63

Re: Gebrauchte R1250R HP

#17 Beitrag von Thor63 »

mhitzler hat geschrieben: 11. März 2020, 10:00 Nächster Satz:
"
Bei der Gewährleistung kommt es auf das Baudatum und nicht auf die Erstzulassung an. Genaues kann dazu nur der Händler oder BMW sagen!
"
Sorry, ganz falsch. Die Gewährleistungsfristen beginnen mit der Übergabe des jeweiligen Gegenstandes. Das Baudatum ist da völlig irrelevant. Unterschieden kann nur werden danach, ob es Neu oder gebraucht ist.
Vielleicht mal die Beiträge im Verlauf durchlesen!
Die Aussage bezog sich darauf ob das Motorrad 2 oder 3 Jahre Gewährleistung hat und das ist sehr wohl vom Baudatum abhängig. Wann sie beginnt war nicht das Thema!

Der Rest wird HIER beschrieben.

Die Übertragbarkeit der Car-Garantie ist übrigens in den Garantiebedingungen (z.B. BM196) geregelt.
§ 5 Anspruchsübergang und Verjährung
1. Bei einer Veräußerung des mit der Garantie ausgestatteten Kraftfahrzeugs gehen die Garantieansprüche mit dem Eigentum am Kraftfahrzeug auf den neuen Fahrzeughalter über
Was nirgendwo geregelt schriftlich festgelegt ist, wenn die BMW innerhalb des Gewährleistungszeitraum von Privat an Privat verkauft wird! Außerdem, wie lange hat eine Vorführ- oder Geschäfts-BMW (Modelljahr 2020) Gewährleistung, wenn ich sie vom Händler oder der NL kaufe?

Wenn innerhalb der ersten 2 Jahre (3 Jahre bei MJ 2020) ein Schaden eintritt und die Gewährleistung (aus welchen Grund auch immer) nicht mehr gültig ist, übernimmt die Car-Garantie, sofern abgeschlossen, den Schaden. Die beginnt nämlich "ab Auslauf der Hersteller-/Werksgarantie".
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Re: Gebrauchte R1250R HP

#18 Beitrag von Weissblau »

Thor63 hat geschrieben: 11. März 2020, 18:12 .......
Was nirgendwo geregelt schriftlich festgelegt ist, wenn die BMW innerhalb des Gewährleistungszeitraum von Privat an Privat verkauft wird! ...........
Das steht auf jeden Fall in dem Kaufvertrag zwischen BMW Vertragshändler und dem Erstbesitzer / Eigentümer.
Die Gewährleistung ist ja produktbezogen und hat nichts mit dem Käufer zu tun. Alle Zeiten der laufenden Gewährleistung und eventuell gekauften, anschliessenden "Car-Garantie" gehen mit dem Fahrzeug auf den neuen Käufer über.
Thor63

Re: Gebrauchte R1250R HP

#19 Beitrag von Thor63 »

Weissblau hat geschrieben: 12. März 2020, 15:05 Die Gewährleistung ist ja produktbezogen und hat nichts mit dem Käufer zu tun.
Da denke ich bist Du auf dem Holzweg!

Kaufst Du ein gebrauchtes Motorrad von Privat geht die Gewährleistung vom zuvor verkaufenden Händler nicht auf Dich über.
Bei der Car-Garantie ist das in den Bedingungen geregelt. Manche Garantien, auch Händlereigengarantien, schließen das aus, oder man braucht die Zustimmung des Garantiegebers bzw. der Garantiegesellschaft.
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Re: Gebrauchte R1250R HP

#20 Beitrag von mhitzler »

Entschuldigt, wenn ich so insistiere, aber die (vor) letzten Beiträge sind falsch.
Die Gewährleistung ist die gesetzlich begründete Sachmängelhaftung. Alles was diese betrifft, wird ausschließlich durch das BGB geregelt. Dazu gehört zum einen , dass diese immer zwischen Verkäufer und Käufer gilt, dazu gehören die Fristen (bei Neuware 2 Jahre incl. der Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten).
Dazu gehören vor allem auch die Ansprüche des Käufers: Im Prinzip das Recht auf Minderung oder Wandlung - wobei dies der Käufer entscheidet, nicht etwa der Verkäufer (dem aber Reparaturversuche zustehen).
Dazu gehört eben, das bei Weiterverkauf der nächste Käufer nur Ansprüche gegen seinen Vertragspartner geltend machen kann.

Übernimmt ein Händler bei einem Motorrad, das weiterverkauft wurde, trotzdem die Gewährleistungsansprüche, dann ist das in der Regel Kulanz.

Alles, was ihr hier anführt, sind Garantiezusagen und Regelungen. Bei meiner RS steht z B. in den Cargarantieunterlagen: Beginn nach Auslauf der Werks/Hersteller GARANTIE!! Und das ist natürlich auch gut so, denn meine RS ist nach 2,5 Jahren aus der Gewährleistung raus.
Und bei Garantien legen die Garantiebedingungen fest, was wie und zu welchen Bedingungen und Voraussetzungen geregelt wird; auch, ob beim Weiterverkauf die Garantie mit übernommen werden kann.


Wo ist das relevant? Ein Beispiel: Hier wird ja gerade von dem Problem mit der schleifenden Bremsbacke berichtet.
Nach Garantieregeln kann BMW versuchen zu reparieren und reparieren und reparieren, bis es irgendwann funktioniert.
Nach der gesetzlichen Gewährleistung kann der nach dem dritten erfolglosen Reparaturversuch das Motorrad gegen Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsgebühr zurückgeben.
UND: Die Reparatur muss zügig erfolgen, er kann wenn es zu lange dauert, auch schon bei dem ersten Versuch eine angemessene Frist setzen (ca 2 - 4 Wochen) und danach das Motorrad zurückgeben.
Wenn der Verkäufer sich weigert, kann er das vor Gericht einklagen und wird in der Regel Recht bekommen.

Um das klarzustellen: Ich habe das bei einem Neuwagen einmal praktiziert. Die Rechtsabteilung des großen Mercedes-Händlers hat das in meinem Fall anstandslos als gerechtfertigt beurteilt und nach kurzer Zeit hatte ich mein Geld wieder.
Gerade wegen dieses Risikos übrigens gibt es ja von Anfang an diese Garantien. Da muss man zwar auch reparieren, aber so hält man den Kunden davon ab, seine gesetzlichen Rechte zu verlangen.

Und noch etwas: Darum weise ich ausdrücklich darauf hin, dass diese Gewährleistung immer vom Verkäufer zu leisten ist. Und das BGB erlaubt zwar dem Privatverkäufer, das bei Gebrauchtwaren auszuschließen, das muss aber eben auch schriftlich so vereinbart sein.
Wird das vergessen, muss auch der Privatverkäufer die Sachmängelhaftung leisten, einschließlich der eventuellen Rücknahme.
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Re: Gebrauchte R1250R HP

#21 Beitrag von Alpenbummler »

mhitzler hat geschrieben: 11. März 2020, 10:00Sorry, ganz falsch. Die Gewährleistungsfristen beginnen mit der Übergabe des jeweiligen Gegenstandes. Das Baudatum ist da völlig irrelevant. Unterschieden kann nur werden danach, ob es Neu oder gebraucht ist.
Erlaube mir eine Frage dazu: wenn ein neu beim BMW-Händler gekauftes Motorrad nicht sofort angemeldet wird, sondern z.B. wegen Krankheit des Käufers noch ein paar Monate beim Käufer in der Garage steht, wann beginnt dann die Gewährleistung zu laufen? Tatsächlich ab Übergabe oder erst ab Zulassung?
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Re: Gebrauchte R1250R HP

#22 Beitrag von mhitzler »

In deinem geschilderten Fall ist die Übergabe ja erfolgt. Ob der Käufer dann das Fahrzeug anmeldet, hat damit überhaupt nichts zu tun.
Also ab Übergabe (zu der der Käufer übrigens verpflichtet ist).
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Re: Gebrauchte R1250R HP

#23 Beitrag von Alpenbummler »

Danke für deine Meinung. Der (Angestellte des) Dealer hat das anders gesehen. Aber abgeschlossen ist die Garantieverlängerung noch nicht. Ich bin gespannt ...
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Re: Gebrauchte R1250R HP

#24 Beitrag von mhitzler »

Dem Händler steht es natürlich frei, dem Käufer bessere Bedingungen einzuräumen oder zu vereinbaren, dass die Übergabe erst mit der Zulassung erfolgt. Letztendlich schneidet er sich damit selbst ins Fleisch.
Und die Garantieverlängerung ist ja eine zusätzliche Versicherung, die der Händler dir vermittelt. Ob diese Versicherung diese Verschiebung akzeptiert: Das musst du oder der Händler lieber vorher mit der Versicherung abklären und am besten schriftlich bestätigen lassen.
Bitte bedenke, dass solche Fragen meist in Fällen, die wenig Geld kosten, kulant behandelt werden, schon um den Vewaltungsaufwand zu sparen. Wenn es aber mal um einen Getriebe- oder Motortausch geht, dann wird der Sachbearbeiter ganz sicher solche Punkte wesentlich strenger auslegen - oder die nachgeordnete prüfende Rechtsabteilung.
Thor63

Re: Gebrauchte R1250R HP

#25 Beitrag von Thor63 »

mhitzler hat geschrieben: 12. März 2020, 20:59 Entschuldigt, wenn ich so insistiere, aber die (vor) letzten Beiträge sind falsch.
Wenn Du auch grundsätzlich mit Deinen Ausführungen recht hast, würde ich das nicht behaupten. Nicht alles was oberhalb Deines Beitrags steht ist falsch!
Gefährlich wird sowas immer, wenn es um eine konkreten Fall geht -> Rechtsberatung
mhitzler hat geschrieben: 12. März 2020, 20:59 Weiterverkauf die Garantie mit übernommen werden kann.
Wie ich schon oben geschrieben habe, dass ist in den Garantiebedingungen geregelt!
Meist erkennt man im §1 der Garantiebedingungen schon die Art der Garantie. Da steht z.B. bei der Car-Garantie: "Diese Garantie ist durch die CG CarGarantie Versicherungs-Aktiengesellschaft (nachstehend CG) versichert."
Steht hier was von z.B. "Die XY-Garantiegesellschaft ist mit der technischen Abwicklung beauftragt", kann man davon ausgehen das der Händler selbst für die Schäden aufkommt und die Garantiegesellschaft nur den Schadenservice macht.
Während man bei Garantievereinbarungen der CG problemlos zu jedem BMW-Service in der EU gehen kann, hat bei vielen anderen Garantien der Händler das Recht auf Reparatur.
mhitzler hat geschrieben: 12. März 2020, 20:59 Und noch etwas: Darum weise ich ausdrücklich darauf hin, dass diese Gewährleistung immer vom Verkäufer zu leisten ist. Und das BGB erlaubt zwar dem Privatverkäufer, das bei Gebrauchtwaren auszuschließen, das muss aber eben auch schriftlich so vereinbart sein.
Wird das vergessen, muss auch der Privatverkäufer die Sachmängelhaftung leisten, einschließlich der eventuellen Rücknahme.
Das ist nur die halbe Wahrheit!
Warum ist der Ausschluss der Gewährleistung häufig unwirksam?
Problematisch an den eingangs erwähnten Sätzen ist § 309 Nr. 7a BGB: Schadensersatzansprüche des Käufers für Körper- und Gesundheitsschäden durch allgemeine Geschäftsbedingungen können nicht ausgeschlossen oder begrenzt werden, soweit dem Verkäufer dabei ein Verschulden zu Last gelegt werden kann.
Auch für sonstige Schäden können Schadensersatzansprüche nicht ausgeschlossen werden, wenn ein besonders grobes Verschulden des Verkäufers vorliegt.
QUELLE
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