ABE in elektronischem Format

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Siner011
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ABE in elektronischem Format

#1 Beitrag von Siner011 »

Hallo,
ich habe mir meinen verschiedenen ABE in PDF Format im Iphone (IBooks) abgelegt. Dies erspart mir das Mitführen diverser Papierstapel im Portemonaise bzw. die Unterbringung im Motorrad.
Kann mir jemand sagen, ob eine ABE bei einer Fahrzeugkontrolle in Papierform vorgelegt werden muss, oder gibt es dazu evtl. gar keine Regelung (was für D-Land ja relativ unwahrscheinlich ist)?

VG
Erik, R1200R, BJ. 2009.
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hoppenstedt
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Re: ABE in elektronischem Format

#2 Beitrag von hoppenstedt »

Das hat mich seit 1983 nicht interessiert, da mich noch nie jemand danach gefragt hat. (Sind jetzt ja immerhin 29 Jahre ohne diesbezügliche Kontrolle.)
Personen- und Fahrzeugkontrollen - auch verdachtsunabhängige - habe ich sowohl in- als auch ausländisch durchaus schon einige erlebt.
Dabei ging es um Personen- und Fahrzeugdokumente i.e.S., also KFZ-Schein und Ausweis.

Wie gesagt: die ABE spielte keinerlei Rolle dabei, weder in CH noch in CZ, F, I, SK, PL, DK, GB, IRL, ISL, H, A, NL, B, LUX und sogar D...
Das einzige, was mal eine beiläufige Rückfrage (interessanterweise vom Schweizer Zoll --> :?: ) wert war, war - in der Schweiz - der Nachrüst-Schalldämpfer (Akrapovic).
Auf dem war eine E-Nr., der Einsatz war drin, kein Problem. Ich wurde hingewiesen, dass theoretisch... die Papiere... blablabla...
Wie gesagt, wenn man freundlich und anständig miteinander spricht und "Helm ab zum Gebet", sollte das kein Problem darstellen.

Auch habe ich kein Eifon. :?

Ich bin mir bewusst, dass dir das jetzt nicht soo wahnsinnig weiterhilft, deshalb etwas konkreter:

Vielleicht kann man die Unterlagen im Prüfungsfall nachreichen.
Mir ist vorauseilender Gehorsam einigermaßen fremd, deshalb vielleicht mein latentes Unverständnis.
Grüße Alfred
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aimypost
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Re: ABE in elektronischem Format

#3 Beitrag von aimypost »

hoppenstedt hat geschrieben:...Auf dem war eine E-Nr., der Einsatz war drin, kein Problem. Ich wurde hingewiesen, dass theoretisch... die Papiere... blablabla...
Was heißt denn das "theoretisch"? Haben die Schweizer besondere Bedürnisse in dieser Hinsicht.
Ansonsten gilt: haben die Teile eine E-Nummer muss ich gar nix mit haben und auch nicht später nachweisen müssen, was z.B. für eine ABE gilt, wenn diese nicht in den KFZ-Papieren eingetragen ist.
Hier heißt es sinngemäß "....muss auf Verlangen vorgelegt werden können". Dass das sofort bei einer Kontrolle gemacht werden muss steht nirgends. Heißt also, später mit dem Wisch auf der Polizeiwache ist auch ausreichend.
Aber die Grünen haben selten Bock auf sowas. Ist ja u.U. Schreibkram.
Die schreiben ja noch nicht mal auf, wenn man in der Stadt in der man wohnt ohne Führerschein erwischt wird. Dann gibt es bspw. eine Begleiteskorte nach Hause (bei meiner Tochter) oder wie in meinem Fall "fahren sie mal nach Hause und kommen mit Schein wieder hier vorbei...." (Fahrzeugschein solange einbehalten)
greetings
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hoppenstedt
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Re: ABE in elektronischem Format

#4 Beitrag von hoppenstedt »

Ja, das bestätigt mich doch in meiner diesbezüglich eher lässigen bis nachlässigen Einstellung.
In den Jahr(zehnt)en, in denen ich mich motorisiert fortbewege, war all das noch nie Anlass zu längeren Aufenthalten oder gar Bußgeld.

Und den Schweizern war wohl vermutlich etwas fad (wie der Österreicher sagen würde). :P
Grüße Alfred
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