REIFENWAHNSINN

modellunabhängig technische Fragen
Antworten
Benutzeravatar
stefan_ntr
Beiträge: 459
Registriert: 25. Februar 2007, 21:47
Wohnort: Landkreis Regensburg

REIFENWAHNSINN

#1 Beitrag von stefan_ntr »

Betrifft alle mit Motorrädern mit alter ABE - meist Bj vor 2000

Für alle die das schon wieder vergessen hatten.

Schaut euch mal das Video TÜV-Änderungen 2020 unter mopedreifen.de an.

Da findet sich auch der Hinweis zu meiner K1200RS Bj. 1997
ABE Fahrzeug besitzt keine EU-Zulassung (älter 2000) und ist von der Änderung Verkehrsblatt 15-2019 betroffen.
Denn in meinem Schein stehen explizit mehrere Reifenpaare mit Hersteller und Reifenbezeichnung. Und eigentlich
gilt die ABE nur für diese Reifen. War bisher mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung kein Problem. Heißt aber jetzt
Herstellerbescheinigung zum Reifenumbau und muss eingetragen werden.

Was heißt das jetzt für mich konkret (nach Rücksprache bei TÜV und Zulassungsstelle) für die neuen Reifen die ich jetzt kaufen muss.

1. ich suche mir möglichst neu auf den Markt gekommene Reifen, damit ich die später nochmal nachkaufen kann ohne neue Eintragung.
2. ich lasse sie montieren
3. ich fahre zum TÜV mit der Herstellerbescheinigung zum Reifenumbau" und lasse den Umbau begutachten :lol:
4. mit meinem Gutachten fahre ich zur Zulassungsstelle und lasse die genaue Reifenbezeichnung eintragen (dabei den alten weißen Brief und Schein nicht vergessen, der wird eingezogen und durch die neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 ersetzt)
5. jetzt kann mich die Rennleitung nicht mehr wegen Fahrens eines Fahrzeugs mit erloschener Betriebserlaubnis festsetzen.
6. habe jede Menge Geld und Zeit sinnlos verplempert :shock:

Und ich mir sicher, die Einzigen die das genau wissen ist die Sonderprüfgruppe Motorrad der Polizei.

Falls ich das nur geträumt habe bitte mich eines besseren belehren.

VG Stefan
KTM 80 RL 1982 - 1983
Jamaha XS 400 DOHC 1983 - 1988
Honda CX 500 E 1988 - 1995
BMW R1100 RS 1995 - 1999
BMW K1200 RS 1999 - Heute
BMW R1100 S 2014 - Heute
BMW R1250 RS 2024
Benutzeravatar
Schwenker66
Beiträge: 1186
Registriert: 3. Juli 2020, 16:08
Mopped(s): R1200R (2011), SR500 (1984)
Wohnort: Biberach

Re: REIFENWAHNSINN

#2 Beitrag von Schwenker66 »

Auch schon erlebt, mit der R1100R aus 1999. Reifen beim TÜV eintragen lassen, da andere Marke und Typ als der Uralte in der Betriebserlaubnis. Dann zur Zulassungsstelle und wieder Knete ablatzen. Übernächstes Jahr gibts vielleicht noch bessere Reifen, die ich montieren will. Dann das ganze wieder :x. Ohne Sinn und ohne Verstand? D Oder will man die alten Mopeds von der Straße haben. Die Motorradindustrie freut es...
Schönen Cruise
Martin
Michael1975

Re: REIFENWAHNSINN

#3 Beitrag von Michael1975 »

Das komplett Irre daran ist, dass es nur für Reifen mit Herstellungsdatum ab 2020 gilt.
Also ein Metzeler Z8, der im Dezember 2019 aus der Form gehüpft ist, darf ohne Eintragung auf meiner alten K1100 gefahren werden.
Wenn Herstellungsdatum Januar 2020, dann ist der gleiche Reifen eintragungspflichtig.
Es gibt TÜVler mit Sinn und Verstand, die die die Marken-/Typbindung austragen.
Dann hat man den Aufwand nur einmal (so lange man bei der Original Größe bleibt).
Bei neuen Modellen mit EU Zulassung kann man machen, was man will, solange man bei der Originaldimension bleibt, meine R1250 kann ich besohlen wie ich will
Benutzeravatar
stefan_ntr
Beiträge: 459
Registriert: 25. Februar 2007, 21:47
Wohnort: Landkreis Regensburg

Re: REIFENWAHNSINN

#4 Beitrag von stefan_ntr »

Hallo Michael,

gibt es da reale Beispiele für das Austragen der Markenbindung, oder ist das vom höherem Sagen.
Ich meine jetzt nicht der XY beim TÜV daundda hat mir das gemacht, sondern nur das es wirklich
schon geklappt hat.

VG Stefan
KTM 80 RL 1982 - 1983
Jamaha XS 400 DOHC 1983 - 1988
Honda CX 500 E 1988 - 1995
BMW R1100 RS 1995 - 1999
BMW K1200 RS 1999 - Heute
BMW R1100 S 2014 - Heute
BMW R1250 RS 2024
Benutzeravatar
Schwenker66
Beiträge: 1186
Registriert: 3. Juli 2020, 16:08
Mopped(s): R1200R (2011), SR500 (1984)
Wohnort: Biberach

Re: REIFENWAHNSINN

#5 Beitrag von Schwenker66 »

Mein "TÜVler" meinte Markenbindung austragen ginge nicht. Er war aber so "kulant" und hat den neuen Reifen (Conti Road Attack 3) als "Conti Road Attack" eingetragen und meinte, dass damit auch 1, 2, 3, und alle kommenden Versionen abgedeckt sind.
Zuletzt geändert von Schwenker66 am 4. Februar 2021, 19:59, insgesamt 1-mal geändert.
Schönen Cruise
Martin
BMW-Hoschi

Re: REIFENWAHNSINN

#6 Beitrag von BMW-Hoschi »

Zum Herstellungsdatum, es muss ein Stichtag gesetzt werden. Das war ja auch von der Steuersache so geschehen.
Ab Januar haben wir ja wieder den normalen Satz.
Ich habe beruflich jeden Tag mit Einsatzterminen zu tun.
Um eine Abwärtskompatibilität zu vermeiden muss das so sein.
Also hat es einen Grund.
Auch wenn er auf den ersten Blick nicht ersichtlich ist.

LG, Hoschi
Michael1975

Re: REIFENWAHNSINN

#7 Beitrag von Michael1975 »

Ich hatte im Sommer mit einem Sachverständigen des TÜV Saarland telefoniert, der in Aussicht gestellt hat, die Markenbindung auszutragen.
Ich werde dass zur HU 03/2021 bei diesem Sachverständigen ausprobieren

@BMW-Hoschi: natürlich ist das mit dem Umsetzungstermin dieser im Verkehrsblatt beschriebenen EU Richtlinie aus rechtlicher Perspektive klar.

Aus technischer Perspektive ist es halt totaler Bullshit.
BMW-Hoschi

Re: REIFENWAHNSINN

#8 Beitrag von BMW-Hoschi »

In gewissen Maßen bin ich da bei dir.
Der Reifen Hersteller wird nicht über Nacht die Mischung ändern.
Bei uns in der Firma ist es was anderes.
Da geht es tatsächlich auf den Tag genau neue Einsätze.

LG
Benutzeravatar
stefan_ntr
Beiträge: 459
Registriert: 25. Februar 2007, 21:47
Wohnort: Landkreis Regensburg

Re: REIFENWAHNSINN

#9 Beitrag von stefan_ntr »

Danke Michael für die Info,

bin gespannt ob es dir gelingt. Ich werde es auch probieren, habe aber erst im April TÜV.
Eventuell hilft es, dass die K1200RS und meine R1100S auch noch nach 2000 gebaut wurden
und dann wahrscheinlich eine "e" Zulassung hatten. Außerdem würde mich interessieren was in der ABE für mein Motorrad genau drin steht.
Werde vom Ergebnis berichten.
Jetzt habe ich mir mal einen Satz Pirelli Angel GT2 für die K bestellt in der Hoffnung die gibts ein paar Jahre zu kaufen.

VG Stefan
KTM 80 RL 1982 - 1983
Jamaha XS 400 DOHC 1983 - 1988
Honda CX 500 E 1988 - 1995
BMW R1100 RS 1995 - 1999
BMW K1200 RS 1999 - Heute
BMW R1100 S 2014 - Heute
BMW R1250 RS 2024
hanna19701
Beiträge: 4
Registriert: 4. Januar 2017, 11:46

Re: REIFENWAHNSINN

#10 Beitrag von hanna19701 »

Michael1975 hat geschrieben: 4. Februar 2021, 20:55 Ich hatte im Sommer mit einem Sachverständigen des TÜV Saarland telefoniert, der in Aussicht gestellt hat, die Markenbindung auszutragen.
Ich werde dass zur HU 03/2021 bei diesem Sachverständigen ausprobieren

@BMW-Hoschi: natürlich ist das mit dem Umsetzungstermin dieser im Verkehrsblatt beschriebenen EU Richtlinie aus rechtlicher Perspektive klar.

Aus technischer Perspektive ist es halt totaler Bullshit.
Hi Michael, gibts schon was neues wegen "austragen"
Michael1975

Re: REIFENWAHNSINN

#11 Beitrag von Michael1975 »

Leider nicht. Zum HU Termin war leider nicht der Sachverständige, mit dem ich telefoniert hatte, sondern eine junge Prüferin, die etwas unsicher mit Motorrädern war (Ich durfte u.a. den Bremsentest selbst durchführen)
Ich fahre aktuell noch meine 2019'er Reifen, die sind noch gut und legal ohne Eintragung
FeuerVogel666
Beiträge: 10
Registriert: 3. November 2016, 09:16

Re: REIFENWAHNSINN

#12 Beitrag von FeuerVogel666 »

Ich hake mich hier mal ein, da bei mir ein Satz neuer Reifen fällig ist.
https://assets.adac.de/image/upload/v16 ... epkaw3.pdf
Siehe hier unter 1.1 Für Motorräder mit EG-Typgenehmigung im Serienzustand entfällt die Reifenfabrikatsbindung
Solange das Motorrad also nicht geändert wurde (andere Felgen, Kotflügel, Reifendimensionen) ist nur noch zu beachten, dass die Dimensionen unter 15.1 und 15.2 im Fahrzeugschein eingehalten oder im Falls von Traglast und Geschwindigkeit eingehalten oder überschritten werden. Dann ist alles gut.
Antworten