Blinkerfrage StVo

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frd1976
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Blinkerfrage StVo

#1 Beitrag von frd1976 »

Hallo,

meine R1100R ist EZ 1995 und demnach noch nach StVo bei den Umbauten zu bewerten.

Die Blinkerabstandsmaße sind für vorne 340 mm und hinten 240 mm.

Meine Frage ist nun, ob das Maß bis Anfang des Blinkerglases, mittig oder sogar bis Ende des Blinkerglases gilt.
Finde das optisch echt bescheiden soweit auseinander.

Oder gibt es eine Möglichkeit dieses Maß geringer halten zu dürfen. Wie sieht das denn bei Euch aus? Vielleicht könnt ihr mal ein Bild machen von vorne.
Verbauen möchte ich kleine LED Blinker.

Würde mich freuen.

Gruß
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Taxicup
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Re: Blinkerfrage StVo

#2 Beitrag von Taxicup »

Hi,
habe dazu folgendes gefunden:
Verordnungen nach StVZO:
Blinkfrequenz: 90 Impulse/Minute ± 30 Impulse/Minute.
Anordnung:
Der Mindestabstand zwischen den leuchtenden Flächen der vorderen Blinker muss min. 340 mm betragen, zusätzlich zum Scheinwerfer mindestens 100 mm.
Der Abstand der inneren Ränder der leuchtenden Flächen hinten muss mindestens 240 mm betragen.
Die Grenze der leuchtende Fläche soll maximal 400 mm vom äußeren Rand des Motorrades betragen.
Blinkeranbringung in einer Höhe von mindestens 350 mm, höchstens aber 1500 mm über dem Boden.
Ich habe keine Zeit mich zu beeilen
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frd1976
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Re: Blinkerfrage StVo

#3 Beitrag von frd1976 »

D.h. es gibt keine Ausnahme? Ich sehe so viele mit weit geringerem Zwischenmaß rum fahren (ältere Mopeds) die auch TÜV haben. Versteh ich irgendwie nicht. :(
Eine Einzelabnahme mit einer ggf. Eintragung wäre auch keine Möglichkeit?
Entschuldigt bitte, aber ich habe noch nicht wirklich Erfahrung mit dem Thema.
Bin halt nur immer verwundert was augenscheinlich geht bei anderen, stoße aber an meine Grenzen wenn ich mein Bike umbauen will.
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R1150
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Re: Blinkerfrage StVo

#4 Beitrag von R1150 »

Fahrzeuge, die noch eine deutsche Betriebserlaubnis haben, müssen auch heute noch den alten deutschen Vorschriften entsprechen. Das gilt für Deine BMW. Fahrzeuge, die bereits eine europäische Typgenehmigung haben, müssen entsprechend den europäischen Normen entsprechen. Deshalb brauchen neuere Mopeds z. B. keine Hinterradabdeckung mehr und haben enger montierte Blinker.

Auch wenn es formal nicht zulässig ist, toleriert nahezu jeder Prüfer bei DEKRA & Co. auch bei älteren Mopeds eng montierte Blinker. Du musst das natürlich selber wissen, aber ich würde da kein Theater machen. Nimm geprüfte Blinker, bau die so an wie es Dir gefällt und wie es bei neueren Mopeds erlaubt wäre und fertig. Meine Meinung.


Gruß Michael
Die wie ich finde zur Zeit beste Erklärung der Lage in der Corona-Krise:
https://www.youtube.com/watch?v=3z0gnXgK8Do
Es lohnt sich, das Video anzusehen.
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frd1976
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Re: Blinkerfrage StVo

#5 Beitrag von frd1976 »

Ich denke mal drüber nach :)
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aimypost
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Re: Blinkerfrage StVo

#6 Beitrag von aimypost »

"... leuchtende Fläche" ist der inneren Reflektor.
Ich würde zum Überwachungsvereinfahren und nach §19 den ECE-Abstand eintragen lassen.
greetings
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Larsi
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Re: Blinkerfrage StVo

#7 Beitrag von Larsi »

Meines Wissens ist es zulässig, die Beleuchtung den EG-Bestimmungen anzupassen, dann müssen aber alle Teile EG entsprechen.
Das betrifft zB Kontrollleuchten, die nach StVZO fehlen dürfen wenn die Schalterstellung den Betriebszustand erkennen lässt oder der Fahrer die Lampe sieht (zB Blinker am Nakedbike), nach EG ist aber die Kontrollleuchte vorgeschrieben ...

Bla bla ...
Ich würde die Halter kürzen und fertig ;)
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grysu
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Re: Blinkerfrage StVo

#8 Beitrag von grysu »

Taxicup hat geschrieben: 31. März 2020, 14:00
Anordnung:
Der Mindestabstand zwischen den leuchtenden Flächen der vorderen Blinker muss min. 340 mm betragen, zusätzlich zum Scheinwerfer mindestens 100 mm.
Der Abstand der inneren Ränder der leuchtenden Flächen hinten muss mindestens 240 mm betragen.
Die Grenze der leuchtende Fläche soll maximal 400 mm vom äußeren Rand des Motorrades betragen.
Blinkeranbringung in einer Höhe von mindestens 350 mm, höchstens aber 1500 mm über dem Boden.
https://www.kellermann-online.com/katalogIm Kellermannkatalog Seite86 stehen andere Maße drin.
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Taxicup
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Re: Blinkerfrage StVo

#9 Beitrag von Taxicup »

grysu hat geschrieben: 31. März 2020, 20:58 https://www.kellermann-online.com/katalogIm Kellermannkatalog Seite86 stehen andere Maße drin.
Die Maße sind auch nach ECE-Norm, also für "europäisch Typgenehmigte" Fahrzeuge.
Ich habe keine Zeit mich zu beeilen
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