Hat die R12R jetzt eine Reifenbindung? In meiner Zulassungsbescheinigung und auch im CoC steht nur die Größe, kein Typ. Oder versteckt sich hinter der "vorgeschriebenen Spezifikation" wieder der GT-Ausschluss?Auf Motorrädern, für die keine Reifenbindung besteht, dürfen alle ECE-geprüften Reifen mit der vorgeschriebenen Dimension bzw. Spezifikationen gefahren werden.
Conti RoadAttack 3
- Alpenbummler
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Re: Conti RoadAttack 3
Danke für den ADAC-Bericht gerreg. Da steht viel drin, was alles verboten ist und man fühlt sich mit einem CRA3 ohne GT auch immer wieder angesprochen. Aber da steht auch (unter 1.2):
-
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Re: Conti RoadAttack 3
Die R hat definitiv KEINE reifenbindung. Hab gestern mal mit meinem Bruder, der bei der Rennleitung ist, darüber gesprochen. Er fährt auf seiner R auch die CRA 3 OHNE GT. Wir sollen uns mal nicht so ins Höschen machen meinte er.
Ich hab jetzt fast den 2. Satz CRA3 GT durch. Der erste hielt ca. 9.700 km, beim 2. bin ich jetzt bei ca.8.000 km. Für diese Saison wird’s hoffentlich noch reichen. Dann kommt im März der OhNE GT drauf.
LG
Ich hab jetzt fast den 2. Satz CRA3 GT durch. Der erste hielt ca. 9.700 km, beim 2. bin ich jetzt bei ca.8.000 km. Für diese Saison wird’s hoffentlich noch reichen. Dann kommt im März der OhNE GT drauf.
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- gerreg
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Re: Conti RoadAttack 3
Guten Morgen.
Dieser Passus zeigt mir die aktuelle Situation:
Zitat Beginn
Unabhängig von der Regelungen entsprechend Punkt 3. und 4. haben einzelne Überwachungsorganisationen in jüngster Zeit immer wieder die Ansicht vertreten, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges grundsätzlich erlischt, wenn eine abweichende Reifendimension montiert wird. Dies gelte auch, so die Ansicht, wenn eine Unbedenklichkeitserklärung des Reifenherstellers für die Fahrzeug-Reifen-Kombination vorliegt und alle in dieser Unbedenklichkeitserklärung genannten Auflagen (z.B. Fahrzeug befindet sich im serienmäßigen Zustand entsprechend der ursprünglichen Typgenehmigung) erfüllt sind. In einer Stellungnahme des Verkehrsministeriums von Ende 2016 wurde neuerlich bestätigt, dass die Betriebserlaubnis in diesem Falle entgegen der Ansicht der genannten Prüforganisationen nicht erlischt. Verwiesen wird dabei auf § 19 Abs. 3 Nr. 2 StVZO (§ 19 StVZO „Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis“). Eine neuerliche Begutachtung zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis sowie eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere sind nicht erforderlich. Allerdings sollte die Unbedenklichkeitserklärung zu dieser FahrzeugReifen-Kombination mitgeführt werden.
Zitat Ende
Besonders der letzte Satz!
Dieser Passus zeigt mir die aktuelle Situation:
Zitat Beginn
Unabhängig von der Regelungen entsprechend Punkt 3. und 4. haben einzelne Überwachungsorganisationen in jüngster Zeit immer wieder die Ansicht vertreten, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges grundsätzlich erlischt, wenn eine abweichende Reifendimension montiert wird. Dies gelte auch, so die Ansicht, wenn eine Unbedenklichkeitserklärung des Reifenherstellers für die Fahrzeug-Reifen-Kombination vorliegt und alle in dieser Unbedenklichkeitserklärung genannten Auflagen (z.B. Fahrzeug befindet sich im serienmäßigen Zustand entsprechend der ursprünglichen Typgenehmigung) erfüllt sind. In einer Stellungnahme des Verkehrsministeriums von Ende 2016 wurde neuerlich bestätigt, dass die Betriebserlaubnis in diesem Falle entgegen der Ansicht der genannten Prüforganisationen nicht erlischt. Verwiesen wird dabei auf § 19 Abs. 3 Nr. 2 StVZO (§ 19 StVZO „Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis“). Eine neuerliche Begutachtung zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis sowie eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere sind nicht erforderlich. Allerdings sollte die Unbedenklichkeitserklärung zu dieser FahrzeugReifen-Kombination mitgeführt werden.
Zitat Ende
Besonders der letzte Satz!
Gruß
Gerd
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Re: Conti RoadAttack 3
Tja, diese dämliche Gelaber hört einfach nicht auf:
http://dok.b230fk.de/BMW/KBA%20zu%20Reifenfreigabe.pdf
http://b230fk.de/motorradreifen-freigab ... inigungen/
Am Besten bei Reifen so machen, wie mittlerweile mehrheitlich bei Abgasnachrüstanlagen: keine ABEs mehr zum Download bereitstellen für Maschinen ohne Reifenbindung.
http://dok.b230fk.de/BMW/KBA%20zu%20Reifenfreigabe.pdf
http://b230fk.de/motorradreifen-freigab ... inigungen/
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Re: Conti RoadAttack 3
... und Conti hat keine Ahnung, wenn sie auf dem GT für die RS bestehen? Siehe PS 07/2018
Warum machen die das, weil sie lieber schlechte Testergebnisse haben wollen?
Das wird schon Gründe haben.
Es wird ja so getan, als ob der CRA3 das Maß aller Dinge sei, der ultimative Reifen ohne Alternative.
Ist er nicht, es gibt viele gute Alternativen für die R.
Warum machen die das, weil sie lieber schlechte Testergebnisse haben wollen?
Das wird schon Gründe haben.
Es wird ja so getan, als ob der CRA3 das Maß aller Dinge sei, der ultimative Reifen ohne Alternative.
Ist er nicht, es gibt viele gute Alternativen für die R.
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Re: Conti RoadAttack 3
gerreg hat geschrieben: ↑8. September 2018, 21:08 Nix für Ungut!
Ist aber trotzdem Käse was du schreibst! Das Gewicht wird nicht nach dem aktuellen "Fliegengewicht" berechnet das drauf hockt sondern nach dem max. zulässigen Gesamtgewicht für das die Maschine vom Hersteller freigegeben ist.
Schau Dir Das hier mal an:
https://www.adac.de/_mmm/pdf/Reifenfrei ... _29840.pdf
Da ist alles zusammengefasst!
...........
Würdest du bitte selber mal genau dort nachlesen!! Dann wirst du nach dem nun dritten Anlauf hoffentlich verstehen das du falsch liegst.
Es reicht schon, wenn du nur den einen fetten Satz VOR 1.3 verstehst.
Die aktuelle R1200R / RS hat keine Reifenbindung und damit ist es so wie ich bereits ausgiebig geschrieben habe und auch genau so wie es in dem Link von dir ja auch steht.
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Re: Conti RoadAttack 3
@Weissblau
Er will es nicht begreifen
Gruß
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Re: Conti RoadAttack 3
In dem von dir zitierten Passus ist von abweichenden Reifendimensionen die Rede. Wir sprechen aktuell allerdings von einer Variante oder einem anderen Typ (GT).
gerreg hat geschrieben: ↑9. September 2018, 08:20 Guten Morgen.
Dieser Passus zeigt mir die aktuelle Situation:
Zitat Beginn
Unabhängig von der Regelungen entsprechend Punkt 3. und 4. haben einzelne Überwachungsorganisationen in jüngster Zeit immer wieder die Ansicht vertreten, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges grundsätzlich erlischt, wenn eine abweichende Reifendimension montiert wird. ...
Zitat Ende
- gerreg
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Re: Conti RoadAttack 3
Jungs wieso gleitet das niveau des Gespächs jetzt schon wieder ab? Meinet wegen macht was Ihr wollt.
Aber mich würde Interessieren was in dem Dokument auf Seite zwei folgender Satz bedeutet:
Auf Motorrädern, für die keine Reifenbindung besteht, dürfen alle ECE-geprüften Reifen
mit der vorgeschriebenen Dimension bzw. Spezifikationen gefahren werden.
Für mich stellt sich das so dar, BMW gibt die Dimension und Conti die Spezifikation vor. In diesem Fall eben "GT". Die Jungs die die Reifen entwickeln und testen haben sich beim Ausstellen dieses Papiers schon Ihre Gedanken gemacht!
Es geht hier ja mittlerweile teilweise um sehr viel Geld (Thema nicht nur allein Kosten von Unfällen sondern auch ein wichtiger Punkt Produkthaftung!).
Wenn wir zb. den oft zittierten Tankwagenunfall hernehmen. Wenn hier ein Millionenschaden eintritt und Deine Fahrzeugversicherung dann die Leistung verweigert oder Dich in Regress nimmt weil du nicht nach der Spezifikation von Conti gehandelt hast. Dann muss Du erst mal beweisen, dass der Reifen rechtmäßig montiert ist wenn Conti für dieses Model explizit den GT vorschreibt!
Ein bischen weis ich von was ich schreibe in Bezug auf Versicherungen. Ich unterstüzte meinen Bruder seit ihm ein Autofahrer vor vier Jahren das rechte Bein abgefahren hat. Er war nicht ganz konform auf der Mittellinie an einer stehenden Kolonne vorbei gefahren hatte am Unfall aber nicht die alleinige Schuld. Ein Querabieger hat ihn übersehen und vom Bike geholt.
Wir haben gemeinsam mit seinem Anwalt, fast 6 Monate gebraucht bis ich einen Gutachter gefunden habe der die Navi Daten seines Zumo Gerichtsverwertbar machen konnte. Damit wir nachweisen konnten das er mit 10 km/h in den Kreuzungsberich reingerollt war und nicht wie vom ersten Gutachter berechnet mit 35 km/h. Der erste Gutachter hat die komplette Energie dem Motorrad zugrechnet und das Auto aussen vor gelassen. Das Gerichts verfahren zieht sich mittlerweile schon das vierte Jahr!
Jetzt wollen Sie nach vier Jahren das Unfallmoped sehen, gut war das mein Bruder auf mich gehört hat und das demolierte Motorrad unter einer Plane bei sich in der Garage eingelagert hat. "Hätte ich nicht geglaubt das das noch da ist!" War die Aussage eines Gutachters!
Daher bitte keine Sätze wie ich weiss schon wass ich denen sage..etc... Solange Ihr selber keine Rechtsanwälte oder vereidigte Gutachter seid.
Aber mich würde Interessieren was in dem Dokument auf Seite zwei folgender Satz bedeutet:
Auf Motorrädern, für die keine Reifenbindung besteht, dürfen alle ECE-geprüften Reifen
mit der vorgeschriebenen Dimension bzw. Spezifikationen gefahren werden.
Für mich stellt sich das so dar, BMW gibt die Dimension und Conti die Spezifikation vor. In diesem Fall eben "GT". Die Jungs die die Reifen entwickeln und testen haben sich beim Ausstellen dieses Papiers schon Ihre Gedanken gemacht!
Es geht hier ja mittlerweile teilweise um sehr viel Geld (Thema nicht nur allein Kosten von Unfällen sondern auch ein wichtiger Punkt Produkthaftung!).
Wenn wir zb. den oft zittierten Tankwagenunfall hernehmen. Wenn hier ein Millionenschaden eintritt und Deine Fahrzeugversicherung dann die Leistung verweigert oder Dich in Regress nimmt weil du nicht nach der Spezifikation von Conti gehandelt hast. Dann muss Du erst mal beweisen, dass der Reifen rechtmäßig montiert ist wenn Conti für dieses Model explizit den GT vorschreibt!
Ein bischen weis ich von was ich schreibe in Bezug auf Versicherungen. Ich unterstüzte meinen Bruder seit ihm ein Autofahrer vor vier Jahren das rechte Bein abgefahren hat. Er war nicht ganz konform auf der Mittellinie an einer stehenden Kolonne vorbei gefahren hatte am Unfall aber nicht die alleinige Schuld. Ein Querabieger hat ihn übersehen und vom Bike geholt.
Wir haben gemeinsam mit seinem Anwalt, fast 6 Monate gebraucht bis ich einen Gutachter gefunden habe der die Navi Daten seines Zumo Gerichtsverwertbar machen konnte. Damit wir nachweisen konnten das er mit 10 km/h in den Kreuzungsberich reingerollt war und nicht wie vom ersten Gutachter berechnet mit 35 km/h. Der erste Gutachter hat die komplette Energie dem Motorrad zugrechnet und das Auto aussen vor gelassen. Das Gerichts verfahren zieht sich mittlerweile schon das vierte Jahr!
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Gruß
Gerd
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- Alpenbummler
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Re: Conti RoadAttack 3
Genau hier liegt der Hase im Pfeffer. Ist "GT" die Spezifikation?
- Pazific
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Re: Conti RoadAttack 3
Da alle Firmen allein nach ökonomischen und gesetzlichen Vorgaben handeln und selten altruistisch, muss es wohl einen Grund geben, dass Firmen wie Conti und alle anderen weiterhin Reifenfreigaben erstellen. Ich denke die wissen um die Tatsache, dass Modelle wie die R1200R/RS LC keine Reifenbindung haben. Wenn das alles unverbindlich wäre, warum investiert dann e.g. Conti dafür Ressourcen und Geld? Das ist Aufwand ist nicht umsonst zu haben!
Das Thema Produkthaftung ist hier wohl die Ursache.
Wenn ein Hersteller abrät, eine bestimmt Ausführung auf einem bestimmten Modell zu nutzen, sollte man das ernst nehmen.
Es wird auch schwer sein - sollte etwas passieren - nachzuweisen, dass man von der Tatsache, dass es keine Reifenfreigabe gibt, nichts wußte. Warum sollte man ein solches Risiko in Kauf nehmen?
Das Thema Produkthaftung ist hier wohl die Ursache.
Wenn ein Hersteller abrät, eine bestimmt Ausführung auf einem bestimmten Modell zu nutzen, sollte man das ernst nehmen.
Es wird auch schwer sein - sollte etwas passieren - nachzuweisen, dass man von der Tatsache, dass es keine Reifenfreigabe gibt, nichts wußte. Warum sollte man ein solches Risiko in Kauf nehmen?
- hawkuser
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Re: Conti RoadAttack 3
Ach man Leute :
Dimension = Reifengröße z.B. 180/55-17
Spezifikation = Geschwindigkeitsindex , Bauform ( Radial / Diagonal ) und Tragfähigkeitsindex
GT ist KEINE Spezifikation , ist eine Variante.
Im Vergleich CRA3 und CRA3 GT sind bei beiden Dimension und Spezifikation identisch
180/55-17 (Dimension) ZR TL 73W (Spezifikation)
Das wichtigste ist die 73W , das ist der Tragfähigkeitsindex , der ist identisch.
Dimension = Reifengröße z.B. 180/55-17
Spezifikation = Geschwindigkeitsindex , Bauform ( Radial / Diagonal ) und Tragfähigkeitsindex
GT ist KEINE Spezifikation , ist eine Variante.
Im Vergleich CRA3 und CRA3 GT sind bei beiden Dimension und Spezifikation identisch
180/55-17 (Dimension) ZR TL 73W (Spezifikation)
Das wichtigste ist die 73W , das ist der Tragfähigkeitsindex , der ist identisch.
Gruß Dirk
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Re: Conti RoadAttack 3
Zu hawkuser + Soccerkojak möchte ich erneut auf den Inhalt den man unter gerreg's selbst reingestellten Link https://www.adac.de/_mmm/pdf/Reifenfrei ... _29840.pdf findet hinweisen.
Dort kann jedermann nachlesen, das dem so ist wie ich schreibe und der ein oder andere, wie auch die beiden Kollegen h & S, dem zustimmen. Man muss das Gelesene natürlich auch verstehen können, anstatt mit "Käse nach anderen schmeissen zu wollen."
ZITAT:
Grundsätzlich hat sich somit an der bislang geübten und weitgehend bekannten Praxis wenig geändert. Wenn der Fahrzeughersteller bezüglich Reifenauswahl Einschränkungen vorsieht, muss sich der Motorradhalter wie bisher vor der Umrüstung auf ein abweichendes ..... blablabla. Zitatende
DANN kommt der Sprung auf das Gegenteil!
ZITAT:
Auf Motorrädern, für die keine Reifenbindung besteht, dürfen alle ECE-geprüften Reifen mit der vorgeschriebenen Dimension bzw. Spezifikationen gefahren werden. (Trifft auf die aktuelle R1200R zu!!)
Dann folgt nochmal eine Zusammenfassung!
ZITAT:
1.3. Anmerkung zu Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Motorrädern
1. Es gibt keine Reifenbindung: Es dürfen alle ECE-geprüften Reifen der vorgeschriebenen Dimension bzw. Spezifikationen gefahren werden. Es sind keine zusätzlichen Dokumente mitzuführen.
2. Es gibt eine Reifenbindung: Für die Umrüstung auf ein anderes Reifenmodell/-fabrikat in der vorgeschriebenen Dimension ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Fahrzeug- oder Reifenhersteller vor- handen und wird mitgeführt.
Zitatende
Dort kann jedermann nachlesen, das dem so ist wie ich schreibe und der ein oder andere, wie auch die beiden Kollegen h & S, dem zustimmen. Man muss das Gelesene natürlich auch verstehen können, anstatt mit "Käse nach anderen schmeissen zu wollen."
ZITAT:
Grundsätzlich hat sich somit an der bislang geübten und weitgehend bekannten Praxis wenig geändert. Wenn der Fahrzeughersteller bezüglich Reifenauswahl Einschränkungen vorsieht, muss sich der Motorradhalter wie bisher vor der Umrüstung auf ein abweichendes ..... blablabla. Zitatende
DANN kommt der Sprung auf das Gegenteil!
ZITAT:
Auf Motorrädern, für die keine Reifenbindung besteht, dürfen alle ECE-geprüften Reifen mit der vorgeschriebenen Dimension bzw. Spezifikationen gefahren werden. (Trifft auf die aktuelle R1200R zu!!)
Dann folgt nochmal eine Zusammenfassung!
ZITAT:
1.3. Anmerkung zu Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Motorrädern
1. Es gibt keine Reifenbindung: Es dürfen alle ECE-geprüften Reifen der vorgeschriebenen Dimension bzw. Spezifikationen gefahren werden. Es sind keine zusätzlichen Dokumente mitzuführen.
2. Es gibt eine Reifenbindung: Für die Umrüstung auf ein anderes Reifenmodell/-fabrikat in der vorgeschriebenen Dimension ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Fahrzeug- oder Reifenhersteller vor- handen und wird mitgeführt.
Zitatende
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Re: Conti RoadAttack 3
Danke, du Guter!
Gruß
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Re: Conti RoadAttack 3
Ich wünsche Dir eine Unfallfreie Fahrt!
Du hättest meiner Ansicht nach Recht wenn es keine Freigabe für Dein Moped gäbe! Egal was Du aus dem Dokument zitierst! "GT" ist eine Spezifikation auf Basis des höheren Gesamtgewichts. Genauso wie " HWM" beim Roadtec01 den ich fahre!
Für mich ist das Thema durch. Ich fahr lieber Motorrad!
Du hättest meiner Ansicht nach Recht wenn es keine Freigabe für Dein Moped gäbe! Egal was Du aus dem Dokument zitierst! "GT" ist eine Spezifikation auf Basis des höheren Gesamtgewichts. Genauso wie " HWM" beim Roadtec01 den ich fahre!
Für mich ist das Thema durch. Ich fahr lieber Motorrad!
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Gerd
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Re: Conti RoadAttack 3
Gerhard, du bist echt eine besonders harte Nuss.
Die R1200R LC hat
"120/70 ZR17 M/C (58W) TL + 180/55 ZR17 M/C (73W) TL"
in den Papieren stehen und nur das ist das was juristisch grundsätzlich erstmal von Bedeutung ist. Die anderen Dinge folgen ggf. bei ...... nee, ich wiederhole mich nicht wieder.
Ansonsten gebe ich dir recht; Motorrad fahren ist oft das beste u. manchmal leichter.
Grüße
Frank
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Re: Conti RoadAttack 3
Die Oberpfälzer sind manchmal etwas dickköpfig, aber das kenn ich von uns Niederbayern ja auch
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Re: Conti RoadAttack 3
Der 120er FRONT RoadAttack 3 GT ist momentan sowieso nirgends lieferbar bis Ende September angeblich..,
bei Mopedreifen de nicht und auch nicht bei einigen Händlern die ich angefragt hatte..,
also ist bei mir wieder der Z8 M/O drauf.., ist sowieso um einiges billiger und mit dem letzten Satz habe ich 10.000 km immer mit Sozia, hier im Odenwald und in den Abruzzen und Toskana mit vielen Tornantis.., ohne Rutscher ob trocken oder Nass geschafft.., Vorn 2,9 Hinten 3,2 Bar,
also, was will man mehr
bei Mopedreifen de nicht und auch nicht bei einigen Händlern die ich angefragt hatte..,
also ist bei mir wieder der Z8 M/O drauf.., ist sowieso um einiges billiger und mit dem letzten Satz habe ich 10.000 km immer mit Sozia, hier im Odenwald und in den Abruzzen und Toskana mit vielen Tornantis.., ohne Rutscher ob trocken oder Nass geschafft.., Vorn 2,9 Hinten 3,2 Bar,
also, was will man mehr
viele Grüße,
Erwin
1) K 1200 RS, ALT, Ez. 03/2003, selbstgefahrene 215.000 km, 130 PS,
2) K 1200 RS, NEU, Ez. 05/2003, Kauf am 30.03.2015 mit 17.500 km, bisher 90.000 Km, 130 PS
Erwin
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Re: Conti RoadAttack 3
Komme seit Jahren damit ohne Probleme zurecht.., wie gesagt.., fast IMMER zu zweit auf der K 1200 RS..,
Vor Jahren waren diese Drücke hier im Forum (K1200RS, Reifen) auch mal empfohlen worden wenn ich mich recht entsinne.., daher habe ich es nämlich.
Vor Jahren waren diese Drücke hier im Forum (K1200RS, Reifen) auch mal empfohlen worden wenn ich mich recht entsinne.., daher habe ich es nämlich.
viele Grüße,
Erwin
1) K 1200 RS, ALT, Ez. 03/2003, selbstgefahrene 215.000 km, 130 PS,
2) K 1200 RS, NEU, Ez. 05/2003, Kauf am 30.03.2015 mit 17.500 km, bisher 90.000 Km, 130 PS
Erwin
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Re: Conti RoadAttack 3
Erwin,MondMann hat geschrieben: ↑11. September 2018, 11:05
also ist bei mir wieder der Z8 M/O drauf.., ist sowieso um einiges billiger und mit dem letzten Satz habe ich 10.000 km immer mit Sozia, hier im Odenwald und in den Abruzzen und Toskana mit vielen Tornantis.., ohne Rutscher ob trocken oder Nass geschafft.., Vorn 2,9 Hinten 3,2 Bar,
also, was will man mehr
hattest Du den Roadtec01 schon mal drauf? Der soll noch besser sein!
Ich bin sehr zufrieden damit.
Die Drücke passen, die fahr ich auch so!
Gruß
Gerd
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Re: Conti RoadAttack 3
Habe jetzt mit 14.400 km auch die Conti RA3 vorne gewechselt.
Hinten habe ich mit 8.000 km wechseln müssen und da war schon 1.000 km die Strassenlage nicht meht so angenehm wie neu. Mit ein neue Conti RA3 hinten habe ich gehofft das alle wieder gut sein soll, war aber nicht der Fall.
Mit 8.000 km hat der Vordereifen noch wie neu ausgeschaut, also gab es kein Grund zum Wechseln. Die Strassenlage in den Kurven hat sich aber langsam verschlechtert. Man musste am Ende mit sehr viel kraft auf den Lenker die Kurve halten. Jetzt mit dem neuen Vordereifen ist alles wieder 1A, CRA3 eben.
Fazit: auch wenn der Vordereifen noch wie neu aussieht, gleich mit hinten erneuern.
Hinten habe ich mit 8.000 km wechseln müssen und da war schon 1.000 km die Strassenlage nicht meht so angenehm wie neu. Mit ein neue Conti RA3 hinten habe ich gehofft das alle wieder gut sein soll, war aber nicht der Fall.
Mit 8.000 km hat der Vordereifen noch wie neu ausgeschaut, also gab es kein Grund zum Wechseln. Die Strassenlage in den Kurven hat sich aber langsam verschlechtert. Man musste am Ende mit sehr viel kraft auf den Lenker die Kurve halten. Jetzt mit dem neuen Vordereifen ist alles wieder 1A, CRA3 eben.
Fazit: auch wenn der Vordereifen noch wie neu aussieht, gleich mit hinten erneuern.
- S-Didi
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Re: Conti RoadAttack 3
Ich staune über solche Laufleistungen.
Der CRA 3 GT hat auf meiner R1200R LC keine 5500 km gehalten. Die rechte Flanke des Vorderreifens war nach 3553 km auf Korsika bis zum Gewebe abgefahren, der Hinterreifen hatte noch knapp 1 mm Profil.
Der CRA 3 GT hat auf meiner R1200R LC keine 5500 km gehalten. Die rechte Flanke des Vorderreifens war nach 3553 km auf Korsika bis zum Gewebe abgefahren, der Hinterreifen hatte noch knapp 1 mm Profil.
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R-S-Qrüße
Didi
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Didi
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- Kleinnotte
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Re: Conti RoadAttack 3
Hallo Didi, das ist ja wirklich sehr wenig an Laufleistung und sieht auch nicht mehr gut aus! Hattest du den Roadtec 01 schon?
Gruß Jens
K-Treiber seit 2002, die 589/72KW von 17,2TKm-89,8TKm gefahren dann auf die K12/96KW umgestiegen, mit 18,9TKm übernommen, gefahren bis jetzt 137Tkm
Zweitmopped R1150GS
K-Treiber seit 2002, die 589/72KW von 17,2TKm-89,8TKm gefahren dann auf die K12/96KW umgestiegen, mit 18,9TKm übernommen, gefahren bis jetzt 137Tkm
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