Motorrad-Garage ohne Baugenehmigung???

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CDDIETER
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Re: Motorrad-Garage ohne Baugenehmigung???

#26 Beitrag von CDDIETER »

Hallo,
Ich finde die Holz Lösung sehr gut. Die Mülltonnen Boxen sollten für 3 x 240Liter sein, dann passen auch Mopets mit "gelben Nummernschildern" :roll: :lol: :D :oops:
Gruß aus den "Holländischen Bergen"

CdDieter
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Weissblau
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Re: Motorrad-Garage ohne Baugenehmigung???

#27 Beitrag von Weissblau »

Auf jeden Fall immer daran denken, das ein Motorrad mit Teilkasko nur gegen Diebstahl Versicherungsschutz hat, wenn das serienmässige Lenkradschloß genutzt wurde. Versicherungsrechtlich spielt es keine Rolle ab anstelle des Lenkradschlosses massive Stahlketten + 1000 Tonnen Beton das Krad sichern.

Diese schmalen Mini-Garagen bei denen das Motorrad mit / über einer technisch tollen schiebbaren Vorderradwippe bewegt wird, verhindern die Nutzung des herstellerseitigen Diebstahlschutzes! Natürlich gibt es Einzelfälle in denen eine Versicherung auf dem Kulanzwege geleistet hat. Aber darauf kann man sich als Versicherungsnehmer nicht berufen. Grundsätzlich prüft jede Versicherung immer ob sie sich der Leistungsgewährung entziehen kann.
hodgdon
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Re: Motorrad-Garage ohne Baugenehmigung???

#28 Beitrag von hodgdon »

Hallo,
ich habe mir vor 5Jahren die BIKEHOME Motorrad Faltgarage gekauft,
ich bin sehr zufrieden,die Garage läßt sich mit einem Griff öffnen,das Motorrad ist gut geschützt
und die Garage sieht jetzt nach 5 Jahren immer noch sehr gut aus.
Ich glaube, man kann wenn nötig die Plane auch nachkaufen.
Wieviel Schneelast die Garage im Winter verträgt kann ich nicht sagen.

Grüße Ulrich
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RE7
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Re: Motorrad-Garage ohne Baugenehmigung???

#29 Beitrag von RE7 »

joerg58kr hat geschrieben: 1. November 2021, 08:42 Solange du nix einbetonierst, mauerst, etc. handelt es sich um sogenannte "Fliegende Bauten". Die sind i.d.R. genehmigungsfrei solange es sich unter 75 m² , 5m Höhe und ohne Publikumsverkehr handelt. Es gibt zwar leichte Unterschiede in den LBOs der einzelnen Bundesländer, aber im Grundsatz her sind alle gleich.
Die Maßangaben sollten für eine Winterhütte, auch für mehrere Moppeds, lange ausreichen, oder :D
Prinzipiell richtig. Ist aber von Bundesland von Bundesland unterschiedlich. In Thüringen sind es 40qm und 3 Meter Höhe. Das ist aber schon eine ordentliche Doppelgarage. In Bayern sind es 50qm..... Dann muss man noch aufpassen, wieviel Prozent des Grundstückes bebaut werden dürfen. Ein Anruf beim örtlichen Bauamt genügt.
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joerg58kr
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Re: Motorrad-Garage ohne Baugenehmigung???

#30 Beitrag von joerg58kr »

Ich habe ja geschrieben, dass es leicht Unterschiede zwischen den Bundesländern (LBOs) gibt.

Nur werde ich sicher nicht sämtliche LBOs (Landesbauordnungen) heraussuchen, vergleichen und die Unterschiede aufzählen. Bei mir steht die hessische im Regal. Carports & Co habe ich zur Genüge ohne Baugenehmigung stellen lassen und wenn dann wäre das auch kein Problem gewesen. Meine Bauvorlageberechtigung habe ich noch :D
K12RS von 01/00-02/13 über 130TKM, 06/12 bis 06/15 F800ST, jetzt wieder RS aber mit einem R davor: -> R12RS (LC)
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KalleWattCux
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Re: Motorrad-Garage ohne Baugenehmigung???

#31 Beitrag von KalleWattCux »

Wenn Platz vorhanden ist ..... ein geschlossener Anhänger .... mehrere Verwendungsmöglichkeiten.
Gruß Kalle
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