Problem: wenn die Änderung in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, ist ein Rückbau vermutlich wiederum eine abnahmepflichtige Änderung. Zumindest aber stimmen nach Rückbau die Papiere nicht mit den rückgebauten Fahrzeugteilen überein. Dann dem Polizeibeamten bei einer Kontrolle klar zu machen, dass das doch wieder die Originalteile sind, das dürfte schwer werden.
Im Dokument der Änderungsabnahme nach §19 (3) (DEKRA / TÜV etc) steht auf der ersten Seite unter dem Absatz "Berichtigung der Fahrzeugpapiere" wie mit einer Eintragung umzugehen ist. Bei Teilen, die eine eigene ABE oder ein Teilegutachten haben, aber der Einbau selbst von der DEKRA abgenommen werden muss, muss der Einbau nicht unbedingt in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden. Trotzdem steht dort meistens, dass mit der nächten "Befassung durch die Zulassungsstellen" der Eintrag vorzunehmen ist.
Ich habe die DEKRA deshalb um eine freundlichere Lösung gebeten und meine DEKRA hat folgendes in die Änderungsabnahme geschrieben:
"eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nicht vorgeschrieben, aber möglich"
Vielen Dank.
Änderungsabnahme nach §19, ein Tip für evtl. Rückbau
- groeg
- Beiträge: 182
- Registriert: 25. Juli 2018, 22:26
- Mopped(s): R 1100R, R1100 S, R1150 GSA
-
Taurus1
- Beiträge: 354
- Registriert: 25. September 2018, 10:43
- Mopped(s): R1150r Rockster
- Wohnort: TR
Re: Änderungsabnahme nach §19, ein Tip für evtl. Rückbau
Die "nächste Befassung der Zulassungsstelle" ist, wenn die das nächste mal die Papiere auf dem Tisch haben. Also bei der nächsten Ab- der Ummeldung.
Wenn du das Fahrzeug noch lange besitzt und fährst, und die Papiere deswegen nicht den Weg zur Zulassungsstelle finden, dann ist das eben so. Musst aber dann eben das Abnahmedokument mitführen.
Wenn du das Fahrzeug noch lange besitzt und fährst, und die Papiere deswegen nicht den Weg zur Zulassungsstelle finden, dann ist das eben so. Musst aber dann eben das Abnahmedokument mitführen.
Wer anderen eine Grabe grubt, soll nicht mit Schweinen werfen.
- groeg
- Beiträge: 182
- Registriert: 25. Juli 2018, 22:26
- Mopped(s): R 1100R, R1100 S, R1150 GSA
Re: Änderungsabnahme nach §19, ein Tip für evtl. Rückbau
Die "nächste Befassung der Zulassungsstelle" war bei mir die Austragung der Reifenbindung. Kann also dumm laufen, wenn man die nachteilige Formulierung in der Änderungsabnahme drinstehen hat "bei nächster Befassung" und sich dann doch entscheidet wieder den originalen Zustand herzustellen (in obigem Fall ein Lenker).