Auf jeden Fall immer daran denken, das ein Motorrad mit Teilkasko nur gegen Diebstahl Versicherungsschutz hat, wenn das serienmässige Lenkradschloß genutzt wurde. Versicherungsrechtlich spielt es keine Rolle ab anstelle des Lenkradschlosses massive Stahlketten + 1000 Tonnen Beton das Krad sichern.
Diese schmalen Mini-Garagen bei denen das Motorrad mit / über einer technisch tollen schiebbaren Vorderradwippe bewegt wird, verhindern die Nutzung des herstellerseitigen Diebstahlschutzes! Natürlich gibt es Einzelfälle in denen eine Versicherung auf dem Kulanzwege geleistet hat. Aber darauf kann man sich als Versicherungsnehmer nicht berufen. Grundsätzlich prüft jede Versicherung immer ob sie sich der Leistungsgewährung entziehen kann.
Hallo,
ich habe mir vor 5Jahren die BIKEHOME Motorrad Faltgarage gekauft,
ich bin sehr zufrieden,die Garage läßt sich mit einem Griff öffnen,das Motorrad ist gut geschützt
und die Garage sieht jetzt nach 5 Jahren immer noch sehr gut aus.
Ich glaube, man kann wenn nötig die Plane auch nachkaufen.
Wieviel Schneelast die Garage im Winter verträgt kann ich nicht sagen.
joerg58kr hat geschrieben: 1. November 2021, 08:42
Solange du nix einbetonierst, mauerst, etc. handelt es sich um sogenannte "Fliegende Bauten". Die sind i.d.R. genehmigungsfrei solange es sich unter 75 m² , 5m Höhe und ohne Publikumsverkehr handelt. Es gibt zwar leichte Unterschiede in den LBOs der einzelnen Bundesländer, aber im Grundsatz her sind alle gleich.
Die Maßangaben sollten für eine Winterhütte, auch für mehrere Moppeds, lange ausreichen, oder
Prinzipiell richtig. Ist aber von Bundesland von Bundesland unterschiedlich. In Thüringen sind es 40qm und 3 Meter Höhe. Das ist aber schon eine ordentliche Doppelgarage. In Bayern sind es 50qm..... Dann muss man noch aufpassen, wieviel Prozent des Grundstückes bebaut werden dürfen. Ein Anruf beim örtlichen Bauamt genügt.
Ich habe ja geschrieben, dass es leicht Unterschiede zwischen den Bundesländern (LBOs) gibt.
Nur werde ich sicher nicht sämtliche LBOs (Landesbauordnungen) heraussuchen, vergleichen und die Unterschiede aufzählen. Bei mir steht die hessische im Regal. Carports & Co habe ich zur Genüge ohne Baugenehmigung stellen lassen und wenn dann wäre das auch kein Problem gewesen. Meine Bauvorlageberechtigung habe ich noch
K12RS von 01/00-02/13 über 130TKM, 06/12 bis 06/15 F800ST, jetzt wieder RS aber mit einem R davor: -> R12RS (LC) K54 BJ 06/2015, dazu noch eine F800ST K71 BJ 01/2012
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