Nebelscheinwerfer

Fragen, Informationen und News zu allem was man an der LT nachrüsten und der Fahrer anziehen kann
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Dieter Siever
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Nebelscheinwerfer

#1 Beitrag von Dieter Siever »

In Lindlar wurde ich von einigen gefragt wo meine Nebelscheinwerfer herkommen und wie ich das so angeschlossen habe. Hier nun die ausführliche Beantwortung der Fragen.

Die Scheinwerfer sind von Conrad Elektronik und kosten knapp 40 Euro als Paar ink. Relais und Leuchtmittel. Es gibt die Teile in normaler Ausführung und mit blauen Leuchten. Ich habe mich für die Normalausführung entschieden, da die blauen mit dem normalen Hauptscheinwerfer nicht harmonieren. Es währe auch zu auffällig gewesen.

Guckst Du

http://www.conrad.de/scripts/wgate/zco ... omoutside

Der Anschluss ist bei mir etwas aufwendiger. Für den nicht elektrischen Bastler ist eine separate Leitung mit Sicherung und einem Schalter am einfachsten.

Ich habe mir die Spannung auch von der Batterie mit sep. Sicherung geholt habe aber diese über ein Relais an den Hauptscheinwerfer angeklemmt. Das Relais wird von der Standlichtspannung angesteuert.
Die vorhandene Leitung für den Hautscheinwerfer, die ja dann übrig bleicht, habe ich für die Nebelscheinwerfer verwendet.
Dadurch kann ich über den serienmäßigen Lichtschalter in der ersten Stellung Standlicht und Abblendlicht gemeinsam einschalten und in der zweiten Stellung die Nebelscheinwerfer zuschalten.
Nachteil: Das Standlicht kann nicht mehr alleine geschaltet werden. Die Zündschlüsselstellug Parklicht ist damit auch nicht mehr zu verwenden weil dann der Hauptscheinwerfer mit einschaltet. Aber wer braucht das Parklicht wirklich?
Vorteil: Ich habe keinen zusätzlichen Schalter sondern schalte alles am serienmäßigen Schalter. Wenn die Grünen mal schauen ist es schnell ausgeschaltet.

Um gleich alle STVZO Diskusionen zu unterbinden: Es ist nicht erlaubt zwei Nebelleuchten am Motorrad zu betrieben. Es ist nicht erlaubt die Nebelscheinwerfer so tief am Motorrad zu montieren.

Dieter
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jebi
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Re: Nebelscheinwerfer

#2 Beitrag von jebi »

dietersiever hat geschrieben: Um gleich alle STVZO Diskusionen zu unterbinden: Es ist nicht erlaubt zwei Nebelleuchten am Motorrad zu betrieben. Es ist nicht erlaubt die Nebelscheinwerfer so tief am Motorrad zu montieren.

Dieter
hi Dieter,
leider stimmt das nicht ganz.

1. 2 Nebelscheinwerfer ist erlaubt wenn die LT eine EU Zulassung hat -
steht im Brief drinne - wenn nicht erkannbar ist damit zum
TÜV gehen, die erkennen das.
2. Die Nebelscheinwerfer müssen min 250 mm über dem Boden sein.
Also bei Dir völlig in Ordnung (vorausgesetzt Du hast eine EU Zulassung)
Selbst wenn man die Halter links und recht unter den Flügeln montiert,
hat man immer noch Luft da die Flügel ca. 400 mm hoch sind.

Das ganze ist die Aussage eines freundlichen TÜV Mitarbeiter in Worms.
Gruß Jens

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Dieter Siever
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#3 Beitrag von Dieter Siever »

Hallo Jebi,

das mit der EU Zulassung ist mir völlig neu, wo kann ich das nachlesen?

Ich habe bei einem freundlichem Poizisten DM 30 bezahlt weil er meinte die Anordnung meiner Leuchten würden einem Schienenfahrzeug entsprechen und seine so nicht Vorschriftsmässig. Zusätzlich hatte er beklagt das Nebelscheinwerfer eigendlich für Nebel und nicht für allwetterfarten gedacht sind.

Dieter
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jebi
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#4 Beitrag von jebi »

dietersiever hat geschrieben:Hallo Jebi,

das mit der EU Zulassung ist mir völlig neu, wo kann ich das nachlesen?

Ich habe bei einem freundlichem Poizisten DM 30 bezahlt weil er meinte die Anordnung meiner Leuchten würden einem Schienenfahrzeug entsprechen und seine so nicht Vorschriftsmässig. Zusätzlich hatte er beklagt das Nebelscheinwerfer eigendlich für Nebel und nicht für allwetterfarten gedacht sind.

Dieter
moin Dieter,

ich habe beim TÜV nachgefragt. Das mit der EU Zulassung sieht man nur an Hand einer Nummer die im Brief steht. Am besten Du fährts damit zum TÜV, die können dann in Ihrer Unterlagen nachschauen.
Das man die Nebellampen NUR beim Nebel /Regen/Schnee einschalten darf ist ja bekannt.
Gruß Jens

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Fritz_lt
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#5 Beitrag von Fritz_lt »

Hallo Dieter,
ich war nicht in Lindlar und würde es trotzdem gern mal sehen, wie das Mototrrad mit Nebelscheinwerfer aussieht.
Besteht die Möglichkeit, dass du mal ein Bild davon veröffentlichst?

Gruß Fritz
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Ralph
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Nebel

#6 Beitrag von Ralph »

Hi,

zu dem Thema habe ich auch wieder was bei Wunderlich gefunden. Ist aber so wie ich es dem Katalog entnommen habe auch nicht mit ABE also auch auf eigene Gefahr.

Zu finden ist das ganze HIER
Gruß Ralph

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JHALee
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Lampen

#7 Beitrag von JHALee »

Ich habe Hella montiert, kosten etwa Euro 80 und helfen mir jeden Tag. Ist nich erlaubt, aber kein Polizist hat jemals etwa davon gesagt.

http://www.hereandnow.cistron.nl/k1200l ... lights.jpg

Hier ein foto, auf mein website ( http://www.k1200lt.nl ) mehr,

Hans
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Dieter Siever
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#8 Beitrag von Dieter Siever »

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#9 Beitrag von wab66 »

Nebelschlußleuchten sind bei Sichtweiten unter 50m einzuschalten, was sich auf die Rückleuchte bezieht, denn die ist m.E. Pflicht bei jedem PKW...

Da steht nichts von Nebelscheinwerfern, nur Nebelleuchten.

Ich fahre mit dem Auto immer mit allen Scheinwerfern an (OK, kein Xenon Fernlicht) , aber Nebelschlußleuchten bleiben dann aus...außer es nebelt heftig..


Andreas
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Tönne
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Weit verbreiteter Irrglaube

#10 Beitrag von Tönne »

Hallo Andreas

Wie viele anderen Deutschen auch, sitzt Du hier einen Irrtum auf:

Nebelschlußleuchten dürfen nur bei Nebel eingeschaltet werden. Und nur dann wenn die Sichtweite weniger als 50 m beträgt. Bei einer Sicht von mehr als 50 m darf die Schlußleuchte nicht eingeschaltet werden. Bei Sichtweiten uneter 50m (durch nebel oder anderes) besteht automatisch eine zulässoge Höchstgeschwindigkeit von max. 50 km/h. Wer also die Schlußleuchte einschaltet, sagt damit aus: Ich kann nicht weiter als 50 m sehen. Theoretisch kann die Polizei Dir dann auch eine evtl. Geschwindigkeitsübertretung in rechnungt stellen.

Nebelscheinwerfer (vorne) higegen, dürfen bei Sichtbehinderung durch regen, Nebel oder Schnee eingeschaltet werden. Eine Sichtweitenregelung gibt es nicht. Somit kann man in Deuschland zwar sehr oft, aber nicht immer mit eingeschalteteten Nebelscheinwerfern fahren.

M.E. sollten Nebelschlußleuchten verboten werden, da die Deutschen mit so einer Lampe nicht umgehen können! Oder aber - es sollte eine Elektronik eingebaut werden, welche bei iengeschalteter Schlußleuchte die Geschwindigkeit autom. auf 50 km/h begrenzt.

T.

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Re: Weit verbreiteter Irrglaube

#11 Beitrag von wab66 »

Tönne hat geschrieben:Hallo Andreas

Wie viele anderen Deutschen auch, sitzt Du hier einen Irrtum auf:

Nebelschlußleuchten dürfen nur bei Nebel eingeschaltet werden. Und nur dann wenn die Sichtweite weniger als 50 m beträgt. Bei einer Sicht von mehr als 50 m darf die Schlußleuchte nicht eingeschaltet werden. Bei Sichtweiten uneter 50m (durch nebel oder anderes) besteht automatisch eine zulässoge Höchstgeschwindigkeit von max. 50 km/h. Wer also die Schlußleuchte einschaltet, sagt damit aus: Ich kann nicht weiter als 50 m sehen. Theoretisch kann die Polizei Dir dann auch eine evtl. Geschwindigkeitsübertretung in rechnungt stellen.

Nebelscheinwerfer (vorne) higegen, dürfen bei Sichtbehinderung durch regen, Nebel oder Schnee eingeschaltet werden. Eine Sichtweitenregelung gibt es nicht. Somit kann man in Deuschland zwar sehr oft, aber nicht immer mit eingeschalteteten Nebelscheinwerfern fahren.

M.E. sollten Nebelschlußleuchten verboten werden, da die Deutschen mit so einer Lampe nicht umgehen können! Oder aber - es sollte eine Elektronik eingebaut werden, welche bei iengeschalteter Schlußleuchte die Geschwindigkeit autom. auf 50 km/h begrenzt.

T.

Tönne
Hallo,
das war an sich auch mein Kenntnisstand, deshalb schrieb ich heftiger Nebel = 50 m und es bezog sich nur auf die Nebelschlußleuchte.... oder habe ich mich verschrieben.

Die niedrige Sichtweite heißt Anhalteweg nicht länger als 25 m, weil sonst gibt es Unfall....wenn 2 aufeinander "zurasen".
Es ging ja um die Aktivierung von Nebelscheinwerfer ohne Nebel an sich und die kann ich jederzeit anschalten, dafür brauche ich keine Wetterumstände.

Aber Nebelschlußlicht ist bei wirklichem Nebel mit diesen 50m schon was wert, da sieht man ohne ganz schön alt aus, wenn der Vordermann unterwegs ist...

Nur sind die meisten eben nicht in der Lage, daß Ding auch mal auszuschalten............wenn sich der Nebenl gelichtet hat.

Ansonsten wäre ich auch für das Tempolimit mit Nebelschlußleuchte aktiv = 50 km/h max....!

Andreas
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Dieter Siever
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#12 Beitrag von Dieter Siever »

Hallo Ihr lieben,

ich schrieb:
Um gleich alle STVZO Diskusionen zu unterbinden
Und was kommt raus? Lange Diskusionen über die Rechtslage der Nebelleuchten und sogar der Nebelschlussleuchten. Sowas habe nicht mal ich am Moppet.
Wenn ich jetzt nach den Vorschriften für Nebelleuchten frage kommt dann Fragen nach Montagemöglichkeiten und Anschluss zustande?

Dieter
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Tönne
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Nebelscheinwerfer

#13 Beitrag von Tönne »

Dazu schaue man in § 17 StVO, der dazu schreibt: »Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein«.

Es kommt also auf die erhebliche Sichtbehinderung durch schlechtes Wetter an. Der Hintergrund: Nebelscheinwerfer bedeuten immer eine gewisse Blendungsgefahr für den Gegenverkehr. Wo es weder schlechtes Wetter noch erhebliche Sichtbehinderungen gibt: In solchen Situationen darf man zwar mit Abblendlicht, aber auf keinen Fall mit irgendwelcher Nebel-Beleuchtung fahren.

Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel lohnt es sich oft sogar, bei eingeschalteten Nebelscheinwerfern das Abblendlicht durch Standlicht zu ersetzen. Denn dann hat man nicht das Problem der Eigenblendung im Nebel. StVO-Originalton: »Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten«. Diese Möglichkeit besteht aber nur, wenn die Außenkanten der Nebelscheinwerfer nicht mehr als 40 cm vom Fahrzeugumriss angebracht sind.

StVO § 17 Beleuchtung:
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt


Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) §§ 1 - 5

73 Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen nicht oder nicht vorschriftsmäßig benutzt, obwohl die Sichtverhältnisse es erforderten, oder nicht rechtzeitig abgeblendet oder Beleuchtungseinrichtungen in verdecktem oder beschmutztem Zustand benutzt
StVO § 17 Abs. 1, 2 Satz 3, Abs. 3 Satz 2, 5, Abs. 6; § 49 Abs. 1 Nr. 17 10 €

73.1 - mit Gefährdung
StVO § 17 Abs. 1, 2 Satz 3, Abs. 3 Satz 2, 5, Abs. 6; § 1 Abs. 2; § 49 Abs. 1 Nr. 1, 17 15 €

73.2 - mit Sachbeschädigung
35 €


Die Praxis zeigt jedoch, dass die Polizei im allgemeinen eher dazu neigt bei Motorrädern mit eingeschaltetem Nebelscheinwerfer ein Auge zu zu drücken. Zweifellos dient ein eingeschalteter Nebelscheinwerfer dem Motorradfahrer dazu, seine Sichtbarkeit zu erhöhen und somit die persönliche Sicherheit zu steigern. Dies würde sich aber sehr wahrscheinlich ändern, wenn die Nebelscheinwerfe zu hoch eingestellt sind, oder aber generell nicht für den Strassenverkehr zugelassene Scheinwerfer verwendet werden.

Tönne

PS: Übrigens kann man solche Dinge immer sehr gut unter http://www.fahrtipps.de nachschauen.
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#14 Beitrag von wab66 »

tja beachtliches Wissen...

Ich habe nun fast 20 Jahre den Führerschein und so jährlich 60- bis 80000km gefahren jedoch noch nie von diesem Thema was mitbekommen, obschon ich fast immer Tag und Nacht unterwegs mit Nebelscheinwerfern bin.
Ich habe bei meinen nagelneuen Fahrzeugen, von Erprobung bis Vorserienfahrzeugen alle Prüfungen und Kontrollen ( Verbandskasten, Handschuhe, Warnweste, Freisprechanlage & Handy, ausgefallener Rücklicht, schielenden Scheinwerfern & Pannenhelfer, gelegentlich flottes Fahren ohne Punkte bis Abstandsprüfungen) mitgemacht, aber das haben die noch nie moniert ... aber die Buße hält sich in Grenzen ...
Jedenfalls werde ich meinen Kumpel mal fragen, ob er mir die Nebelscheinwerfer so montiert, denn das klingt ovn der Schaltung und Bedienbarkeit echt Klasse.. was Dieter so umgesetzt hat.
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jebi
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endlich...

#15 Beitrag von jebi »

....habe ich nun auch meine Nebellampen montiert.

Also die Dinger vom Conrad sind spitze :D

Ich habe mir zusätzlich noch den "Elektronischer Scheinwerferschalter" von Wunderlich eingebaut.
Aber mit Hilfe von David haben wir das ganze wunderbar hinbekommen - da ja wie immer die
Beschreibung in Englisch ist. Nun, warum habe ich dieses Teil von Wunderlich eingebaut?
Ganz einfach, ich wollte den doofen Schalter nicht haben - sieht so "billig" aus.
Mit dieser Schaltung kannst Du den "Blinker Aus Schalter" benutzen. Einfach 2 sec lang drücken und
schon leuchten die Lampen und umgekehrt wieder aus. Natürlich ist auch eine Kontroll-LED dabei,
damit man sofort erkennen kann ob die Lampen an sind. Noch einen Vorteil - Wenn man den
Schlüssel auf Stellung "AUS" dreht, und wieder "EIN" bleiben die Lampen aus. Was bei dem normalen
Schalter nicht der Fall ist.

PS: Der elektronischer Scheinwerferschalter kostet bei Wunderlich 48,90 €

Anbei noch ein Bild mit den Lampen

http://www.jebi.de/k1200lt/NL.jpg
Gruß Jens

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Nebellampen

#16 Beitrag von Wolfgang HB »

Hallo Jebi,
von vorn sehen die Dinger ja super aus.
Möchte mir in der Winterpause selbst NL zusätzlich montieren lassen und würde gern mal ein Detailbild sehen.
Wie sehen die NL von der Seite aus?
Gruß
Wolfgang HB
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#17 Beitrag von jebi »

Hallo Wolfgang,

gucks Du hier:
http://www.jebi.de/k1200lt/4.jpg
http://www.jebi.de/k1200lt/5.jpg

falls noch Fragen sind, als her damit
Gruß Jens

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Wolfgang HB
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NL

#18 Beitrag von Wolfgang HB »

Hallo Jebi,
besten Dan für die schnelle übermittlung.
Hast Du die Halter bzw. die Lampenhinterteile lackieren lassen oder sind die so original? Wenn ja, sind sie gedanklich schon montiert.
Gruß
Wolfgang
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#19 Beitrag von jebi »

das ist die orignalausführung vom Conrad.
Beim Conrad gibt es da 2 verschieden Ausführungen.
Ich habe die mit dem CHROM genommen.
Halterung,Anschlußkabel und Schalter liegen bei.
Am besten Du installierst Dir noch den elektronischer
Scheinwerferschalter der dann mit dem Bilnkerausknopf gekoppelt
ist. Sonst mußt Du ja noch den hässliche Schalter noch montieren.
Was mir NICHT gefällt.
Gruß Jens

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