Copyright: warum Bilder und Beiträge gelöscht werden müssen

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Frank@Pfalz
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Copyright: warum Bilder und Beiträge gelöscht werden müssen

#1 Beitrag von Frank@Pfalz »

Copyright: ... warum Bilder und Beiträge im Forum gelöscht werden müssen:

Wenn ihr Bilder ins Internet stellt: Achtet immer auf das Copyright der Werke. Auf Nummer Sicher geht ihr, wenn ihr selbstgeschossene Fotos verwendet, denn daran besitzt ihr die Rechte. Wer sich nicht daran hält und ungefragt fremde Bilder verwendet, wird zur leichten Beute für Abmahn-Anwälte. Und das kann teuer werden.

Jeder kennt sie, viele nutzen sie: Avatare. Die kleinen Bildchen hübschen das Profil in einem Online-Forum oder einem sozialen Netzwerk wie Wer-kennt-wen und StudiVZ auf. Gerne werden hier Fotos von Stars oder aus Filmen genommen, der Nutzername entsprechend angepasst. Doch auch ist dies ein klarer Verstoß gegen das bestehende Urheberrecht durch den Forennutzer.

Problematisch: Auch Forenbetreiber können bei solchen Urheberrechtsverstößen verantwortlich gemacht werden. Auch nachträgliche Bearbeitungen der Fotos reichen nicht immer aus – das neue Bild müsste eine gewisse eigene Schaffenshöhe erreichen. Das bedeutet, das ursprüngliche Werk muss so stark verfremdet werden, dass das Ausgangsbild nicht mehr erkennbar ist. Ob die erreicht ist, entscheidet im Zweifelsfall der Richter. Übrigens: Auch Landkarten und Ausschnitte daraus sind geschützt und dürfen nicht einfach kopiert und verwendet werden.



Was ist ..... Copyright oder Urheberrecht ?

Das Copyright (Urheberrecht) schützt den Ersteller (Urheber) schöpferischer Werke
auf den Gebieten Literatur, Wissenschaft und Kunst, wie z.B.: Zeichnungen, Pläne,
Karten, Skizzen, Tabellen, Artikel aus Fachzeitschriften, Reden, Präsentationen,
Computerprogramme, Musik- und Filmwerke und Fotografien.

Die Nutzung solcher Werke wird durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt.
Nur der Autor ist berechtigt, über die Nutzung seines Werkes zu bestimmen.


Nicht erlaubt sind:
• Veröffentlichung ohne schriftliche Genehmigung des Urhebers
• Scannen - umwandeln einer Kopie in PDF oder andere Formate
• Systematisches Archivieren in Papier
• Kopieren einer kompletten Zeitschrift/eines kompletten Buches
• Systematisches Herunterladen von Volltexten
• Zentrale Speicherung der Dateien
• Entfernen der Urheberrechtsvermerke und Quellenangaben



Dies gilt im Besonderen für Bilder und Grafiken, aber auch für Links, die auf
urheberrechtlich geschützte Inhalte, z.B. eingescannte Handbücher oder
illegale Software zeigen.


Da sich die Betreiber des Forums und der jeweilige Einsteller hier zur Verantwortung
gezogen werden können, müssen solche Beiträge von den MODs entfernt werden.


Also wenn Ihr ein Bild im Internet seht, dass ihr hier gerne zeigen möchtet,
bitte nicht das Bild kopieren, sondern den Internet-Link hier einfügen.


DANKE
_____________________
Gruß
Frank
Frank@Pfalz
Beiträge: 8968
Registriert: 5. September 2008, 12:18

Re: ... warum Bilder und Beiträge gelöscht werden müssen

#2 Beitrag von Frank@Pfalz »

Quelle
Experteninterview mit Steffen Koch (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht) über das Urheberrecht

?? Was wird durch das Urheberrecht alles geschützt?

Antwort: Das Urheberrecht schützt alle Werke, die aus einer geistigen Schöpfungsleistung entstehen. Darunter fallen unter anderem Sprachwerke, Werke der bildenden Kunst, Lichtbilder, Filme, aber auch z.B. Computerprogramme und wissenschaftliche Darstellungen. Voraussetzung ist immer, dass dem Werk eine geistig Schöpfungsleistung zu Grunde liegt.


?? Welchen Schutz gewährt das Urheberrecht dem Urheber?

Antwort: Der Urheber hat das Recht, zu entscheiden, ob sein Werk veröffentlicht wird und ob es vervielfältigt, gesendet oder anderweitig verwendet werden darf. Daneben hat der Urheber so genannte Urheberpersönlichkeitsrechte, d.h. er hat unter anderem das Recht, als Urheber des Werkes bezeichnet zu werden.


?? Wie lange schützt das Urheberrecht den Urheber?

Antwort: Das Urheberecht gilt für 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Eine Ausnahme stellen Lichtbilder dar, das sind einfache Fotografien, so genannte Schnappschüsse, die nur für 50 Jahre nach dem Erscheinen Schutz genießen.


?? Gilt das Urheberrecht auch fürs Internet?

Antwort: Selbstverständlich gilt auch im Internet das Urheberrecht.


?? Was sollten Internetsurfer beachten, um das Urheberrecht nicht zu verletzen?

Antwort: Internetnutzer sollten Bilder, Musik, Filme oder Computerprogramme nicht einfach vervielfältigen oder in der Öffentlichkeit verwenden, weil hierdurch oftmals Rechte Dritter verletzt werden. Das fängt an bei einem Bild, das aus dem Internet kopiert wird und für eigene Zwecke im Internet verwendet, also öffentlich zugänglich gemacht wird, und geht weiter bei der Verbreitung von Musik und Filmen oder Computerspielen in so genannten Tauschbörsen. Auch hier findet ein öffentliches Zugänglichmachen statt, das als eigene Nutzungshandlung nur dem Rechteinhaber zusteht.

?? Darf man Grafiken, Fotos oder Texte von einer Internetseite kopieren, wenn der Inhaber der Internetseite ausdrücklich erlaubt?

Antwort: Man könnte glauben, das sei erlaubt, das Risiko dabei besteht aber darin, dass die Person, die Ihnen die Erlaubnis erteilt, auch der Inhaber der Rechte sein muss. Gerade dies weiß man aber nicht. Erhalte ich also eine Erlaubnis, Inhalte aus dem Internet zu kopieren und der eigentliche Rechteinhaber ist damit nicht einverstanden, hilft mir die Erlaubnis des Betreibers einer Internetseite auch nicht weiter, sofern dieser Betreiber nicht gleichzeitig auch Inhaber der Rechte ist. Ich verletze in einem solchen Fall trotzdem die Nutzungsrechte des eigentlichen Rechteinhabers. Die Gerichte fordern, dass eine Person, die fremdes geistiges Eigentum verwendet sich Sicherheit darüber verschafft, dass derjenige, der die Erlaubnis erteilt hat, auch Inhaber der Rechte ist. In der Praxis führt dies häufig zu Problemen, weil diese Sicherheit nur schwer zu erlangen ist.


?? Was passiert, wenn ich das Urheberrecht verletze? Welche Strafen drohen?

Antwort: Es bestehen zum einen zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung und Schadenersatz, zum anderen stellt die Urheberrechtsverletzung aber auch einen Straftatbestand dar. Bereits die zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche können in den Bereich von mehr als 1.000 EUR gehen, hinzukommen in der Regel Anwaltskosten im Bereich von einigen hundert bis zu tausend Euro.
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Gruß
Frank
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