q.treiber hat geschrieben:Ack, zu meinen letzten 40Kkm war ich ohne Cam unterwegs. Die gesamte Filmgedönsmacherei kostet nur Zeit. Filmgeschwindigkeit ist ungleich Fahrgeschwindigkeit. Teilweise ist das richtig ätzend wenn der Kopf viel zu schnell hin und zurück schwenkt um etwaiges Panorama zu erfassen.
Anderseits....es dümpelt noch ein "uncut" vom Juni 2012 im Archiv: Gesperrte Auffahrt(Murenabgang) zur Triebener Höhe im Archiv incl. Dialog mit dem Össi-Bundespolizist.

Sagt mal ist das eigentlich jetzt Forenübergreifend überall der Fall, dass entweder der Fred zugemüllt wird, oder einfach mal völlig kontraproduktiv mist geschrieben wird?
Meine Frage zielte einfach nur auf die Legalität einer ActionCam in Österreich oder Italien ab! Nicht etwa über den Sinn oder eben Unsinn einer ActionCam im realen Gebrauch! Vielleicht benutze ich die, Lenkerfeste, Cam für mich, um meinen Fahrstil zu korrigieren oder evtl Fehler zu sehen. Vielleicht benutze ich die Cam auch einfach nur, um spontan irgendwo ein Foto zu schiessen (ja die Virb kann das ohne anhalten zu müssen, ich nämlich nicht, ohne vorher im Tankrucksack wühlen zu müssen).
Aber völlig zusammenhanglos über das Thema ledern und einfach mal alles infrage zu stellen, was andere vorhaben, muss wohl neuer Volkssport im Netz sein!
Aber um mir die Frage selbst zu beantworten, es ist verboten in Österreich eine DashCam zu betreiben, ebenso wie Radarwarner! Falls es noch jemanden Interessiert! Jetzt ist nur die Frage ob ein montierte ActionCam als DashCam gilt! Aber nachdem ich das jetzt nicht "live" erleben wollte, habe ich, auch um die Gemeinde hier zu beruhigen und in Ihrer Meinung zu bestätigen, einfach die Virb zuhause gelassen!
Und bitte, lasst doch einfach mal die anderen Ihre Dinge tun und redet nicht immer dagegen! Ausser es fragt Euch jemand nach Eurer Meinung. Ein Forum lkebt zwar von vielen Meinungen und das Wissen steigt, aber manche fragen sind eindeutig und da muss das gefragte nicht zwingend immer infrage gestellt werden...
