Garantiebeginn

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yy-zz
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Garantiebeginn

#1 Beitrag von yy-zz »

Hallo zusammen,
kurze Frage.

Ab wann beginnt die Garantie bei einem neu gekauften BMW Motorrad ?

Ich habe gelesen, dass dies von den Herstellern
unterschiedlich gehandhabt wird.

Beispiel. Ich kaufe das Motorrad neu im Okt. 23
melde es aber erst zum April 24 an.

Beim TÜV ist es ja so, dass der erst mit der Zulassung beginnt.

Gruß und vielen Dank
Pumpe
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Re: Garantiebeginn

#2 Beitrag von Pumpe »

Hallo
Meiner Meinung nach klar mit dem Kauf. Der Händler weiss doch nicht, was der Kunde mit dem Produkt alles treibt. Könntest ja auch auf Privatgelände damit fahren. Bei einem Gebrauchtkauf Ende Oktober hatte ich genau das Thema mit dem Händler. Ich hatte im erklärt, dass mir die dreimonatige Garantie über den Winter nichts nützt. Er hatte damals auf 6 Monate aufgestockt. Kann er bei einer Gebrauchten Fremdmarke als Händler wahrscheinlich problemlos entscheiden. Bei einer Neumaschine ab Werk kann er das wahrscheinlich nicht.
Gruss
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CDDIETER
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Re: Garantiebeginn

#3 Beitrag von CDDIETER »

Hallo,
Wenn jemand ein neues Fahrzeug ohne Anmeldung als Kapital Anlage einmottet, so beginnt die Garantie nicht erst nach 10 Jahren, wenn er das Fahrzeug vielleicht anmeldet.
Wenn sich ein Händler auf eine kurzfristige Garantie Verlängerung einläßt, so haftet er dafür selber, nicht der Hersteller. Aber was macht man nicht alles, um ein Mopet noch im Herbst zu verkaufen.
Gruß aus den "Holländischen Bergen"

CdDieter
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uelbich
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Re: Garantiebeginn

#4 Beitrag von uelbich »

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung vom Garantiegeber.
Es gibt keine gesetzliche Regelung zur Garantie!

In der Frage auf BMW bezogen.
Der Beginn steht in den Garantiebedingungen.

Wer lesen kann ist auch heute noch im Vorteil.

Und Garantie nicht mit Gewährleistung verwechseln!

p.s. alle Angaben ohne Gewähr und unter Ausschluss des Rechtsweges. Dies ist keine Rechtsberatung.
Gruß Reiner
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oliwink
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Re: Garantiebeginn

#5 Beitrag von oliwink »


uelbich hat geschrieben:Die Garantie ist eine freiwillige Leistung vom Garantiegeber.
Es gibt keine gesetzliche Regelung zur Garantie!
Hallo,
da muß ich dir Recht geben, wurde mir auch von einem OLG in der 2. Instanz auch so bestätigt.

Gruß
Oliver

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CDDIETER
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Re: Garantiebeginn

#6 Beitrag von CDDIETER »

Hallo,
Also Garantie Bedingungen immer schriftlich bestätigen lassen! Das geht bei vielen Herstellern auch schon online.
Gruß aus den "Holländischen Bergen"

CdDieter
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Peter.BMW.GS
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Re: Garantiebeginn

#7 Beitrag von Peter.BMW.GS »

Genau
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Weissblau
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Re: Garantiebeginn

#8 Beitrag von Weissblau »

Ist es nicht so das BMW seit Ewigkeiten keine Herstellergarantie gibt!?!
Sie lassen alles über die Gewährleistung laufen. Behandeln diese aber als wäre es eine Garantie.

Diese beginnt ab dem Tag der Fahrzeug-Überlassung an den Käufer.
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CDDIETER
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Re: Garantiebeginn

#9 Beitrag von CDDIETER »

Hallo,
Oder sie lassen sich die Garantie extra bezahlen :oops:
https://www.bmw.de/de/topics/neuwagen/g ... stung.html
Gruß aus den "Holländischen Bergen"

CdDieter
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joerg58kr
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Re: Garantiebeginn

#10 Beitrag von joerg58kr »

BMW bietet im Gegensatz zur gesetzlichen Gewährleitung von 2 Jahren sogar drei für Neufahrzeuge. Danach besteht die Möglichkeit eine Gebrauchtfahrzeuggarantie bei der Garant Versicherung abzuschließen. Früher lief das mal über CAR-Garantie
https://www.bmw-motorrad.de/de/service/ ... ranty.html
https://www.bmw-motorrad.de/de/service/ ... -fahrspass
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Peter.BMW.GS
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Re: Garantiebeginn

#11 Beitrag von Peter.BMW.GS »

Es gibt Unterschiede zwischen der Garantie und Gewährleistung, das sollte man beachten. Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers und bietet in der Regel zusätzlichen Schutz über die gesetzliche Gewährleistung hinaus. Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben. Das ist der wichtigste Unterschied. Einen guten Artikel zu Garantie und Gewährleistung beim Motorradkauf gibt es bei estimoto https://estimoto.de/ratgeber/gewaehrlei ... e-motorrad
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