Ab 2006 soll ja für uns alle auch die Abgasuntersuchen
Abgasuntersuchung
- @andi
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Abgasuntersuchung
Hallo miteinander
Ab 2006 soll ja für uns alle auch die Abgasuntersuchen
durchgeführt werde. Kann mir eine Sagen welch Euro Norm mein Moped erfüllen muss K1200GT / 130 PS / Baujahr 2002?
Ab 2006 soll ja für uns alle auch die Abgasuntersuchen
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K1200GT, 07/2006-06/2025
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Gruß Dirk
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- helmi123 (inaktiv)
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Hallo,
ich wollte nicht wissen zu welchem Zeitpunkt die ASU erfolgt. Es ist Interessanter welche EURO Norm das Motorrad erfüllt und erfüllen muss.
Aus dem Fahrzeugschein geht leider nicht hervor unter Ziffer 5 steht nur OTTO/GKAT 51

ich wollte nicht wissen zu welchem Zeitpunkt die ASU erfolgt. Es ist Interessanter welche EURO Norm das Motorrad erfüllt und erfüllen muss.
Aus dem Fahrzeugschein geht leider nicht hervor unter Ziffer 5 steht nur OTTO/GKAT 51
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Gruß Dirk
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Es ist wie Helmi schrieb:
Keiner kann Dir momentan sagen, welche Kriterien oder Normen gelten sollen. Auch "die da oben" nicht! Deshalb ist Helmi's Aussage das an Informationen verfügbare Maximum...
Dietmar
Keiner kann Dir momentan sagen, welche Kriterien oder Normen gelten sollen. Auch "die da oben" nicht! Deshalb ist Helmi's Aussage das an Informationen verfügbare Maximum...
Dietmar
Gruß Dietmar
Aktuell: Kawa Z1000SX silber
... und meine Spaßmaschine
Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und zu hoffen, dass sich etwas ändert. (Einstein)
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- helmi123 (inaktiv)
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Soviel wie ich weiß, dürfen G-Kat Maschinen im erhöhten Leerlauf maximal 0,3 Volumenprozent CO emittieren. U-Kat ohne Lambdaregelung hingehend mit einfachen Leerlauf 4,5 Volumenprozent emittieren(Motorrad News 1/2006). Ich hatte angenommen jemand kann mir etwas dazu sagen ist aber auch kein Problem.
Ach Helmi, ich Tanke Rapsöl.

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- helmi123 (inaktiv)
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Biker1966
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Hallo Andi,
siehe mal in deiner Zulassung unter zu 1 nach.
Dort steht eine 6stellige Ziffernfolge.Die letzten beiden Ziffern
sind wichtig z.B.
10-19 = Euro 1
20-29 = Euro 2
30-39 = Euro 3
hast Du aber wie ich die doppelt 00 fürchte das wir die 0 gewählt haben
und auf Gnade von BMW ausgeliefert sind für eine Nachträgliche
Umschlüßelung.
Da aber die Software- und Tester-Hersteller noch keine Angebote an
die Werkstätten gemacht werden wird es von der Innung eine Duldungsphase geben bis sich alle Werkstätten eingedeckt haben,
Im Moment haben die Innunge genug mit der Diesel-OBD zu tuen.
Ich denke wer bis Mitte des Jahres bei der Hauptuntersuchung war
wird noch keine AU machen müßen und hat somit wieder 2Jahre Zeit,
liebe Grüße
Ralf
siehe mal in deiner Zulassung unter zu 1 nach.
Dort steht eine 6stellige Ziffernfolge.Die letzten beiden Ziffern
sind wichtig z.B.
10-19 = Euro 1
20-29 = Euro 2
30-39 = Euro 3
hast Du aber wie ich die doppelt 00 fürchte das wir die 0 gewählt haben
und auf Gnade von BMW ausgeliefert sind für eine Nachträgliche
Umschlüßelung.
Da aber die Software- und Tester-Hersteller noch keine Angebote an
die Werkstätten gemacht werden wird es von der Innung eine Duldungsphase geben bis sich alle Werkstätten eingedeckt haben,
Im Moment haben die Innunge genug mit der Diesel-OBD zu tuen.
Ich denke wer bis Mitte des Jahres bei der Hauptuntersuchung war
wird noch keine AU machen müßen und hat somit wieder 2Jahre Zeit,
liebe Grüße
Ralf
- @andi
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2006: Neues vom Amtsschimmel
Abgasuntersuchung
(03.02.2006)
Berlin (hor) – Ursprünglich war die Abgasuntersuchung für Motorräder und Roller zum 1. Januar 2006 geplant. Doch die Verordnung ging im Trubel des Regierungswechsels unter und wird wohl erst im Februar 2006 den Bundesrat passieren (MOTORRADonline berichtete). Deshalb rechnet das Bundesverkehrsministerium jetzt mit der Einführung zum 1. April 2006. Die Abgasuntersuchung (AU) für Krafträder erfolgt als Bestandteil der alle zwei Jahre fälligen Hauptuntersuchung (HU). Es gibt also wie bislang nur eine einzige Plakette auf dem Nummernschild. Je nach Aufwand, Zylinderzahl und beauftragter Prüfstelle wird die Hauptuntersuchung jedoch zwischen 20 und 35 Euro teurer.
Alle Krafträder und -roller sowie alle Leichtkrafträder und -roller, die ab 1. Januar 1989 erstmals zugelassen worden sind, müssen zur Abgasuntersuchung. Gemessen wird der Kohlenmonoxidgehalt im Leerlauf, bei Motorrädern mit geregelten Katalysatoren im erhöhten Leerlauf. Der Grenzwert ist 4,5 Volumenprozent und 0,3 Volumenprozent bei Bikes mit G-Kat. "Wir erwarten bei den allermeisten Motorrädern keine Schwierigkeiten, diese Hürde zu schaffen", so der Ressortleiter Technik beim Industrie-Verband Motorrad, Christoph Gatzweiler.
Die Geräuschuntersuchung wird ebenfalls fester Bestandteil der Hauptuntersuchung. Pflicht ist eine subjektive Geräuschbeurteilung. Glaubt der Prüfer, das Motorrad sei zu laut, kann er als Ergänzung das Standgeräusch messen. "Die vorgesehenen Untersuchungen zur Beurteilung des Abgas- und Geräuschverhaltens der Krafträder sind Einstiegslösungen auf relativ niedrigem Niveau", so das Bundesverkehrsministerium. "Parallel zu ihrer Einführung soll aber mit einem begleitenden Forschungsvorhaben abgeklärt werden, ob, und wenn ja, welche Möglichkeiten zur Verbesserung der Untersuchungen bestehen." Schöne Aussichten. Die Abgasuntersuchung kann auch als eigenständiger Teil von anerkannten Werkstätten durchgeführt werden, die über einen geeigneten Prüfraum, ein Messgerät zur Ermittlung der Motortemperatur sowie ein geeichtes CO-Abgasmessgerät verfügen.
quelle http://www.motorradonline.de
(03.02.2006)
Berlin (hor) – Ursprünglich war die Abgasuntersuchung für Motorräder und Roller zum 1. Januar 2006 geplant. Doch die Verordnung ging im Trubel des Regierungswechsels unter und wird wohl erst im Februar 2006 den Bundesrat passieren (MOTORRADonline berichtete). Deshalb rechnet das Bundesverkehrsministerium jetzt mit der Einführung zum 1. April 2006. Die Abgasuntersuchung (AU) für Krafträder erfolgt als Bestandteil der alle zwei Jahre fälligen Hauptuntersuchung (HU). Es gibt also wie bislang nur eine einzige Plakette auf dem Nummernschild. Je nach Aufwand, Zylinderzahl und beauftragter Prüfstelle wird die Hauptuntersuchung jedoch zwischen 20 und 35 Euro teurer.
Alle Krafträder und -roller sowie alle Leichtkrafträder und -roller, die ab 1. Januar 1989 erstmals zugelassen worden sind, müssen zur Abgasuntersuchung. Gemessen wird der Kohlenmonoxidgehalt im Leerlauf, bei Motorrädern mit geregelten Katalysatoren im erhöhten Leerlauf. Der Grenzwert ist 4,5 Volumenprozent und 0,3 Volumenprozent bei Bikes mit G-Kat. "Wir erwarten bei den allermeisten Motorrädern keine Schwierigkeiten, diese Hürde zu schaffen", so der Ressortleiter Technik beim Industrie-Verband Motorrad, Christoph Gatzweiler.
Die Geräuschuntersuchung wird ebenfalls fester Bestandteil der Hauptuntersuchung. Pflicht ist eine subjektive Geräuschbeurteilung. Glaubt der Prüfer, das Motorrad sei zu laut, kann er als Ergänzung das Standgeräusch messen. "Die vorgesehenen Untersuchungen zur Beurteilung des Abgas- und Geräuschverhaltens der Krafträder sind Einstiegslösungen auf relativ niedrigem Niveau", so das Bundesverkehrsministerium. "Parallel zu ihrer Einführung soll aber mit einem begleitenden Forschungsvorhaben abgeklärt werden, ob, und wenn ja, welche Möglichkeiten zur Verbesserung der Untersuchungen bestehen." Schöne Aussichten. Die Abgasuntersuchung kann auch als eigenständiger Teil von anerkannten Werkstätten durchgeführt werden, die über einen geeigneten Prüfraum, ein Messgerät zur Ermittlung der Motortemperatur sowie ein geeichtes CO-Abgasmessgerät verfügen.
quelle http://www.motorradonline.de