Legale Nachrüstung von Xenonlicht ab sofort möglich!

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Eifelzug
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Legale Nachrüstung von Xenonlicht ab sofort möglich!

#1 Beitrag von Eifelzug »

Hallo Leute

Seit ca. einem Monat gibt es eine neue Übergangsvorschrift zum Thema Xenonlicht nachrüsten. In den nächsten Tagen bekomme ich die Prüfanweisung gemailt, aber vorab kann ich schon jetzt sagen:

- Bauartgeprüfte Nachrüstsätze dürfen auch im Motorrad verbaut werden gemäß Herstellervorgaben und Verwendungsbereich.
- Das Motorrad muss über eine leicht zugängliche Verstellmöglichkeit des Scheinwerfers verfügen und diese muss ohne Einsatz von Werkzeug nutzbar sein.
- Eine Scheinwerferreinigungsanlage wird nicht vorausgesetzt.

Die Prüfer von den einzelnen Prüforganisationen sollten das alle inzwischen wissen. Ich habe es von unserem DEKRA Prüfer erfahren.

Das heißt, ab sofort ist eine legale Nachrüstung möglich! :D

Grüße
Paul
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Dietmar Hencke
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Re: Legale Nachrüstung von Xenonlicht ab sofort möglich!

#2 Beitrag von Dietmar Hencke »

Eifelzug hat geschrieben:- Bauartgeprüfte Nachrüstsätze dürfen auch im Motorrad verbaut werden gemäß Herstellervorgaben und Verwendungsbereich.
Heißt das, dass die von BMW kommen müssen ???? Oder ist das 'ne ABE ??? Oder was ????
Gruß Dietmar

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Jürgen Scheeff
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Re: Legale Nachrüstung von Xenonlicht ab sofort möglich!

#3 Beitrag von Jürgen Scheeff »

Schickst du mir dann auch die Prüfvorschrift ,wollte das Thema Xenon auch schon angehen .
Jürgen
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Dieter Siever
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Re: Legale Nachrüstung von Xenonlicht ab sofort möglich!

#4 Beitrag von Dieter Siever »

Jürgen Scheeff hat geschrieben:Schickst du mir dann auch die Prüfvorschrift ,wollte das Thema Xenon auch schon angehen .
Mir bitte auch. Dann kann ich da was in unserer Wiki dazu schreiben.

Dieter
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Eifelzug
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Re: Legale Nachrüstung von Xenonlicht ab sofort möglich!

#5 Beitrag von Eifelzug »

Hallo

Der Hersteller des Nachrüstsatzes z.B. Hella benötigt eine „ABE“ für sein System. Der Verwendungsbereich bezeichnet die Fahrzeughersteller mit den jeweiligen Typen, wo der Nachrüstsatz verbaut werden darf. Sobald ich die Prüfanweisung habe werde ich Ross und Reiter nennen können. Die Prüfingenieure von den einschlägigen Prüforganisationen müssen es jetzt schon wissen. Meines wissen nach gibt es ab Werk nur ein Fahrzeug mit Xenonlicht, das ist die BMW K1200 GToder 1300 GT. Die Fahrzeuge haben dann eine Niveauregulierung. Vermutlich ist die GT auch die Basis gewesen für die Übergangsvorschrift.

Grüße
Paul

PS: Natürlich leite ich euch dann die eMail weiter von der DEKRA
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Eifelzug
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Re: Legale Nachrüstung von Xenonlicht ab sofort möglich!

#6 Beitrag von Eifelzug »

Hallo Leute

hier wie versprochen das Dokument von der DEKRA.
Ich musste es leider scannen, da ich es heute in Papierform bekommen habe.

http://sphotos.ak.fbcdn.net/hphotos-ak- ... 4006_n.jpg

http://sphotos.ak.fbcdn.net/hphotos-ak- ... 1203_n.jpg
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LuK
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Re: Legale Nachrüstung von Xenonlicht ab sofort möglich!

#7 Beitrag von LuK »

...hier ist aber von einer "Scheinwerfernachrüstung" die Rede und nicht vom Leuchtmittel :roll: Somit dürften die Umrüstsätze mit Entladungslampen in den "Standardscheinwerfern" nach wie vor nicht erlaubt sein, oder?
Es grüßt Lutz aus dem Vogtland!
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http://up.picr.de/1039922.jpg http://up.picr.de/13388012jw.jpg
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Re: Legale Nachrüstung von Xenonlicht ab sofort möglich!

#8 Beitrag von Onedesign »

Da die entprechenden Kennungen auf der Streuscheibe fehlen, kann man getrost davon ausgehen, daß die Bucht-Nachrücstsätze keine Freigabe erhalten werden. :?
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Eifelzug
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Re: Legale Nachrüstung von Xenonlicht ab sofort möglich!

#9 Beitrag von Eifelzug »

Onedesign hat geschrieben:Da die entprechenden Kennungen auf der Streuscheibe fehlen, kann man getrost davon ausgehen, daß die Bucht-Nachrücstsätze keine Freigabe erhalten werden. :?
Eine Streuscheibe dürfen die Scheinwerfer auf keinen Fall haben! Dann geht es gar nicht mit der Nachrüstung.
Die einschlägigen Hersteller für Zubehör und Nachrüstungen werden jetzt vermutlich entsprechende Angebote schaffen.

Grüße
Paul :D
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slyly
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Re: Legale Nachrüstung von Xenonlicht ab sofort möglich!

#10 Beitrag von slyly »

Schade, dachte ich kann meine Rockster Gesetzeskonform umrüsten... aber für so ein Volumenmodell wird wohl kaum einer den Entwicklungsaufwand betreiben. :(
olli
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Eifelzug
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Re: Legale Nachrüstung von Xenonlicht ab sofort möglich!

#11 Beitrag von Eifelzug »

slyly hat geschrieben:Schade, dachte ich kann meine Rockster Gesetzeskonform umrüsten... aber für so ein Volumenmodell wird wohl kaum einer den Entwicklungsaufwand betreiben. :(
Hat die Rockster die Scheinwerfer von der 1150er GS :?:

Grüße
Paul :D
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slyly
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Re: Legale Nachrüstung von Xenonlicht ab sofort möglich!

#12 Beitrag von slyly »

Eifelzug hat geschrieben:
Hat die Rockster die Scheinwerfer von der 1150er GS :?:

Grüße
Paul :D
Denke mal das sind die gleichen Leuchteinheiten.
olli
ezimmka
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Re: Legale Nachrüstung von Xenonlicht ab sofort möglich!

#13 Beitrag von ezimmka »

Würde wenn möglich auch nachrüsten auf Xenonlicht, bitte Kopie von Freigabe und Lieferrant zumailen.
MfG Zimmermann
biker65
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Re: Legale Nachrüstung von Xenonlicht ab sofort möglich!

#14 Beitrag von biker65 »

hallo habe seit kurzem eine bmw k1200 r und würde auch gerne auf xenon nachrusten
ween ihr doch bitte so nett seit und mir herrstelleer und prüfvorschrift zumailen könnt
beste grüße Thomas Mann
Frank@Pfalz
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Re: Legale Nachrüstung von Xenonlicht ab sofort möglich!

#15 Beitrag von Frank@Pfalz »

Hey Thomas, das Thema ist von 2010, also 5 Jahre alt; da dürfte nichts mehr kommen.
_____________________
Gruß
Frank
yadappes
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Re: Legale Nachrüstung von Xenonlicht ab sofort möglich!

#16 Beitrag von yadappes »

Xenon ist eh von gestern. Die Zukunft gehört LED.
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