ChristianS hat geschrieben: 23. Februar 2019, 16:47
Du beschreibst hier aber nicht die CarGarantie Bike by BMW Motorrad, oder?
Die CarGarantie bzw. Garantie Verlängerung von BMW umfasst leider nicht alles, beziehungsweise es wird vieles ausgeschlossen, was in den AGBs versteckt wird. Nur diese AGBs findest du nirgends bzw. wird dir dein

wahrscheinlich auch nicht bei Vertragsabschluss übergeben.
Bei meiner R12RS wurde im Herbst die Gabel undicht, o.k. eigentlich kein Problem, da Garantieverlängerung. Mein

hat sich zwar erst geziert, insbesondere da ja auch das Gabelöl über die Bremse gelaufen war. Die (ESA-)Gabel ist ja zum Glück in der Garantieverlängerung mit drin, Bremsanlage nicht. Deshalb hatte ich nochmal nach den Garantiebedingungen gefragt, aber es konnten mir keine gegeben werden. Soweit so gut. Die Gabel wurde wurde erst einmal instand gesetzt, der Bremse war nichts passiert. Die Reparaturrechnung wurde auf 0,00 Euro ausgestellt. Einige Wochen später dann der Anruf, CarGarantie würde das Gabelöl nicht übernehmen, das stände so in den Garantiebedingungen. Nun ich will euch hier lieber die Diskussion mit meinem

ersparen. Wenn ich den Chef im Frühjahr persönlich wiedertreffe, ...........
Also passt auf, was in der Garantieverlängerung, sprich CarGarantie von BMW Motorrad, wirklich drinsteckt, das hat nichts mit der normalen Werksgarantie/-gewährleistung zu tun.
K12RS von 01/00-02/13 über 130TKM, 06/12 bis 06/15 F800ST, jetzt wieder RS aber mit einem R davor: -> R12RS (LC) K54 BJ 06/2015, dazu noch eine F800ST K71 BJ 01/2012
Halsatmer - ☺Knopf im Hals ☺
Wiki