Hallo Leute.
War gestern auf großer Tour (Hahntennjoch, Reschen, Timmelsjoch, Meran....680KM) mit meinem Kumpel. Der fährt Yamaha FJR1300. Beim Tanken stellten wir unsere Zähler stets auf Null. Bei 91 KM auf der K, hatte die FJR 97 KM zurückgelegt, bei gleicher Strecke. Je mehr KM gefahren wurde, desto größer der Unterschied .
Ich denke, daß hier die K zuwenig zählt, vielleicht die Yamaha zuviel.
Dabei haben wir auch festgestellt, daß die K etwas weniger schluckt (98PS). Bei der Tour bin ich sogar unter 6 Liter gekommen. Zuvor hatte sie stets 7 Liter verbraucht. Doch hat mein Schrauber die autom. Synchronisation abgeklemmt und selbst eingestellt.
Zeigt der Tacho 270 gefahrene KM an, sind es vielleicht echte 310. Das ändert auch den Spritverbrauch nicht unerheblich.
wenn man es genau nimmt sind Tachometer und Km-Zähler nur Schätzeisen.
So weit ich es weis, darf ein Tachometer vom Gesetzgeber her sogar 10% voreilen, er darf aber auf keinen Fall nacheilen.
Motorradfreak65 hat geschrieben:
wenn man es genau nimmt sind Tachometer und Km-Zähler nur Schätzeisen.
Genau Harald, ich war mal eine Woche lang mit einem Yamaha-VMAX Treiber unterwegs. Abgesehen davon, dass wenn er liegenblieb, ich Sprit im Kanister ankarrte, zeigte seine Uhr um 10% mehr als mein K12-Instrument. Korrekturgerechnet, brauchte sein Versagermotor mindestens einen Liter mehr auf 100km
"Es ist so schön ein Schwein zu sein" ... trällert Pezi
Motorradfreak65 hat geschrieben:So weit ich es weis, darf ein Tachometer vom Gesetzgeber her sogar 10% voreilen, er darf aber auf keinen Fall nacheilen.
Habe mal zu dem Thema ein bissl gegoogelt:
Tacho:
Trotz der genannten Ungenauigkeitsfaktoren darf nie weniger als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit angezeigt werden (wichtig für die Einhaltung von Tempolimits). Der notwendige Toleranzbereich der Anzeige muss also nach "oben" verlagert werden, d.h. angezeigt wird grundsätzlich mehr als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit.
Gesetzlich zulässig ist eine Voreilung von 10 % zuzüglich 4 km/h (§57 StVZO). Bei 50 km/h darf die Voreilung also bis zu 9 km/h, bei Tempo 100 bis zu 14 km/h betragen. Diese recht großzügigen Toleranzwerte sind eine Folge der Angleichung europäischer Bauvorschriften (hier: Richtlinie ECE R-39).
Wegstreckenzähler:
Beim Wegstreckenzähler ist (§ 57 StVZO) die maximal zulässige Abweichung auf 4% beschränkt.
Der Kilometerzähler der K geht ca. 10% nach wie auch meiner, upps dann hat meine Dicke ja schon 94.160 TKM anstatt 85.600 auf dem Buckel .
Der Tachometer ( Geschwindigkeitsschätzeisen) geht in der Regel ca. 5% vor.
Unsere Kollegen mit diesen neumodischen elektronischen Straßenkarten an Board werden dies sicher bestätigen können.
Ich habe mir vor drei Wochen einen Fahrradtacho gegönnt, unter anderem auch, weil ich dem Kilometerzähler nicht getraut habe.
Fahrradtacho und Originaltacho zeigen zwar exakt das selbe Tempo an, der Kilometerzähler meiner K geht aber 8% nach. Bei den Inspektionkosten bin ich da nicht traurig drüber!
Es wird nicht über die Geschwindigkeit gesprochen, es ist der Kilometerzähler. Da gab es zumindest bis zur 589 Abweichungen mit ca. 7-10% nach unten. Alle 589 zeigen weniger an.
Richtig, das sind zwei absolut unterschiedliche Schuhe. Auch der Gesetzgeber erlaubt dort jeweils unterschiedliche Toleranzen/Abweichungen.
Laut § 57 Abs. 3 StVZO +/− 4 % darf die Abweichung des Wegstreckenzählers betragen, die 589 lag bei weitem drüber (in der Abweichung)
Ein Tachometer hingegen darf bei Fahrzeugen ab EZ1991 +10 % +4 km/h anzeigen. Also bei realen Tempo 100 sind auf dem Tacho 110+4=114Km/h erlaubt, aber nie Zuwenig.
Bei den erwähnten 213 Km/h sind das dann sogar 234,3+4=238,3 Km/h
K12RS von 01/00-02/13 über 130TKM, 06/12 bis 06/15 F800ST, jetzt wieder RS aber mit einem R davor: -> R12RS (LC) K54 BJ 06/2015
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wenn man es genau nimmt sind Tachometer und Km-Zähler nur Schätzeisen.
So weit ich es weis, darf ein Tachometer vom Gesetzgeber her sogar 10% voreilen, er darf aber auf keinen nachgehen
joerg58kr hat geschrieben: 29. März 2022, 06:50
Richtig, das sind zwei absolut unterschiedliche Schuhe. Auch der Gesetzgeber erlaubt dort jeweils unterschiedliche Toleranzen/Abweichungen.
Laut § 57 Abs. 3 StVZO +/− 4 % darf die Abweichung des Wegstreckenzählers betragen, die 589 lag bei weitem drüber (in der Abweichung)
Ein Tachometer hingegen darf bei Fahrzeugen ab EZ1991 +10 % +4 km/h anzeigen. Also bei realen Tempo 100 sind auf dem Tacho 110+4=114Km/h erlaubt, aber nie Zuwenig.
Bei den erwähnten 213 Km/h sind das dann sogar 234,3+4=238,3 Km/h
Oh, dann sind die Toleranzwerte ja gar nicht so schlecht bei BMW. Die Distanz kann meine Insta 360 Kamera ebenfalls auswerten, werde ich demnächst mal prufen, wie genau die Distanzmessung beim Tacho ist. Geschwindigkeit ist ja relativ im kleinen Toleranzrahmen (Faktor 1,033).
Deshalb muss man auch schon immer brav auf seine legale Geschwindigkeit achten, viel Abzug ist nicht zu erwarten....
Schon alles gut. Du hast eine LC Bj. irgendwas 2018. Der Thread ging über die K12RS, das sind fast 20 Jahre. Irgendwann sollten die Kerle es auch einmal hinbringen. Die K41 war dann deutlich besser in der Wegstrecke, der Sensor wurde da verlegt von der Achse zum Getriebe oder umgekehrt.