Für alle die das schon wieder vergessen hatten.
Schaut euch mal das Video TÜV-Änderungen 2020 unter mopedreifen.de an.
Da findet sich auch der Hinweis zu meiner K1200RS Bj. 1997
ABE Fahrzeug besitzt keine EU-Zulassung (älter 2000) und ist von der Änderung Verkehrsblatt 15-2019 betroffen.
Denn in meinem Schein stehen explizit mehrere Reifenpaare mit Hersteller und Reifenbezeichnung. Und eigentlich
gilt die ABE nur für diese Reifen. War bisher mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung kein Problem. Heißt aber jetzt
Herstellerbescheinigung zum Reifenumbau und muss eingetragen werden.
Was heißt das jetzt für mich konkret (nach Rücksprache bei TÜV und Zulassungsstelle) für die neuen Reifen die ich jetzt kaufen muss.
1. ich suche mir möglichst neu auf den Markt gekommene Reifen, damit ich die später nochmal nachkaufen kann ohne neue Eintragung.
2. ich lasse sie montieren
3. ich fahre zum TÜV mit der Herstellerbescheinigung zum Reifenumbau" und lasse den Umbau begutachten

4. mit meinem Gutachten fahre ich zur Zulassungsstelle und lasse die genaue Reifenbezeichnung eintragen (dabei den alten weißen Brief und Schein nicht vergessen, der wird eingezogen und durch die neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 ersetzt)
5. jetzt kann mich die Rennleitung nicht mehr wegen Fahrens eines Fahrzeugs mit erloschener Betriebserlaubnis festsetzen.
6. habe jede Menge Geld und Zeit sinnlos verplempert

Und ich mir sicher, die Einzigen die das genau wissen ist die Sonderprüfgruppe Motorrad der Polizei.
Falls ich das nur geträumt habe bitte mich eines besseren belehren.
VG Stefan