Reifenbindung
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Reifenbindung
Hi,
für meine R850R steht ein Reifenwechsel an. Dazu wurde ja schon viel geschrieben. Nun stehen in meiner Zulassungsbescheinigung Teil I unter 15.1 und 15.2 nur die Reifengrößen, jedoch keine Fabrikate. Unter 22 findet sich dann nur noch der Hinweis zu 15.1/15.2, dass ein Reifenpaar von einem Hersteller mit gleicher Geschwindigkeitsbezeichnung sowie gleicher Bauart zu wählen sei, mehr nicht. Wie seht ihr das - damit habe ich doch die Wahl, nagelneue Reifen mit den vorgegebenen Dimensionen zu verwenden, sprich muss nicht irgendetwas aus- oder eintragen lassen.
Grüße
Stefan
für meine R850R steht ein Reifenwechsel an. Dazu wurde ja schon viel geschrieben. Nun stehen in meiner Zulassungsbescheinigung Teil I unter 15.1 und 15.2 nur die Reifengrößen, jedoch keine Fabrikate. Unter 22 findet sich dann nur noch der Hinweis zu 15.1/15.2, dass ein Reifenpaar von einem Hersteller mit gleicher Geschwindigkeitsbezeichnung sowie gleicher Bauart zu wählen sei, mehr nicht. Wie seht ihr das - damit habe ich doch die Wahl, nagelneue Reifen mit den vorgegebenen Dimensionen zu verwenden, sprich muss nicht irgendetwas aus- oder eintragen lassen.
Grüße
Stefan
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Re: Reifenbindung
Vielen Dank für die umfangreiche Info. Ein Unding, aber so ist nun mal die Realität. Bei mir steht aber unter "k" gar nichts. Woher soll ich also wissen, was es da an Betriebsgenehmigungen gibt und damit gilt? Schräg...
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Re: Reifenbindung
kanst du beim tüv erfragen war heute beim TÜV süd der hat mir ein Blatt vom Kraftfahrt Bundesamt ausgedruckt welche reifen für die Maschine geht bzw. welche vom hersteller freigegben wurden.
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Re: Reifenbindung
Mach die Reifen drauf und gut...du hast eine Zulassung nach EG, wenn ich das richtig sehe...
Größe muß eh immer passen, sowie die Bauart und Traglast mit Geschwindigkeit
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Also bis dann,
Christian.
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Christian.
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- Schwenker66
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Re: Reifenbindung
Welches Baujahr ist deine?
Ich hatte eine R1100R Baujahr 1998 und die hatte keine EG Zulassung. Reifen mussten eingetragen werden 2020.
Ich hatte eine R1100R Baujahr 1998 und die hatte keine EG Zulassung. Reifen mussten eingetragen werden 2020.
Schönen Cruise
Martin
Martin
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Re: Reifenbindung
1997, Martin. Ich denke auch, dass hier keine EG Zulassung besteht. Schon unverständlich, nirgends steht was außer der Reifengröße, und dennoch...dann frage ich widerwillig(st) beim TÜV.
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Re: Reifenbindung
Ganz neu, war Freitag aufm TÜV, musste wg Reifenfabrikatsbindung meine alten abnehmen lassen (Vorbesitzer fuhr so
) heute auf der Zulassung Einträge (auch Schalldämpfer) .....steht jetzt "Reifen eines Herstellers", dh vorne und hinten gleiche Marke , welche ist jetzt egal , keine Fabrikatsbindung mehr ...das ist gesetzlich abgeschafft ...!
Beste Grüße,

Beste Grüße,
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Re: Reifenbindung
So steht es ja bei mir schon drin, seit 2008. Na dann halte ich mich einfach an das, was da steht, denn wenn jetzt aktuell dieser Satz gilt, warum sollte er, wenn auch älteren Datums, nicht auch in meinem Fall gelten. Danke für den Hinweis!
Grüße
Grüße
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Re: Reifenbindung
Leute ich habe mich da jetzt durchgekämpft, es ist eigentlich rel. einfach, ab Zulassung 2000/2001 steht im Schein, der jetzt Zulassungsbescheinigung Teil 1 heisst, hinter K eine Nummernabfolge die mit e* oder e1* beginnt bei diesen Motorrädern kann man jedes Reifenpaar aufziehen das der die Größe/Größen wie unter 15.1.und 15.2 hat man darf sogar vorn und hinten verschiedene Fabrikate (m.e. Quatsch) drauf machen!!! Bei älteren Modellen wie bei meiner R1100R von 1999 steht bei K G239* und unter 22 "zu G* bis 249* Reifenfabrikatsbindung gem Betriebserlaubnis..die hat man nicht aber der TÜV und es steht auch im alten Brief. Das kann man beim TÜV austragen lassen, ich habe morgen früh Termin kostet ca. 100 €. Es gib hier auch eine Kollegen der hat bei der Dekra in Kassel nur 37€ bezahlt!!Ich werde wohl mit dem TÜV nochmal verhandeln müssen. Grüße
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Re: Reifenbindung
hi ghwo, kannst Du bei Erfolg den Kontakt melden - welcher "TÜV" ist das, in welcher Stadt, wer ist Ansprechpartner? Habe bei meiner DEKRA Probleme.
Habe exakt die gleiche Konstellation.
Danke!
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- stefan_ntr
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Re: Reifenbindung
es läuft wohl auf eine einheitliche Lösung mit Freiraumprüfung zu
https://bvdm.de/politik-und-leistungen/ ... indung.php
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- Schwenker66
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- stefan_ntr
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Re: Reifenbindung
In unserem Fall ein völliger Quatsch.
Da erstellt der Prüfingenieur ein Gutachten und bestätigt das der Reifen im Motorrad genug Platz hat. Dazu wird der Reifen vermessen und geprüft ob er sich innerhalb eines gedachten Tunnels im Motorrad befindet. Wenn dieser Tunnel nirgends am Motorrad anstößt kann die Reifenfabrikatsbindung gelöscht werden.
Das ist natürlich Humbug, da nicht zu verstehen ist warum ein Reifen der in den Papieren angegebenen Größe nicht ins Motorrad passen soll, wenn er nicht z.B. Metzler Z4 sondern Sportec M5 heißt. Bis 2020 war es gar kein Problem.
Ich habe ja schon mal ausführlich zu dem Thema geschrieben. Letztes Jahr habe ich mir bei meiner K1200RS und der R1100S die aktuell montierten Reifen per Einzelabnahme eintragen lassen. Das auch, da meine Maschinen sich nicht mehr im unveränderten Originalzustand befinden (Stahlflex, Stoßdämpfer,...) und das alles gleich mit eingetragen wurde. Für diese Reifen-Eintragung war lustigerweise keine Freiraumprüfung notwendig.
Ich muss dieses Jahr im Mai/Juni mit beiden Maschinen zur HU. Ist erst mal kein Problem, da ja aktuell alles abgenommen und eingetragen. Bis dahin sollte es auch ein einheitliches Vorgehen wegen der kompletten Löschung der Reifenfabrikatsbindung geben. Vielleicht hat bis dahin auch einer eine Erleuchtung das die Freiraumprüfung überflüssig ist.
Allen Betroffenen rate ich sich erst mit der Prüfstelle zu unterhalten und dann einen Termin für die HU/Einzelabnahme zur Austragung der Reifenfabrikatsbindung zu vereinbaren.
VG Stefan
Da erstellt der Prüfingenieur ein Gutachten und bestätigt das der Reifen im Motorrad genug Platz hat. Dazu wird der Reifen vermessen und geprüft ob er sich innerhalb eines gedachten Tunnels im Motorrad befindet. Wenn dieser Tunnel nirgends am Motorrad anstößt kann die Reifenfabrikatsbindung gelöscht werden.
Das ist natürlich Humbug, da nicht zu verstehen ist warum ein Reifen der in den Papieren angegebenen Größe nicht ins Motorrad passen soll, wenn er nicht z.B. Metzler Z4 sondern Sportec M5 heißt. Bis 2020 war es gar kein Problem.
Ich habe ja schon mal ausführlich zu dem Thema geschrieben. Letztes Jahr habe ich mir bei meiner K1200RS und der R1100S die aktuell montierten Reifen per Einzelabnahme eintragen lassen. Das auch, da meine Maschinen sich nicht mehr im unveränderten Originalzustand befinden (Stahlflex, Stoßdämpfer,...) und das alles gleich mit eingetragen wurde. Für diese Reifen-Eintragung war lustigerweise keine Freiraumprüfung notwendig.
Ich muss dieses Jahr im Mai/Juni mit beiden Maschinen zur HU. Ist erst mal kein Problem, da ja aktuell alles abgenommen und eingetragen. Bis dahin sollte es auch ein einheitliches Vorgehen wegen der kompletten Löschung der Reifenfabrikatsbindung geben. Vielleicht hat bis dahin auch einer eine Erleuchtung das die Freiraumprüfung überflüssig ist.
Allen Betroffenen rate ich sich erst mit der Prüfstelle zu unterhalten und dann einen Termin für die HU/Einzelabnahme zur Austragung der Reifenfabrikatsbindung zu vereinbaren.
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- stefan_ntr
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Re: Reifenbindung
Das war die Diskussion letztes Jahr. Mein Beitrag #38
https://www.bmw-bike-forum.info/viewtop ... 09#p771009
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Re: Reifenbindung
Hallo, ich war gestern bei der Dekra und dort wohl der erste Kandidat in der Niederlassung zum Austragen der Reifenfabrikatsbindung... Eine halbe Stunde und 45 Euronen hat es mich gekostet. Leider muß ich nun noch auf die Zulassungsstelle, das kostet auch wieder ein paar Euronen und wahrscheinlich viel Zeit.
Aber im Großen und Ganzen eine recht einfache Prozedur: Reifendimension prüfen, mal den Zollstock rangehalten, die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers des neuen Reifens studiert... das war's dann schon.
Die linke Hand zum Grüße
Lupolaner
Aber im Großen und Ganzen eine recht einfache Prozedur: Reifendimension prüfen, mal den Zollstock rangehalten, die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers des neuen Reifens studiert... das war's dann schon.
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Lupolaner
aufgewachsen mit Simson & Co
1999-2001 Suzuki GS500E
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Re: Reifenbindung
https://assets.adac.de/image/upload/v17 ... aosu8l.pdf
wie aus Beitrag #2 erklärt so ziemlich alles.
wie aus Beitrag #2 erklärt so ziemlich alles.
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Re: Reifenbindung
Hier gibt's noch Infos vom TUEV SÜD:
https://www.tuvsud.com/de-de/presse-und ... lte-reifen
O.T.: wie kann ich vorangegangene Beiträge editieren?
https://www.tuvsud.com/de-de/presse-und ... lte-reifen
O.T.: wie kann ich vorangegangene Beiträge editieren?
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Re: Reifenbindung
Ich war letzte Woche mit meiner R1150 RT, EZ 2002 bei der KÜS. Habe die Reifenbindung innerhalb 10 Minuten draußen gehabt. Keine Übrprüfung des Bikes erforderlich. Habe die eingetragene Größe von Mchelin drauf gehabt. Von Michelin die Service Info ( wohl nachvollge der alten Unbedenklichkeit ) dabei gehabt. Unter Ziffer K ist im Fahrzeugschein 1 ist eine E-Nr eingetragen (EU-Zulassung).. 20 Euro bezahlt und das Thema war durch.
Mit dem "Gutachten gestern bei der Zulassungsstelle, alter Fahrzeugschein wurde eingezogen, ein neuer Erstellt und um den Eintrag" 15.1 und 15.2 Reifenbindung nicht erforderlich erweitert.
Grüße zu Euch
Mit dem "Gutachten gestern bei der Zulassungsstelle, alter Fahrzeugschein wurde eingezogen, ein neuer Erstellt und um den Eintrag" 15.1 und 15.2 Reifenbindung nicht erforderlich erweitert.
Grüße zu Euch
- wolfgang
- Moderator
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Re: Reifenbindung
Die ersten 15 Minuten, nachdem er abgeschickt. Danach nur noch über uns Mod'sO.T.: wie kann ich vorangegangene Beiträge editieren?
- joerg58kr
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Re: Reifenbindung
Bei FZG mit EU-Zulassung ist die Austragung recht simpel. Spannend wird es erst bei FZG mit einer alten ABE, also FZG-Brief. Da sind einige Prüfer noch am schwimmen. Obwohl auch dort, solange man die original Dimensionen und keine Umbauten/Umbereifungen fährt, eigenntlich alles klar sein müsste.
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Arti ... der.html#1
Im Zweifel also immer den alten Brief und noch das "Service&Technik" Heft mit den technischen Angaben zum FZG von BMW bereithalten
Bspl. 850/1100er R/GS
.
https://www.bmw-bike-forum.info/downloa ... w&id=45773
Damit sollte es dann auch dort klappen
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Arti ... der.html#1
Im Zweifel also immer den alten Brief und noch das "Service&Technik" Heft mit den technischen Angaben zum FZG von BMW bereithalten
Bspl. 850/1100er R/GS
.
https://www.bmw-bike-forum.info/downloa ... w&id=45773
Damit sollte es dann auch dort klappen
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K12RS von 01/00-02/13 über 130TKM, 06/12 bis 06/15 F800ST, jetzt wieder RS aber mit einem R davor: -> R12RS (LC) K54 BJ 06/2015, dazu noch eine F800ST K71 BJ 01/2012
Halsatmer - ☺Knopf im Hals ☺
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- stefan_ntr
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Re: Reifenbindung
Austrag der Reifenfabrikatsbindung - vorerst letztes Kapitel
Ja ich habe es, das Gutachten zum Austragen der Reifenfabrikatsbindung. Aber es war nicht so einfach wie gedacht.
Vorweg nochmal zur Klarstellung. Alles was ich hier schreibe betrifft meine R1100S und meine K1200RS die eine ABE als Zulassung haben. Und beide haben eine Reifenfabrikatsbindung in den Papieren stehen die explizit auf den Metzeler Z4, einen Dunlop und einen Bridgestone Reifen verweist. Wer eine andere Konstellation in den Papieren hat, hat in Teilen andere Probleme/Lösungen.
Also am Montag hatte ich einen Termin für meine zwei BMWs bei der DEKRA für HU/AU und Begutachtung zur Austragung der Reifenfabrikatsbindung. HU/AU war kein Problem, da ich mir ja 2024 bereits die aktuell montierten Reifen per Einzelabnahme eintragen habe lassen (ansonsten wäre ja seit 1. Januar 2025 die Betriebserlaubnis erloschen).
Dann denke ich, dass die Löschung der Reifenfabrikatsbindung ja nur eine Formsache ist. Ist es nicht! Ich nehme hier ausdrücklich den Gutachter von der DEKRA in Schutz. Der macht nur seine Arbeit und setzt die Vorgaben für die Begutachtung um.
Es passiert folgendes. Mein Gutachter ruft die im Computer der DEKRA für meine Motorräder gespeicherten Vorgabewerte für den Mindestabstand der Reifen zum nächsten Bauteil auf. So wie ich das gesehen habe sind das zur Seite 9mm und am Umfang 15mm. Und jetzt nimmt er seine Messleere und fängt an am Hinterrad (montiert ist die 5 Zoll Felge mit einem 170er Reifen) zu messen. Die K schafft den Abstand am Umfang zur Schwinge locker, aber der seitliche Abstand zum Kardantunnel ist gerade so noch 9mm. Bei der R ist es anders herum. Am Umfang ganz knapp 9mm und zur Seite locker 15mm. Am Vorderrad wird auch geprüft, aber hier passt es mit etwas Luft..
Ich frage dann, was denn wäre wenn ich mit der 5,5 Zoll Felge und dem 180er Reifen da wäre. Antwort: Dafür gäbe es keine Austrag der Reifenbindung, da damit sicher die Mindestabstände unterschritten sind. Ich schaue etwas ungläubig (meine aktuell eingetragenen Reifen darf ich auch mit der 5,5 Zoll Felge und dem180er Reifen laut Einzelgutachten anschrauben) , spare mir aber zunächst weiteres Nachbohren.
Nachdem alles gemessen und geprüft ist hole ich mein „Wunschblatt“ heraus, was ich gerne künftig in den Papieren stehen haben will. Mittlerweile ist noch mein Gutachter vom letzten Jahr dazu gekommen. Ich frage also warum die 5,5 Zoll Felge letztes Jahr eingetragen wurde, aber dieses Jahr es dafür keine Löschung der Reifenfabrikatsbindung gibt. Antwort: Weil für die Löschung der Reifenfabrikatsbindung andere Vorschriften gelten. Das heißt, wenn die Reifenfabrikatsbindung komplett gelöscht wird, wird der ABE des Fahrzeugs etwas entnommen. Wenn ich auf die 5,5 Zoll Felge (original BMW mit ABE) einen Reifen montieren möchte der nicht in der Reifenfabrikatsbindung genannt ist wird dem Fahrzeug (nicht der ABE) per Einzelabnahme ein Eintrag hinzugefügt. Und jetzt kommts. Dafür reicht es wenn die Rad/Reifenkombination in einer Servicebescheinigung des Reifenherstellers als geeignet für das Fahrzeug genannt ist. Gemessen wird da nicht.
Fazit:
Vor dem Besuch beim Gutachter mal die Abstände prüfen, jeder Millimeter zählt (Luftdruck im Reifen?)
Mit einer 5,5 Zoll Felge und einem 180er Reifen wird es schwieriger mit der Austragung.
Und nein – der Gutachter will einen nicht ärgern. Die müssen alles haarklein dokumentieren (mit Fotos). Das ist dann im Gutachten das man bekommt nicht enthalten, wird aber gespeichert und ist dann Grundlage bei Streitfällen (Unfällen). Der Ermessensspielraum geht da wohl gegen Null.
Ja ich habe es, das Gutachten zum Austragen der Reifenfabrikatsbindung. Aber es war nicht so einfach wie gedacht.
Vorweg nochmal zur Klarstellung. Alles was ich hier schreibe betrifft meine R1100S und meine K1200RS die eine ABE als Zulassung haben. Und beide haben eine Reifenfabrikatsbindung in den Papieren stehen die explizit auf den Metzeler Z4, einen Dunlop und einen Bridgestone Reifen verweist. Wer eine andere Konstellation in den Papieren hat, hat in Teilen andere Probleme/Lösungen.
Also am Montag hatte ich einen Termin für meine zwei BMWs bei der DEKRA für HU/AU und Begutachtung zur Austragung der Reifenfabrikatsbindung. HU/AU war kein Problem, da ich mir ja 2024 bereits die aktuell montierten Reifen per Einzelabnahme eintragen habe lassen (ansonsten wäre ja seit 1. Januar 2025 die Betriebserlaubnis erloschen).
Dann denke ich, dass die Löschung der Reifenfabrikatsbindung ja nur eine Formsache ist. Ist es nicht! Ich nehme hier ausdrücklich den Gutachter von der DEKRA in Schutz. Der macht nur seine Arbeit und setzt die Vorgaben für die Begutachtung um.
Es passiert folgendes. Mein Gutachter ruft die im Computer der DEKRA für meine Motorräder gespeicherten Vorgabewerte für den Mindestabstand der Reifen zum nächsten Bauteil auf. So wie ich das gesehen habe sind das zur Seite 9mm und am Umfang 15mm. Und jetzt nimmt er seine Messleere und fängt an am Hinterrad (montiert ist die 5 Zoll Felge mit einem 170er Reifen) zu messen. Die K schafft den Abstand am Umfang zur Schwinge locker, aber der seitliche Abstand zum Kardantunnel ist gerade so noch 9mm. Bei der R ist es anders herum. Am Umfang ganz knapp 9mm und zur Seite locker 15mm. Am Vorderrad wird auch geprüft, aber hier passt es mit etwas Luft..
Ich frage dann, was denn wäre wenn ich mit der 5,5 Zoll Felge und dem 180er Reifen da wäre. Antwort: Dafür gäbe es keine Austrag der Reifenbindung, da damit sicher die Mindestabstände unterschritten sind. Ich schaue etwas ungläubig (meine aktuell eingetragenen Reifen darf ich auch mit der 5,5 Zoll Felge und dem180er Reifen laut Einzelgutachten anschrauben) , spare mir aber zunächst weiteres Nachbohren.
Nachdem alles gemessen und geprüft ist hole ich mein „Wunschblatt“ heraus, was ich gerne künftig in den Papieren stehen haben will. Mittlerweile ist noch mein Gutachter vom letzten Jahr dazu gekommen. Ich frage also warum die 5,5 Zoll Felge letztes Jahr eingetragen wurde, aber dieses Jahr es dafür keine Löschung der Reifenfabrikatsbindung gibt. Antwort: Weil für die Löschung der Reifenfabrikatsbindung andere Vorschriften gelten. Das heißt, wenn die Reifenfabrikatsbindung komplett gelöscht wird, wird der ABE des Fahrzeugs etwas entnommen. Wenn ich auf die 5,5 Zoll Felge (original BMW mit ABE) einen Reifen montieren möchte der nicht in der Reifenfabrikatsbindung genannt ist wird dem Fahrzeug (nicht der ABE) per Einzelabnahme ein Eintrag hinzugefügt. Und jetzt kommts. Dafür reicht es wenn die Rad/Reifenkombination in einer Servicebescheinigung des Reifenherstellers als geeignet für das Fahrzeug genannt ist. Gemessen wird da nicht.
Fazit:
Vor dem Besuch beim Gutachter mal die Abstände prüfen, jeder Millimeter zählt (Luftdruck im Reifen?)
Mit einer 5,5 Zoll Felge und einem 180er Reifen wird es schwieriger mit der Austragung.
Und nein – der Gutachter will einen nicht ärgern. Die müssen alles haarklein dokumentieren (mit Fotos). Das ist dann im Gutachten das man bekommt nicht enthalten, wird aber gespeichert und ist dann Grundlage bei Streitfällen (Unfällen). Der Ermessensspielraum geht da wohl gegen Null.
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Re: Reifenbindung
Das eine Bild an der Schwinge suggeriert null Abstand,
Nur da sehe ich Probleme, da der Reifen nur im Umpfang wachsen kann wenn er sich schnell dreht. Sogar ein Gürtelreifen könnte das, auch wenn er es wahrscheinlich nicht bei 250 tut.
Danke für deinen Bericht. ich hätte mir einen entspannteren Erbsenzähler gesucht.
Seitlich mindetsen 15 mm ? total weltfremd solche Vorgaben..bei der Schnell Fahrt wird das noch mehr..
Nur da sehe ich Probleme, da der Reifen nur im Umpfang wachsen kann wenn er sich schnell dreht. Sogar ein Gürtelreifen könnte das, auch wenn er es wahrscheinlich nicht bei 250 tut.
Danke für deinen Bericht. ich hätte mir einen entspannteren Erbsenzähler gesucht.
Seitlich mindetsen 15 mm ? total weltfremd solche Vorgaben..bei der Schnell Fahrt wird das noch mehr..
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Re: Reifenbindung
Hab grad an meine R1100S mit 180/55 gemessen 17 mm ! Platz zur Schwinge mit Pilot Power 3 hinten und 3 mm Restprofil als ca 14 .. 15 mm Platz neu, Tendenz zunehmend.. Seitlich auch 14 mm Platz..
- stefan_ntr
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Re: Reifenbindung
seitlich 9mm.
Aber interessant, dass die Abstände bei der 5,5 Zoll Felge und dem 180 Reifen eher größer sind. Wenn ich da mal eine Einzelabnahme mache messe ich vorher das nach und eventuell reicht es dann auch für eine Austragung. Aktuell stehen die 5,5 Zoll Felgen ohne Reifen in der Garage. Das wird erst ein Projekt wenn die 170 Reifen zum Wechseln anstehen.
Wie hast du gemessen? Motorrad auf dem Hauptständer, auf dem Seitenständer oder mit Fahrer im belasteten Zustand. Die DEKRA hat auf dem Hauptständer gemessen.
Danke für die Info
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