Reifenbindung
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Reifenbindung
Hi,
für meine R850R steht ein Reifenwechsel an. Dazu wurde ja schon viel geschrieben. Nun stehen in meiner Zulassungsbescheinigung Teil I unter 15.1 und 15.2 nur die Reifengrößen, jedoch keine Fabrikate. Unter 22 findet sich dann nur noch der Hinweis zu 15.1/15.2, dass ein Reifenpaar von einem Hersteller mit gleicher Geschwindigkeitsbezeichnung sowie gleicher Bauart zu wählen sei, mehr nicht. Wie seht ihr das - damit habe ich doch die Wahl, nagelneue Reifen mit den vorgegebenen Dimensionen zu verwenden, sprich muss nicht irgendetwas aus- oder eintragen lassen.
Grüße
Stefan
für meine R850R steht ein Reifenwechsel an. Dazu wurde ja schon viel geschrieben. Nun stehen in meiner Zulassungsbescheinigung Teil I unter 15.1 und 15.2 nur die Reifengrößen, jedoch keine Fabrikate. Unter 22 findet sich dann nur noch der Hinweis zu 15.1/15.2, dass ein Reifenpaar von einem Hersteller mit gleicher Geschwindigkeitsbezeichnung sowie gleicher Bauart zu wählen sei, mehr nicht. Wie seht ihr das - damit habe ich doch die Wahl, nagelneue Reifen mit den vorgegebenen Dimensionen zu verwenden, sprich muss nicht irgendetwas aus- oder eintragen lassen.
Grüße
Stefan
- Weissblau
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Re: Reifenbindung
Vielen Dank für die umfangreiche Info. Ein Unding, aber so ist nun mal die Realität. Bei mir steht aber unter "k" gar nichts. Woher soll ich also wissen, was es da an Betriebsgenehmigungen gibt und damit gilt? Schräg...
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Re: Reifenbindung
kanst du beim tüv erfragen war heute beim TÜV süd der hat mir ein Blatt vom Kraftfahrt Bundesamt ausgedruckt welche reifen für die Maschine geht bzw. welche vom hersteller freigegben wurden.
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Re: Reifenbindung
Mach die Reifen drauf und gut...du hast eine Zulassung nach EG, wenn ich das richtig sehe...
Größe muß eh immer passen, sowie die Bauart und Traglast mit Geschwindigkeit
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Also bis dann,
Christian.
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Christian.
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- Schwenker66
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Re: Reifenbindung
Welches Baujahr ist deine?
Ich hatte eine R1100R Baujahr 1998 und die hatte keine EG Zulassung. Reifen mussten eingetragen werden 2020.
Ich hatte eine R1100R Baujahr 1998 und die hatte keine EG Zulassung. Reifen mussten eingetragen werden 2020.
Schönen Cruise
Martin
Martin
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Re: Reifenbindung
1997, Martin. Ich denke auch, dass hier keine EG Zulassung besteht. Schon unverständlich, nirgends steht was außer der Reifengröße, und dennoch...dann frage ich widerwillig(st) beim TÜV.
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Re: Reifenbindung
Ganz neu, war Freitag aufm TÜV, musste wg Reifenfabrikatsbindung meine alten abnehmen lassen (Vorbesitzer fuhr so
) heute auf der Zulassung Einträge (auch Schalldämpfer) .....steht jetzt "Reifen eines Herstellers", dh vorne und hinten gleiche Marke , welche ist jetzt egal , keine Fabrikatsbindung mehr ...das ist gesetzlich abgeschafft ...!
Beste Grüße,

Beste Grüße,
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Re: Reifenbindung
So steht es ja bei mir schon drin, seit 2008. Na dann halte ich mich einfach an das, was da steht, denn wenn jetzt aktuell dieser Satz gilt, warum sollte er, wenn auch älteren Datums, nicht auch in meinem Fall gelten. Danke für den Hinweis!
Grüße
Grüße
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Re: Reifenbindung
Leute ich habe mich da jetzt durchgekämpft, es ist eigentlich rel. einfach, ab Zulassung 2000/2001 steht im Schein, der jetzt Zulassungsbescheinigung Teil 1 heisst, hinter K eine Nummernabfolge die mit e* oder e1* beginnt bei diesen Motorrädern kann man jedes Reifenpaar aufziehen das der die Größe/Größen wie unter 15.1.und 15.2 hat man darf sogar vorn und hinten verschiedene Fabrikate (m.e. Quatsch) drauf machen!!! Bei älteren Modellen wie bei meiner R1100R von 1999 steht bei K G239* und unter 22 "zu G* bis 249* Reifenfabrikatsbindung gem Betriebserlaubnis..die hat man nicht aber der TÜV und es steht auch im alten Brief. Das kann man beim TÜV austragen lassen, ich habe morgen früh Termin kostet ca. 100 €. Es gib hier auch eine Kollegen der hat bei der Dekra in Kassel nur 37€ bezahlt!!Ich werde wohl mit dem TÜV nochmal verhandeln müssen. Grüße
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Re: Reifenbindung
hi ghwo, kannst Du bei Erfolg den Kontakt melden - welcher "TÜV" ist das, in welcher Stadt, wer ist Ansprechpartner? Habe bei meiner DEKRA Probleme.
Habe exakt die gleiche Konstellation.
Danke!
Habe exakt die gleiche Konstellation.
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- stefan_ntr
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Re: Reifenbindung
es läuft wohl auf eine einheitliche Lösung mit Freiraumprüfung zu
https://bvdm.de/politik-und-leistungen/ ... indung.php
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- Schwenker66
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- stefan_ntr
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Re: Reifenbindung
In unserem Fall ein völliger Quatsch.
Da erstellt der Prüfingenieur ein Gutachten und bestätigt das der Reifen im Motorrad genug Platz hat. Dazu wird der Reifen vermessen und geprüft ob er sich innerhalb eines gedachten Tunnels im Motorrad befindet. Wenn dieser Tunnel nirgends am Motorrad anstößt kann die Reifenfabrikatsbindung gelöscht werden.
Das ist natürlich Humbug, da nicht zu verstehen ist warum ein Reifen der in den Papieren angegebenen Größe nicht ins Motorrad passen soll, wenn er nicht z.B. Metzler Z4 sondern Sportec M5 heißt. Bis 2020 war es gar kein Problem.
Ich habe ja schon mal ausführlich zu dem Thema geschrieben. Letztes Jahr habe ich mir bei meiner K1200RS und der R1100S die aktuell montierten Reifen per Einzelabnahme eintragen lassen. Das auch, da meine Maschinen sich nicht mehr im unveränderten Originalzustand befinden (Stahlflex, Stoßdämpfer,...) und das alles gleich mit eingetragen wurde. Für diese Reifen-Eintragung war lustigerweise keine Freiraumprüfung notwendig.
Ich muss dieses Jahr im Mai/Juni mit beiden Maschinen zur HU. Ist erst mal kein Problem, da ja aktuell alles abgenommen und eingetragen. Bis dahin sollte es auch ein einheitliches Vorgehen wegen der kompletten Löschung der Reifenfabrikatsbindung geben. Vielleicht hat bis dahin auch einer eine Erleuchtung das die Freiraumprüfung überflüssig ist.
Allen Betroffenen rate ich sich erst mit der Prüfstelle zu unterhalten und dann einen Termin für die HU/Einzelabnahme zur Austragung der Reifenfabrikatsbindung zu vereinbaren.
VG Stefan
Da erstellt der Prüfingenieur ein Gutachten und bestätigt das der Reifen im Motorrad genug Platz hat. Dazu wird der Reifen vermessen und geprüft ob er sich innerhalb eines gedachten Tunnels im Motorrad befindet. Wenn dieser Tunnel nirgends am Motorrad anstößt kann die Reifenfabrikatsbindung gelöscht werden.
Das ist natürlich Humbug, da nicht zu verstehen ist warum ein Reifen der in den Papieren angegebenen Größe nicht ins Motorrad passen soll, wenn er nicht z.B. Metzler Z4 sondern Sportec M5 heißt. Bis 2020 war es gar kein Problem.
Ich habe ja schon mal ausführlich zu dem Thema geschrieben. Letztes Jahr habe ich mir bei meiner K1200RS und der R1100S die aktuell montierten Reifen per Einzelabnahme eintragen lassen. Das auch, da meine Maschinen sich nicht mehr im unveränderten Originalzustand befinden (Stahlflex, Stoßdämpfer,...) und das alles gleich mit eingetragen wurde. Für diese Reifen-Eintragung war lustigerweise keine Freiraumprüfung notwendig.
Ich muss dieses Jahr im Mai/Juni mit beiden Maschinen zur HU. Ist erst mal kein Problem, da ja aktuell alles abgenommen und eingetragen. Bis dahin sollte es auch ein einheitliches Vorgehen wegen der kompletten Löschung der Reifenfabrikatsbindung geben. Vielleicht hat bis dahin auch einer eine Erleuchtung das die Freiraumprüfung überflüssig ist.
Allen Betroffenen rate ich sich erst mit der Prüfstelle zu unterhalten und dann einen Termin für die HU/Einzelabnahme zur Austragung der Reifenfabrikatsbindung zu vereinbaren.
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- stefan_ntr
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Re: Reifenbindung
Das war die Diskussion letztes Jahr. Mein Beitrag #38
https://www.bmw-bike-forum.info/viewtop ... 09#p771009
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Re: Reifenbindung
Hallo, ich war gestern bei der Dekra und dort wohl der erste Kandidat in der Niederlassung zum Austragen der Reifenfabrikatsbindung... Eine halbe Stunde und 45 Euronen hat es mich gekostet. Leider muß ich nun noch auf die Zulassungsstelle, das kostet auch wieder ein paar Euronen und wahrscheinlich viel Zeit.
Aber im Großen und Ganzen eine recht einfache Prozedur: Reifendimension prüfen, mal den Zollstock rangehalten, die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers des neuen Reifens studiert... das war's dann schon.
Die linke Hand zum Grüße
Lupolaner
Aber im Großen und Ganzen eine recht einfache Prozedur: Reifendimension prüfen, mal den Zollstock rangehalten, die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers des neuen Reifens studiert... das war's dann schon.
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Lupolaner
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aufgewachsen mit Simson & Co
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Re: Reifenbindung
https://assets.adac.de/image/upload/v17 ... aosu8l.pdf
wie aus Beitrag #2 erklärt so ziemlich alles.
wie aus Beitrag #2 erklärt so ziemlich alles.
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Re: Reifenbindung
Hier gibt's noch Infos vom TUEV SÜD:
https://www.tuvsud.com/de-de/presse-und ... lte-reifen
O.T.: wie kann ich vorangegangene Beiträge editieren?
https://www.tuvsud.com/de-de/presse-und ... lte-reifen
O.T.: wie kann ich vorangegangene Beiträge editieren?
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- Beiträge: 1
- Registriert: 9. März 2025, 22:22
- Mopped(s): R 1150 RT, EZ: 2002
Re: Reifenbindung
Ich war letzte Woche mit meiner R1150 RT, EZ 2002 bei der KÜS. Habe die Reifenbindung innerhalb 10 Minuten draußen gehabt. Keine Übrprüfung des Bikes erforderlich. Habe die eingetragene Größe von Mchelin drauf gehabt. Von Michelin die Service Info ( wohl nachvollge der alten Unbedenklichkeit ) dabei gehabt. Unter Ziffer K ist im Fahrzeugschein 1 ist eine E-Nr eingetragen (EU-Zulassung).. 20 Euro bezahlt und das Thema war durch.
Mit dem "Gutachten gestern bei der Zulassungsstelle, alter Fahrzeugschein wurde eingezogen, ein neuer Erstellt und um den Eintrag" 15.1 und 15.2 Reifenbindung nicht erforderlich erweitert.
Grüße zu Euch
Mit dem "Gutachten gestern bei der Zulassungsstelle, alter Fahrzeugschein wurde eingezogen, ein neuer Erstellt und um den Eintrag" 15.1 und 15.2 Reifenbindung nicht erforderlich erweitert.
Grüße zu Euch
- wolfgang
- Moderator
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Re: Reifenbindung
Die ersten 15 Minuten, nachdem er abgeschickt. Danach nur noch über uns Mod'sO.T.: wie kann ich vorangegangene Beiträge editieren?
- joerg58kr
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- Mopped(s): R12RS 06/15 K54, F800ST 01/12
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Re: Reifenbindung
Bei FZG mit EU-Zulassung ist die Austragung recht simpel. Spannend wird es erst bei FZG mit einer alten ABE, also FZG-Brief. Da sind einige Prüfer noch am schwimmen. Obwohl auch dort, solange man die original Dimensionen und keine Umbauten/Umbereifungen fährt, eigenntlich alles klar sein müsste.
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Arti ... der.html#1
Im Zweifel also immer den alten Brief und noch das "Service&Technik" Heft mit den technischen Angaben zum FZG von BMW bereithalten
Bspl. 850/1100er R/GS
.
https://www.bmw-bike-forum.info/downloa ... w&id=45773
Damit sollte es dann auch dort klappen
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Arti ... der.html#1
Im Zweifel also immer den alten Brief und noch das "Service&Technik" Heft mit den technischen Angaben zum FZG von BMW bereithalten
Bspl. 850/1100er R/GS
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https://www.bmw-bike-forum.info/downloa ... w&id=45773
Damit sollte es dann auch dort klappen
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
K12RS von 01/00-02/13 über 130TKM, 06/12 bis 06/15 F800ST, jetzt wieder RS aber mit einem R davor: -> R12RS (LC) K54 BJ 05/2015, dazu noch eine F800ST K71 BJ 01/2012
Halsatmer - ☺Knopf im Hals ☺
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