Mischreifen Z4 und Z6?

Alles rund um die Reifen: Tests, Kommentare
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Mike LB
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#26 Beitrag von Mike LB »

gell wollfgang,
bisch scho a gscheids Buale ! :lol:
ja so senn mer halt, miar Schwoba :wink: :wink:
Passt auf euch auf,
das Leben kann leider zu bald enden

Gruß vom Schwabenland,
Mike


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holy526
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#27 Beitrag von holy526 »

Also Leute, Ihr müßt schon hochdeutsch sprechen. Da komm ich ja gar nicht mit :lol: Bis zum Odenwald versteh ich die Sprache noch nicht. :roll:
Gruß Holger
Benny

#28 Beitrag von Benny »

Wer schwätzt den Hochdeutsch im Ländle.
http://www.cheesebuerger.de/images/more/bigs/c024.gif
JGrch

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#29 Beitrag von JGrch »

Lutz_K12 hat geschrieben: Hierzulande existiert beispielsweise keine Reifenbindung, sondern lediglich die Vorschrift das die Reifen-Dimensionen den Angaben des Herstellers der Maschine zu entsprechen haben und das finde ich persönlich gut so, denn so habe ich die Möglichkeit, auch andere Fabrikate, als die auszuprobieren, welche, wie bei Euch, in den Papieren stehen. Wenn nämlich Reifenbreite sowie -Höhe und Last-Index den Herstellervorschriften entsprechen, sehe ich keinen Grund, welcher dagegen spricht.
?
Hallo Lutz

Nach erteilter Betriebserlaubnis und StVZO handeln, dann spricht nichts dagegen.

Es existiert eine Reifenbindung hierzulande. :shock:
In der Zulassungsbescheinigung Teil I steht ggf. "Reifenfabrikatsbindung gem Betriebserlaubnis beachten ."
Frage einmal die STX1300 Fahrer, die können ein Lied davon singen. :evil: anders die FJR1300A Fahrer. :D

Auch wenn Reifenbreite sowie -Höhe und Last-Index den Herstellervorschriften entsprechen darf nicht zwingend ein anderes Fabrikat auf öffentlichen Straßen ausprobiert werden. Dies bestimmt letztlich nur die erteilte Betriebserlaubnis, z.B. R1150GS Adv Typ R21 oder ab Bj. 05 als Typ R11. :( anders die FJR1300A Fahrer :D

Die angesprochene Mischbereifung unterschiedlicher Reifenmodelle ist auch in Deutschland für bestimmte Motorräder legal. Unabhängig der Einzelgutachten haben Reifenfirmen auch Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Reifenumrüstungen mit Mischbereifung, z.B. Michelin T66x mit Michelin Anakee oder Pilot Road mit Anakee ausgestellt. :)

Bikergruß Joachim
Benny

#30 Beitrag von Benny »

Hallo Joachim,

Lutz kommt aus dem Ricola-Land, der dürfte es, macht es aber nicht, und das ist auch gut so, denn er ist ja nicht dämlich.

Benny :D
Lutz_K12
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#31 Beitrag von Lutz_K12 »

Benny hat geschrieben:Hallo Joachim,

Lutz kommt aus dem Ricola-Land, der dürfte es, macht es aber nicht, und das ist auch gut so, denn er ist ja nicht dämlich.

Benny :D
Du irrst Benny, denn das, was Du vorgeschlagen hast, nämlich Mischbereifung aus verschiedenen Serien ( vorne Z4 und hinten Z6) ist auch in der Schweiz nicht erlaubt! Ich habe klar und deutlich geschrieben: Pneus vorne und hinten aus gleicher Serie mit den vom Maschinenhersteller vorgeschriebenen Dimensionen wie Reifen-Breite und -Höhe sowie Last-Index.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

@Joachim, Reifenbindungen existieren in der Schweiz nicht.
Benny

#32 Beitrag von Benny »

Sorry Lutz,
habe gedacht ihr dürft in deiner Heimat (fast) alles :? ,.
Wer liest ist klar im Vorteil.
Aber nochmals, ich habe nichts vorgeschlagen, sondern nur geäußert das ich meine Pelle auch runtergefahren habe bis ich sie weggeworfen habe.

Gruß Benny :wink:
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