Rechtliches ....
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Rechtliches ....
Der ADAC berichtet in seiner neuesten Ausgabe (28.1.2021)
1. Section Control: Messverfahren ist zulässig
Section Control ist ein in Deutschland relativ neues Verfahren zur Geschwindigkeitskontrolle.
Dabei wird nicht das Tempo eines Fahrzeugs an einer bestimmten Stelle erfasst, sondern dessen
Durchschnittsgeschwindigkeit zwischen zwei Messpunkten.
Bisher war es rechtlich umstritten.
Ein Pilotprojekt auf der B6 wurde daher gerichtlich überprüft und vom OVG Lüneburg für zulässig erachtet (Urteil vom 13.11.2019, Az. 12 LC 79/19).
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidung im Juli 2020 bestätigt.
2. Touchscreen bedienen fällt unter Handyverbot
Ein Touchscreen im Auto fällt unter das Handyverbot – wenn der Fahrer zu lange darauf sieht. Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied, dass die Bedienung des Scheibenwischers im Untermenü zu einem Bußgeld führen kann. Ein Tesla-Fahrer war bei der Benutzung von der Fahrbahn abgekommen und hatte einen Unfall verursacht (Beschluss vom 27.3.2020, Az. 1 Rb 36 Ss 832/19).
- Nur kurzer Blick erlaubt: Touchscreen darf nicht ablenken
3. Geblitzt: Tempomessung muss nachvollziehbar sein
Geschwindigkeitsmessung muss fair, korrekt und nachprüfbar sein. Das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 12.11.2020, Az. 2 BvR 1616/18) hat entschieden, dass einem Verteidiger alle Informationen, die von einem Messgerät erfasst wurden, zur Verfügung gestellt werden müssen – auch die Rohmessdaten. Nur dann erhalte der Autofahrer wirklich alle Informationen, die er braucht, um einen eventuellen Messfehler festzustellen.
Quelle: ADAC
1. Section Control: Messverfahren ist zulässig
Section Control ist ein in Deutschland relativ neues Verfahren zur Geschwindigkeitskontrolle.
Dabei wird nicht das Tempo eines Fahrzeugs an einer bestimmten Stelle erfasst, sondern dessen
Durchschnittsgeschwindigkeit zwischen zwei Messpunkten.
Bisher war es rechtlich umstritten.
Ein Pilotprojekt auf der B6 wurde daher gerichtlich überprüft und vom OVG Lüneburg für zulässig erachtet (Urteil vom 13.11.2019, Az. 12 LC 79/19).
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidung im Juli 2020 bestätigt.
2. Touchscreen bedienen fällt unter Handyverbot
Ein Touchscreen im Auto fällt unter das Handyverbot – wenn der Fahrer zu lange darauf sieht. Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied, dass die Bedienung des Scheibenwischers im Untermenü zu einem Bußgeld führen kann. Ein Tesla-Fahrer war bei der Benutzung von der Fahrbahn abgekommen und hatte einen Unfall verursacht (Beschluss vom 27.3.2020, Az. 1 Rb 36 Ss 832/19).
- Nur kurzer Blick erlaubt: Touchscreen darf nicht ablenken
3. Geblitzt: Tempomessung muss nachvollziehbar sein
Geschwindigkeitsmessung muss fair, korrekt und nachprüfbar sein. Das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 12.11.2020, Az. 2 BvR 1616/18) hat entschieden, dass einem Verteidiger alle Informationen, die von einem Messgerät erfasst wurden, zur Verfügung gestellt werden müssen – auch die Rohmessdaten. Nur dann erhalte der Autofahrer wirklich alle Informationen, die er braucht, um einen eventuellen Messfehler festzustellen.
Quelle: ADAC
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Frank
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Re: Rechtliches ....
... wie sieht denn so ein "Section Control Messgerät" aus? Oder stehen da dann "Welche" mit ner Stoppuhr und Funkgerät?
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Re: Rechtliches ....
Südfrankreich, Montpellier und Umgebung sowie die schottischen Highlands sind damit vermint.
Dort kenne ich die blöden Teile.
Hat aber auch was Gutes, du kannst rasen und dann irgendwo vorher anhalten und gemütlich eine Zigarette rauchen.
Verdammt, bin ja Nichtraucher, okay ein Kaffee trinken
LG
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Hat aber auch was Gutes, du kannst rasen und dann irgendwo vorher anhalten und gemütlich eine Zigarette rauchen.
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- Alpenbummler
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Re: Rechtliches ....
Alle 2 km eine Kaffeepause und dazwischen rasen? Hm.
Re: Rechtliches ....
Das sind längere Strecken, 25 km und mehr, aber richtig, die Blase füllt sich.
- Alpenbummler
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Re: Rechtliches ....
Hier sind's nur 2,2 km. Das ist kaum "besser" als ein lokaler Blitzer.yadappes hat geschrieben: ↑29. Januar 2021, 17:37 https://www.n-tv.de/mediathek/videos/ra ... 31174.html
Grundsätzlich halte ich Section Control (vor allem bei Sektionen, die 25 km lang sind) für praxisnäher als den lokalen Blitzer. Wie doof ist es, wenn man - der Verkehrssituation geschuldet - mal kurz schneller fährt, um sich z.B. freizufahren. Wenn genau an dieser Stelle der lokale Blitzer steht hat man verloren. In einer Sectioncontrol verschmiert sich die kurze Überhöhung und fällt gar nicht mehr auf. Und so ist auch die Praxis.
Wer 25 km im Schnitt schneller fährt als erlaubt, der ist tatsächlich deutlich zu schnell unterwegs - und das nicht mal nur kurz.