Freigaben
- Michael (GF)
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Freigaben
Bin gerade beim TÜV zur hu, o-ton des Prüfers "beim Motorrad sind bei Veränderungen der Fahrzeugbereifung Freigaben der Reifenhersteller unabhängig vom bj mitzufuhren".
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Mit diesem Posting mochte ich nur die Begebenheit schildern, nicht deren Inhalt werten oder kommentieren.
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Schöne Grüße aus der Region zwischen Harz und Heide.
Michael
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- aimypost
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Re: Freigaben
Haben die K`s noch alle eine Reifenbindung?
Anmerkung zu Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Motorrädern:
Mit einem Schreiben vom 1.7.2008 hat das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) den rechtlichen Sachverhalt im Zusammenhang mit Reifenumrüstungen bei Motorräder erläutert. Hierbei werden vier Fälle von Änderungen an der Bereifung von Motorrädern unterschieden. In allen diesen Fällen ist eine Fahrzeugvorführung bei einem Sachverständigen oder einer Überwachungsorganisation bzw. eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere nicht erforderlich.
1. Es gibt keine Reifenbindung: Es dürfen alle ECE-geprüften Reifen der vorgeschriebenen Dimension gefahren
werden. Es sind keine zusätzlichen Dokumente mitzuführen.
2. Es gibt eine Reifenbindung: Für die Umrüstung auf ein anderes Reifenmodell/-fabrikat in der vorgeschriebenen Dimension ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Fahrzeug- oder Reifenhersteller vorhanden und wird mitgeführt.
3. Es gibt keine Reifenbindung, aber der Fahrzeughalter will bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten: Für die Umrüstung auf eine andere Reifendimension liegt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeug- oder Reifenherstellers vor. Sie wird mitgeführt. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten Dimension in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.
4. Eine Reifenbindung für die Serienbereifung ist gegeben, zusätzlich will der Fahrzeughalter bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten:
Für die Umrüstung muss vom Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitbescheinigung vorliegen. Sie muss mit den übrigen Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten Dimension in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.
Details hier:
http://www.adac.de/_mmm/pdf/Motorradrei ... _29840.pdf
Abschnitt 4 des Schreibens verstehe ich nicht: wie wird aus der Empfehlung eine Verbindlichkeit? Entweder es steht im Fahrzeugschein oder nicht.
Anmerkung zu Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Motorrädern:
Mit einem Schreiben vom 1.7.2008 hat das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) den rechtlichen Sachverhalt im Zusammenhang mit Reifenumrüstungen bei Motorräder erläutert. Hierbei werden vier Fälle von Änderungen an der Bereifung von Motorrädern unterschieden. In allen diesen Fällen ist eine Fahrzeugvorführung bei einem Sachverständigen oder einer Überwachungsorganisation bzw. eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere nicht erforderlich.
1. Es gibt keine Reifenbindung: Es dürfen alle ECE-geprüften Reifen der vorgeschriebenen Dimension gefahren
werden. Es sind keine zusätzlichen Dokumente mitzuführen.
2. Es gibt eine Reifenbindung: Für die Umrüstung auf ein anderes Reifenmodell/-fabrikat in der vorgeschriebenen Dimension ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Fahrzeug- oder Reifenhersteller vorhanden und wird mitgeführt.
3. Es gibt keine Reifenbindung, aber der Fahrzeughalter will bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten: Für die Umrüstung auf eine andere Reifendimension liegt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeug- oder Reifenherstellers vor. Sie wird mitgeführt. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten Dimension in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.
4. Eine Reifenbindung für die Serienbereifung ist gegeben, zusätzlich will der Fahrzeughalter bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten:
Für die Umrüstung muss vom Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitbescheinigung vorliegen. Sie muss mit den übrigen Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten Dimension in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.
Details hier:
http://www.adac.de/_mmm/pdf/Motorradrei ... _29840.pdf
Abschnitt 4 des Schreibens verstehe ich nicht: wie wird aus der Empfehlung eine Verbindlichkeit? Entweder es steht im Fahrzeugschein oder nicht.
Zuletzt geändert von aimypost am 10. April 2013, 08:12, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Freigaben
Info des ifz aus 2012:
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Gruß
Frank
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Re: Freigaben
Glücklicherweise gibt es zu beiden Dokumenten keinen Widerspruch.
Bei meiner R1200R Mj2011 führe ich keine Reifenfreigaben mit, da keine Reifenbindung.
Bei meiner R1200R Mj2011 führe ich keine Reifenfreigaben mit, da keine Reifenbindung.
- Michael (GF)
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Re: AW: Freigaben
Das dumme ist nur, das die reifenbindung nicht aus der zulassungsbescheinigung 1oder 2 hervor geht, sondern höchstens aus dem coc. Da steht aber meistens drin, "reifenbi dung gem. abe beachten". Die liegt beim kba und steht dem normalen Nutzer selten zur Verfügung. ... ein Teufelskreis
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Re: Freigaben
mmh, ja....
Gut, steht dann aber so im KFZ-Schein. Habe ich beim C1 Roller auch so, prüft aber dann der TÜVer.
Da ich reifen laut ABE drauf habe, trage ich auch da keine Reifenfreigaben mit mir rum.
Fragt man sich warum das so ist. Ich empfinde eine derartige Verlagerungen als ein Übel.
Vereinfachung in der Homologation über Modellvarianten und dann beim Modell was in die ABE schreiben, damit ich mich rechtlich ggü. dem Fahrer absichere?!
Gut, steht dann aber so im KFZ-Schein. Habe ich beim C1 Roller auch so, prüft aber dann der TÜVer.
Da ich reifen laut ABE drauf habe, trage ich auch da keine Reifenfreigaben mit mir rum.
Fragt man sich warum das so ist. Ich empfinde eine derartige Verlagerungen als ein Übel.
Vereinfachung in der Homologation über Modellvarianten und dann beim Modell was in die ABE schreiben, damit ich mich rechtlich ggü. dem Fahrer absichere?!
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Re: Freigaben
Ich versteh irgendwie nur Bahnhof.....In allen Scheinen unserer Motorräder steht der Satz mit der Reifenbindung und der Betriebserlaubnis....Soweit so gut
Ich bin bisher davon ausgegangen das sich der Slogan im Schein auf das Mischen verschiedener Reifen verschiedener Hersteller bezieht.... und nicht ob der Reifen für das Motorrad gedacht ist. Liege ich da falsch????
Frage 1: Woher weiß ich was in der Betriebserlaubnis steht die ich nicht habe ???
Ich bin bisher davon ausgegangen das sich der Slogan im Schein auf das Mischen verschiedener Reifen verschiedener Hersteller bezieht.... und nicht ob der Reifen für das Motorrad gedacht ist. Liege ich da falsch????
Frage 1: Woher weiß ich was in der Betriebserlaubnis steht die ich nicht habe ???
gruß Wieland
- Michael (GF)
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Re: Freigaben
Ja, wenn dort Motorradhersteller inklusive eines bestimmter Reifentypen genannt sind, dürfen auch nur die ohne zusätzliche Freigabebescheinigung gefahren werdenIch bin bisher davon ausgegangen das sich der Slogan im Schein auf das Mischen verschiedener Reifen verschiedener Hersteller bezieht.... und nicht ob der Reifen für das Motorrad gedacht ist. Liege ich da falsch????
So auf den ersten Blick gar nicht, das ist ja gerade das Problem. Aber die auf der Homepage von BMW genannten Reifen dürften "Serienbereifung" darstellen.Frage 1: Woher weiß ich was in der Betriebserlaubnis steht die ich nicht habe ???
Das wäre bei der K1300S der Metzeler M3, der Conti Sport Attack und der Bridgestone BT015.
Bei der R11S von Dir wäre das nur der Dunlop Sportmax D205 und der Michelin Pilot Power. Alle anderen dort genannten Reifenpaarungen haben die Fußnote 18->Unbedenklichkeitsbescheinigung ist beim Reifenhersteller einzuholen.
Für jedes Modell nachzulesen über DIESEN LINK
Hier findet sich auch folgende Information:
Quelle: http://www.BMW-Motorrad.comHinweis zum Thema Reifenbindung:
Bei aktuellen BMW Motorrädern werden in den Fahrzeugpapieren keine Reifenfabrikatsbindungen (Reifenprofilbindungen) mehr ausgewiesen. In der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (EC - Certificate of Conformity, auch CoC genannt) und in der Zulassungsbescheinigung Teil I steht lediglich die Angabe über die Reifendimensionen (Reifengrößen). Die bei Ihrem Motorrad verwendeten Reifendimensionen müssen immer den in der Ziffer 15.1 und 15.2 genannten Reifendimensionen der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. der Ziffer 50 der EG-Übereinstimmungsbescheinigung entsprechen.
Steht in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung Ihres Motorrades eine Reifenfabrikatsbindung bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I der Hinweis: „Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten“ müssen die angegeben Reifen weiterhin verwendet werden.
Ungeachtet dessen haben alle Reifenhersteller die Möglichkeit zusätzliche Reifenfabrikate für Ihr BMW Motorrad freizugeben. Diese zusätzlich freigegebenen Reifen finden Sie auf den Internetseiten der Reifenhersteller. Entsprechende Reifenfreigabebescheinigungen können dort heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Diese Bescheinigungen müssen mitgeführt werden, eine Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I ist nicht erforderlich.
Gleichwohl finden Sie unter der Rubrik „Bereifungsmöglichkeiten“ auf unserer Homepage Reifenempfehlungen für Ihr BMW Motorrad. Diese dort aufgeführten Reifen hat BMW Motorrad getestet und garantiert die bestmöglichen Fahreigenschaften. Für alle dort nicht aufgeführten Reifen können wir keine Aussage bezüglich der Fahreigenschaften treffen, da diese nicht von BMW Motorrad getestet wurden.
Achten Sie beim Kauf von Reifen unbedingt darauf, dass der Reifen eine Typgenehmigung nach der UN-ECE-Regelung Nr. 75 oder nach der Richtlinie 97/24/EG hat. Die Fertigung nach der erteilten Typgenehmigung erkennen Sie an dem Typgenehmigungszeichen („E“ im Kreis für eine Genehmigung gemäß UN-ECE; „e“ im Rechteck für eine Genehmigung nach der EG-Richtlinie). Mehr Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten der Reifenhersteller.
Für ältere BMW Motorräder, die keine EG-Übereinstimmungsbescheinigung haben, gibt es in vielen Fällen eine Reifenfabrikatsbindung. Ist zum Beispiel im alten Fahrzeugschein im Feld 33 (Bemerkungen) ein Reifentyp eingetragen, so müssen diese Reifen weiterhin verwendet werden. Haben diese Motorräder, zum Beispiel durch eine Ummeldung, nicht mehr den alten Fahrzeugschein, sondern bereits die neue Zulassungsbescheinigung Teil I, dann steht im Feld 22 meist „Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis“ beachten. In diesen Fällen empfehlen wir den alten Fahrzeugschein oder eine Kopie aufzubewahren, da aus diesen die vorgeschriebenen Reifenfabrikate hervorgehen.
Auch für diese BMW Motorräder können Sie weitere Reifenfreigaben von den Reifenherstellern erhalten. Dies ist für Besitzer älterer Motorräder wichtig, da die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Reifen in häufigen Fällen nicht mehr hergestellt werden.
Die Reifenfreigabebescheinigungen der Reifenhersteller müssen mitgeführt werden, eine Eintragung in die Zulassungsbescheinigung Teil I ist nicht erforderlich. Die Erprobung der Reifen und die Freigabe erfolgt auch in diesen Fällen durch den Reifenhersteller. Eine Aussage über die Fahreigenschaften ist daher von BMW Motorrad nicht möglich.
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Schöne Grüße aus der Region zwischen Harz und Heide.
Michael
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Michael
- SQ-Ler
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Re: Freigaben
Auch der TÜV geht mit der Zeit Wobei das wieder von TÜV zu TÜV anders ist denke ich.Michael (GF) hat geschrieben:Bin gerade beim TÜV zur hu, o-ton des Prüfers "beim Motorrad sind bei Veränderungen der Fahrzeugbereifung Freigaben der Reifenhersteller unabhängig vom bj mitzufuhren".
Ein pdf auf dem smartphone wird anerkannt
Mit diesem Posting mochte ich nur die Begebenheit schildern, nicht deren Inhalt werten oder kommentieren.
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Demnächst gibts auch noch die Zulassung als E-paper dann macht die Rennleitung große Augen wer sein Schlaufon aus der Tasche holt:D
gruß Wieland
- Maxell1963
- Beiträge: 205
- Registriert: 7. September 2007, 08:59
- Wohnort: Wiesbaden
Re: Freigaben
Beim aktuellen Sportreifentest der Zeitung PS gibt es noch mal einen Beitrag zum Thema Freigaben:
Reifenfreigaben: Im Grunde ist es ganz einfach: Steht in der Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) unter Ziffer 22 kein Eintrag, besteht keine Reifenbindung und man kann seine Lieblingssohle bedenkenlos aufziehen. Die muss allerdings den Einträgen in den Feldern 15.1 und 15.2 entsprechen, die unter anderem die Dimensionen vorgeben. Steht bei Ziffer 22 ein Eintrag, gehen die Meinungen auseinander: Ist der Eintrag bindend oder nicht? Auf Nummer sicher geht, wer bei anderen als den vorgeschriebenen Gummis sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigungen (umgangssprachlich: Freigaben) mit sich führt. Die gibt’s beispielsweise direkt bei den Reifenherstellern. Bridgestone empfiehlt, auch bei Maschinen ohne Reifenbindung auf die Bescheinigung zu achten. Dann ist garantiert, dass der Reifen auf dem Motorrad auch funktioniert.
http://www.motorradonline.de/motorradre ... 33?seite=4
Reifenfreigaben: Im Grunde ist es ganz einfach: Steht in der Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) unter Ziffer 22 kein Eintrag, besteht keine Reifenbindung und man kann seine Lieblingssohle bedenkenlos aufziehen. Die muss allerdings den Einträgen in den Feldern 15.1 und 15.2 entsprechen, die unter anderem die Dimensionen vorgeben. Steht bei Ziffer 22 ein Eintrag, gehen die Meinungen auseinander: Ist der Eintrag bindend oder nicht? Auf Nummer sicher geht, wer bei anderen als den vorgeschriebenen Gummis sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigungen (umgangssprachlich: Freigaben) mit sich führt. Die gibt’s beispielsweise direkt bei den Reifenherstellern. Bridgestone empfiehlt, auch bei Maschinen ohne Reifenbindung auf die Bescheinigung zu achten. Dann ist garantiert, dass der Reifen auf dem Motorrad auch funktioniert.
http://www.motorradonline.de/motorradre ... 33?seite=4
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- Mopped(s): S-RR 2012
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Re: Freigaben
Das ist eine gute Nachricht. Auch wenn ich nur Reifen mit Herstellerfreigabe fahre: bei mir steht unter Ziffer 22 nix (S-RR) -> keine Reifenbindung. Damit kann ich mir das Mitführen der Freigabebescheinigungen ja im Prinzip sparen (mach ich aber nicht - sicher ist sicher).
Manfred