Ein pdf auf dem smartphone wird anerkannt
![Smile :smile:](./images/smilies/icon_smile.gif)
Mit diesem Posting mochte ich nur die Begebenheit schildern, nicht deren Inhalt werten oder kommentieren.
Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk 2
Ja, wenn dort Motorradhersteller inklusive eines bestimmter Reifentypen genannt sind, dürfen auch nur die ohne zusätzliche Freigabebescheinigung gefahren werdenIch bin bisher davon ausgegangen das sich der Slogan im Schein auf das Mischen verschiedener Reifen verschiedener Hersteller bezieht.... und nicht ob der Reifen für das Motorrad gedacht ist. Liege ich da falsch????
So auf den ersten Blick gar nicht, das ist ja gerade das Problem. Aber die auf der Homepage von BMW genannten Reifen dürften "Serienbereifung" darstellen.Frage 1: Woher weiß ich was in der Betriebserlaubnis steht die ich nicht habe ???
Quelle: http://www.BMW-Motorrad.comHinweis zum Thema Reifenbindung:
Bei aktuellen BMW Motorrädern werden in den Fahrzeugpapieren keine Reifenfabrikatsbindungen (Reifenprofilbindungen) mehr ausgewiesen. In der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (EC - Certificate of Conformity, auch CoC genannt) und in der Zulassungsbescheinigung Teil I steht lediglich die Angabe über die Reifendimensionen (Reifengrößen). Die bei Ihrem Motorrad verwendeten Reifendimensionen müssen immer den in der Ziffer 15.1 und 15.2 genannten Reifendimensionen der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. der Ziffer 50 der EG-Übereinstimmungsbescheinigung entsprechen.
Steht in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung Ihres Motorrades eine Reifenfabrikatsbindung bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I der Hinweis: „Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten“ müssen die angegeben Reifen weiterhin verwendet werden.
Ungeachtet dessen haben alle Reifenhersteller die Möglichkeit zusätzliche Reifenfabrikate für Ihr BMW Motorrad freizugeben. Diese zusätzlich freigegebenen Reifen finden Sie auf den Internetseiten der Reifenhersteller. Entsprechende Reifenfreigabebescheinigungen können dort heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Diese Bescheinigungen müssen mitgeführt werden, eine Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I ist nicht erforderlich.
Gleichwohl finden Sie unter der Rubrik „Bereifungsmöglichkeiten“ auf unserer Homepage Reifenempfehlungen für Ihr BMW Motorrad. Diese dort aufgeführten Reifen hat BMW Motorrad getestet und garantiert die bestmöglichen Fahreigenschaften. Für alle dort nicht aufgeführten Reifen können wir keine Aussage bezüglich der Fahreigenschaften treffen, da diese nicht von BMW Motorrad getestet wurden.
Achten Sie beim Kauf von Reifen unbedingt darauf, dass der Reifen eine Typgenehmigung nach der UN-ECE-Regelung Nr. 75 oder nach der Richtlinie 97/24/EG hat. Die Fertigung nach der erteilten Typgenehmigung erkennen Sie an dem Typgenehmigungszeichen („E“ im Kreis für eine Genehmigung gemäß UN-ECE; „e“ im Rechteck für eine Genehmigung nach der EG-Richtlinie). Mehr Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten der Reifenhersteller.
Für ältere BMW Motorräder, die keine EG-Übereinstimmungsbescheinigung haben, gibt es in vielen Fällen eine Reifenfabrikatsbindung. Ist zum Beispiel im alten Fahrzeugschein im Feld 33 (Bemerkungen) ein Reifentyp eingetragen, so müssen diese Reifen weiterhin verwendet werden. Haben diese Motorräder, zum Beispiel durch eine Ummeldung, nicht mehr den alten Fahrzeugschein, sondern bereits die neue Zulassungsbescheinigung Teil I, dann steht im Feld 22 meist „Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis“ beachten. In diesen Fällen empfehlen wir den alten Fahrzeugschein oder eine Kopie aufzubewahren, da aus diesen die vorgeschriebenen Reifenfabrikate hervorgehen.
Auch für diese BMW Motorräder können Sie weitere Reifenfreigaben von den Reifenherstellern erhalten. Dies ist für Besitzer älterer Motorräder wichtig, da die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Reifen in häufigen Fällen nicht mehr hergestellt werden.
Die Reifenfreigabebescheinigungen der Reifenhersteller müssen mitgeführt werden, eine Eintragung in die Zulassungsbescheinigung Teil I ist nicht erforderlich. Die Erprobung der Reifen und die Freigabe erfolgt auch in diesen Fällen durch den Reifenhersteller. Eine Aussage über die Fahreigenschaften ist daher von BMW Motorrad nicht möglich.
Auch der TÜV geht mit der ZeitMichael (GF) hat geschrieben:Bin gerade beim TÜV zur hu, o-ton des Prüfers "beim Motorrad sind bei Veränderungen der Fahrzeugbereifung Freigaben der Reifenhersteller unabhängig vom bj mitzufuhren".
Ein pdf auf dem smartphone wird anerkannt
Mit diesem Posting mochte ich nur die Begebenheit schildern, nicht deren Inhalt werten oder kommentieren.
Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk 2