Ich hatte das Problem mit der Reifenbindung für meine R1100R Bj. 1997 mit einer ABE- also noch keine EU Zulassung- lösen können (von der DEKRA gelöst bekommen)
Szenario bei meiner R1100R: ich wollte keine andere Reifengröße aufziehen als die eingetragenen 120/70/ZR17 bzw 160/60/ZR18, aber bekanntlich erlischt die Betriebserlaubnis für ABE Motorrad-Zulassungen bei Verwendung von neueren Reifenmodellen, die nicht unter Zeile 22 (Zulassungsbesch. Teil 1) ausdrücklich wörtlich genannt sind. Bekanntlich genügte bis dato eine Herstellerfreigabe des Reifenherstellers, nun muss beim TÜV vorgeführt werden. In Foren, und auch bei der bekannten ADAC Erklärung zum neuen Gesetz musste man nun befürchten, dass mit jedem Reifenwechsel ein "Änderungsgutachten" von der DEKRA und Co. fällig wird. Das wäre bei jedem Wechsel von Reifenbezeichnungen (egal ob vom selben Herseller nur verschiedene Reifengenerationen) ninimum so teuer wie ein Reifen! Nun habe ich folgende Hilfe von der DEKRA für 37,- Euro bekommen, die schlussendlich die Zulassungsstelle anweist, die Reifenbindung auszutragen.
ich Füge den Bericht hier an, vielleicht hilft der jemandem bei der Argumentation an seiner Gutachterstelle/TÜV .