





Doch sehr wichtig wenn man zu Treffen auf der Wiese steht.Thomas_Ziegler hat geschrieben:Hallo Dieter,
habe noch ein nützliches Zubehör. Den "SeitenständerunterlegeranderSchnur".
Gruß
Thomas
Danke!Aber nu mal ohne Schei... und vor allen Dingen zurück zum Thema
Die Idee ist grundsätzlich gut aber auch nicht einfach. Was einfach machbar ist oder nicht hängt recht stark von der Ausrüstung, den Kenntnissen usw. ab.Es wäre eventuell ganz hilfreich die Liste so zu Splitten das daraus hervorgeht :
welche der Sachen wären denn einfach so machbar,
welche müssten eingetragen werden und
welche würden nie eine Genehmigung erhalten
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Ab dem 17.06.2003 müssen alle zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeuge beim erstmaligen Inverkehrbringen den Anforderungen der Richtlinie 97/24/EG Kapitel 8 entsprechen. Dies gilt auch für elektrotechnische Bauteile und Geräte, die in Fahrzeugen neu eingebaut werden! Zur Bescheinigung der Einhaltung der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) dient eine "e"-Kennzeichnung. Wer nach dem 17.06.2003 nicht "e"-zertifizierte Bauteile oder Geräte in sein Motorrad einbaut verliert die Allgemeinen Betriebserlaubnis!
So schlimm isses noch nicht.dietersiever hat geschrieben:Wer nach dem 17.06.2003 nicht "e"-zertifizierte Bauteile oder Geräte in sein Motorrad einbaut verliert die Allgemeinen Betriebserlaubnis!
Nr 2 verlangt nach aktueller Rechtsauffassung eine mehr als abstrakte Gefährdung, also die blosse Möglichkeit genügt nicht.Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird
Danke, ich hab das Posting mal "geklaut" und bei uns auf http://1909.rapidforum.com/topic=100177477930 übernommen, dein Einverständnis unverschämterweise voraussetzendkub0711 hat geschrieben: Nr 2 verlangt nach aktueller Rechtsauffassung eine mehr als abstrakte Gefährdung, also die blosse Möglichkeit genügt nicht.
Folgen sind also keineswegs Erlöschen der BE, schlimmstenfalls eine Mängelkarte oder Probleme bei der HU.
Zumindest ist das einhellige Meinung von Experten des Verkehrsrechts.
Hallo Dietmar,hepsel hat geschrieben:, da ich aber ein tolleranter Mensch bin sag ich "Jedes Tierchen sein Plesierchen" aber ich bleib bei meiner ORGINALEN ohne SchnickSchnack denn so ist sie eigentlich nach meiner Meinung VOLLKOMMEN.
Grüß die Dicken Dietmar der Sachse