Nur Wunderlich verkauft das Bauteil definitiv als Wunderlich
Gasgriff-Arretierung »CRUISE CONTROL«
und nicht als Lenkerendgewicht! Und im Onlineshop beschreibt das Wunderlich auch mit einer individuellen
Arretierung des Gasgriffs! Und eine Arretierung ist demnach gleich zu setzen mit einer Klemmung,
und die ist nun mal laut StVZO nicht zulässig!
Damit bewegt sich Wunderlich auf sehr dünnem Eis!
Wenn das so legal wäre, warum bekommt man dann von Wunderlich so eine Antwort?:
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Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxxxxxxxxx
die CruiseControl wird als reines Lenkerendgewicht angesehen und ist als solches TÜV-frei.
Die Funktion als Gasgrifffeststeller ist jedoch
nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen,
da sich laut Gesetzeslage der Gasgriff selbsttätig zurückstellen muß.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXX XXXXX (Fa. Wunderlich)
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Aber was solls, ich brauche so ein Ding nicht! Ich fahre so gut wie nie auf der Autobahn
und auch nicht auf den Highways in Übersee, wo es stink langweilig ist zu fahren!
Ich brauche Kurven-, Berge-, Täler- und Wiesenlandschaften, und da muß man standig
Gasgeben und auch mal das Gas wieder wegnehmen!
