Mit freigeben meinte ich in der Tat, dass sein Modell vom Hersteller als von der Betriebserlaubnis eingeschlossen gelistet sein muss. Natürlich kann er selber keine Freigaben schreiben.Weissblau hat geschrieben: 22. November 2023, 12:14 Meine R1200R LC ist eine EURO 4 und sie hat einen EURO 3 AC SCHNITZER montiert.
Damit ist deine Frage ob man "anbauen kann" beantwortet.![]()
Das DIES nicht legal ist, ist auch klar. Grund: Dieser Endschalldämpfer hat seine EG-BE (Kennzeichnung) nun mal für eine EURO 3 erhalten und nicht für eine 4. SCHNITZER hatte damals noch keinen für die neue EURO 4 abnehmen lassen. Kam erst später. Ich wollte da aber den AC SCHNITZER sofort haben. Lief mir dann neuwertig über den Weg.
Zu dir: Ob nun ein EURO 4 einen geringen Durchlass hat als ein EURO 3 weiss ich nicht. Denke aber .... identisch. Vermutlich wird sich der Auspuffhersteller nur um eine neue Abnahme / Kennzeichnung bemüht haben.
"Derber Leistungsverlust": Ohne Leistungsprüfstand weiss man es nicht. Die diversen Aussagen von Besitzern taugen nichts wenn es nur ihr "Popometer" ist, was meint etwas zu verspüren. Aber natürlich gibt es sehr viele Zubehördämpfer die Leistung rauben.
PS.: Der Auspuffhersteller kann im Nachhinein nichts "mehr freigeben". Wenn das Produkt geprüft, abgenommen wurde, ist es so wie es ist und nicht durch einen folgenden Schriftsatz vom Hersteller änderbar / erweiterbar.
Aber danke für deine Belehrung.